Mitglied inaktiv
Guten Morgen, ich habe vor 3 Wochen unser Frühchen Dominic bekommen (wie ihr wisst). Nun frage ich mich, wie das mit dem Mutterschutz ist. Denn die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt hatte ich ja nicht. Werden die da an den 8 Wochen nach der Geburt drangehangen, also 14 Wochen oder bekomme ich nur 12 Wochen insgesamt, weil es ein Frühchen ist? Ich hoffe jemand kann mir helfen und meine Verwirrung entwirren! Danke für jede Antwort! Liebe Grüße Bianca mit klein Dominic http://www.unserbaby.ch/unserloewenbaby/content.html
Hallo Bianca, es ist bei uns zwar schon 6 Jahre her, aber wenn ich mich recht erinnere war es so: Bei Frühchen bekommst Du erstmal 12 Wochen und die Zeit die Dir vorher fehlte (also bei uns waren das 7 Wochen) wurde noch dran gehangen. Das war super lange Mutterschutzzeit. Gina kam am 07.07., Mutterschutz ging dann bis in den November hinein. Ich hoffe es ist noch so und ich konnte Dir ein bisschen helfen. LG Nina
Hallo. da dein Kleiner eine Frühgeburt ist hast du Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und die verloren gegangene Schutzfrist vor der Geburt-bei dir die kompletten 6 Wochen- werden noch hintenangehängt, also bist du ab Geburt 18 Wochen in Mutterschutz. Viele Grüße Heike
also: es wird immer vom eigentlichen et ausgegangen. du hast also die 6 wochen vor dem eigentlichen et und die 12 wochen nach dem et. egal wann die geburt war. eventuell wirst du dann krank geschrieben, wenn dein mutterschutz noch nicht begonnen hat. bei mir war am 3.6. et, anna ist am 7.5. geboren. hatte also schon zwei wochen mutterschutz weg und hab noch bis ende august.
also zwillinge die zu früh kamen -- denn ich hab nur die fehlenden wochen davor gekriegt und 12 wochen hinterher weil es ja zwillinge sind (laut krankenkasse gibt es bei frühchen auch nur 8 wochen) - ist das bei jeder kasse anders?
... hat man vor der Geburt die 6 Wochen MuSchu und nach der Geburt 12 MuSchu, weil es Mehrlinge sind. Ob sie dann auch noch zu früh geboren sind, spielt keine Rolle. Dadurch verlängert sich der MuSchu nicht nochmal. Zitat aus dem MuSchu-Gesetz: "Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 MuschG acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden." _____________________________________ Liebe Grüße Daniela mit Natalie & Isabel *22.09.2003 Meine Mädels: www.natalie-isabel.de.vu Mein privater Zwillings-Flohmarkt: www.dany1978.bboard.de
Man hat bei Frühchen und Zwillingen 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Hab vor zwei Jahren meine Tochter in der 32+1 SSW bekommen und hatte insgesamt 18 Wochen Mutterschutz. Also einmal die 6 Wochen vor dem eigentlichen ET, weil ich sie ja nicht "antreten" konnte und die 12 Wochen nach der Geburt.
aber doch dann ungerecht wenn die zwillis kurz vor Termin kommen oder nicht? Ich meine bei frühchen hat man sorgen,...
Also wen es interessiert! In Österreich wird es so gehandhabt, dass der Mutterschutz bei Zwillingen vor der Geburt (wie bei Einlingen auch) 8 Wochen beträgt, und nach der Geburt 12 Wochen. Wenn aber, und jetzt kommt´s, der Mutterschutz noch nicht angetreten wurde (werden konnte), dann gibt es insgesamt nur 16 Wochen Mutterschutz, weil dann an einem Stück. Das heißt, man fällt bei Extremfrühchen um die 4 zusätzlichen Wochen um, bäähh! Als ich das präsentiert bekam (Zwillinge 26+4SSW, Mutterschutz logischerweise noch nicht angetreten), war ich echt sauer, aber was soll man machen, ist halt so! LG Zwergenalarm
Hey! Du bekommst für ein Frühchen 12 Wochen danach + die 6 Wochen, die Du vorher nicht nehmen konntest. Gruß, Tina
bei fruh geburt verlängert sich die Frist der Mutterschutz um 18Wochen.
hallo, mein sohn kam in der 1.mutterschutzwoche zur welt, ebenfalls ein frühchen also. die 5,5 wochen, die ich nicht hatte, wurden hinten drangehängt, das ist gesetzlich so geregelt. der arbeitgeber errechnet dann mutterschutz und erziehungsurlaub neu. wenn du ein frühchen hast, kriegst du von der klinik eine spezielle bescheinigung, daß es sich um eine frühgeburt handelt. die reichst du bei der krankenkasse ein, dann kriegst du nochmal 4 (?) wochen mutterschutz drangehängt und demzufolge auch mehr mutterschaftsgeld. also besorg dir die bescheinigung und setz dich am besten gleich mit arbeitgeber und krankenkasse in verbindung, damit alles läuft. alles gute! Ela
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