Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich bin neu hier in diesem Forum und habe auch tausend Fragen. Ich möchte mich erstmal vorstellen: Ich bin Petra und habe am 12.2.07 meinen Sohn Christopher Johannes in der 33. SSW zur Welt gebracht. Unserem Sohnemann geht es soweit sehr gut, er war 2185 gr. schwer und 43 cm KU 31,5 cm. Könnt ihr mir vielleicht ein paar rechtliche Tipps oder Internetseiten geben, da ich z. B. was Mutterschutz und Krankenkassenwahl u. a. Bescheinigungen angeht überhaupt nicht auskenne. Ich bin für alle Infos dankbar. LG Petra
Erst mal herzlichen Glückwunsch zum Sohnemann.Ich hoffe es geht ihm gut.Hier wirst du bestimmt einige Antworten auf deine Fragen bekommen.LG
Hallo! Herzlichen Glückwunsch!!! Mein Kleiner kam auch in der 33.SSW, allerdings mit 1990g. Was den Mutterschutz betrifft kann ich dir sagen, dass du im Vergleich zu einer "normalen" Geburt nicht 8 Wochen sondern 12 Wochen Mutterschutz und auch 12 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst, sofern du einen Anspruch darauf hast. Für die FG bekommst du ein "Rezept" bzw. eine Bescheinigung. Ich habe sie damals auf der Neo bekommen. LG
Hallo Petra, herzlichen Glückwunsch zum Sohnemann. :) Liegt er noch im KH? Beatmung, CPAP? Was hast Du denn für konkrete Fragen bzgl. Mutterschutz, Krankenkasse, Bescheinigungen? _____________________________________ Liebe Grüße Daniela mit Natalie & Isabel *22.09.2003 (SSW 34+1) Meine Mädels: www.natalie-isabel.de.vu Mein privater Zwillingsflohmarkt: www.dany1978.bboard.de
Vielen Dank. Ja unser Sohn ist noch im KH. Liegt aber nur noch im Wärmebettchen und wird noch durch eine Sonde ernährt. Sobald der die Körpertemperatur halten kann und selbständig trinken kann, darf er nach Hause. Was ich gerne wissen würde ist z. B. wenn der Mutterschutz sich um eine gewisse Zeit nach der Entbindung verlängert, wie läuft das dann im Anschluß mit dem Elterngeld? Wird die Zeit verkürzt? Ich war also vorher voll berufstätig. Wer von uns Eltern sollte besser das Kindergeld beantragen? Auf welcher Lohnsteuerkarte sollte das Kind am besten eingetragen werden? Mein Mann ist Beamter, ich war Angestellte. Ist es da sinnvoll den Kleinen über seine Krankenkasse laufen zu lassen? Muß ich für meinen Sohn auch Krankenhaustagegeld bezahlen? Könnt ihr mir da schonmal weiterhelfen? LG Petra
Hallo Petra Also Krankenhausentgeld musst du keins bezahlen,ich musste nichts bezahlen,ich war vorher auch voll berufstätig,kindergeld musst du beantragen die Formulare fürs Kindergeld bekommst du auf dem Arbeitsamt.Mein Sohn ist jetzt auf der Lohnsteuerkarte von meinem Mann eingetragen wir haben jetzt lohnsteuerklasse 3und5 wenn er bei deinem mann eingetragen ist muss man nicht mehr soviel Steuern zahlen.Mein Sohn ist bei der Krankenkasse über mich versichert,weil wenn du die 3jahre Erziehungsurlaub nimmst bekommst du ja die Beiträge bezahlt,erkundige dich mal bei deiner Krankenkasse,ich habe das damals gleich gemacht als ich vom Krankenhaus heim kam. Lg Michaela
Herzlichen Glückwunsch erstmal.... Also Du bekommst 12 Wochen Mutterschutz+die WochenMutterschutz den Du vor der Geburt nicht nehmen konntest. Also ich habe auch in der 33 SSW entbunden und hatte insgesamt 18 Wochen bezahlten Mutterschutz. Mit der Lohnsteuerkarte kenne ich mich nicht so aus, da wir nicht verheiratet sind. Also ich habe im öffentlichen Dienst gearbeitet und da bekomme ich das Kindergeld von meinen Arbeitgeber(Land Niedersachsen). Müsste bei Beamten auch so sein. Elterngeld bekomme ich nicht, weil ich 2006 entbunden habe.Ach und bei der Krankenkasse ist es so bei Verheirateten, dass das Kind bei den Vater, wenn er Verdiener ist, aufgenommen wird. Hat ja auch gewisse Vorteile, wenn er privat versichert ist und das Kind auch. Da wir nicht verheiratet sind, ist der Kleine bei mir versichert... Falls Du noch Fragen hast, kannst mir ja mailen..... Jenny
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