Mitglied inaktiv
Hallo, gibt es die Möglichkeit bei der Steuererklärung den erhöhten Pflegeaufwand,bzw. besondere Belastung durch Fahrten zu Krankenhäusern steuerlich geltend zu machen. Unsere frühgeborenen Zwillinge sind im letzten Mai zur Welt gekommen. Nach mehrwöchigem Aufenthalt auf der Intensivstation mit täglichen Fahrten zum Krankenhaus schloss sich eine relativ aufwendige Pflege mit Hilfe von Omas und Bekannten an. Kann man so was mit einer Pauschalsumme steuerlich veranschlagen? Ich will mit den Kinder kein "Geschäft" machen, aber falls einem so etwas zusteht möchte ich es dem Staat auch nicht schenken. Gruß Wiko
Besuchsfahrten zu minderjährigen Kindern im Krankenhaus sind außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis ist eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen, die aber bei Kindern unter 1 Jahr nicht notwendig ist. Angesetzt werden können die Fahrtkosten mit 0,30 € p. gefahrenem Kilometer, also Hin- und Rückfahrt (nicht wie bei Fahrten zur Arbeit nur die Entfernungskilometer!) zzgl. etwaiger Parkkosten und/oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die aber nachgewiesen werden müssen (Fahrkarten sammeln!)
Besuchsfahrten zu minderjährigen Kindern im Krankenhaus sind außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis ist eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen, die aber bei Kindern unter 1 Jahr nicht notwendig ist. Angesetzt werden können die Fahrtkosten mit 0,30 € p. gefahrenem Kilometer, also Hin- und Rückfahrt (nicht wie bei Fahrten zur Arbeit nur die Entfernungskilometer!) zzgl. etwaiger Parkkosten und/oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die aber nachgewiesen werden müssen (Fahrkarten sammeln!)
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