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Mutterschutz bei Frühchen & Kinderbetreuungsgeld?? Bitte Danke ;o)

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Hallo an alle, ich hab da ein paar Fragen und vielleicht kann mir ja jemand von Euch diese Beantworten? 1) Unser Sohn Nico ist am 26.12.04 zur Welt gekommen - Geburtstermin wäre der 13.02 (also diesen Sonntag) - ich bin auch schon im Oktober in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt worden - die Frage: normal heist es ja 56 Tage vor und nach der Geburt bekommt man das Mutterschutz Geld! Wie sieht es bei einem Frühchen aus? Bleibt das gleich oder wie läuft das dann? 2) Hat Nico 20 Tage auf der Neonatologie verbracht! Jetzt habe ich einen Erlagschein bekommen, wo ich Euro 300,- für diesen Aufenthalt zahlen soll! Zwar steht da Selbstbehalt oben, aber trotzdem kommt es mir doch sehr viel und spanisch vor! Frage: Sollte dieses nicht die Krankenkasse übernehmen? 3) Die Familienbeihilfe habe ich bereits beantragt. Habe hier aber noch ein Formular für "Antrag auf Kinderbetreuungsgeld" & "Antrag auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld" - ehrlich gesagt kenn ich mich hier nicht aus! Für was ist das genau und kann bzw. darf ich das beantragen= Dann steht da noch VON BIS soll man unbedingt ausfüllen! Ja keine Ahnung wie lange ich sowas in Anspruch nehmen kann! Vielleicht wäre ja jemand so lieb und könnte mir ein bischen helfen! Vielen lieben Dank schon mal im Voraus Ursi und klein Nico


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Bist du aus Österreich (wegen Kinderbetreuungsgeld)? Wenn ja kann ich dir zumindest ein wenig weiterhelfen: dann ist das mit dem Mutterschutz nämlich so, dass die Wochen, die dir vorher "fehlen" einfach hinten angehängt werden. Kinderbetreuungsgeld wären in dem Fall die ca.435 Euro die du bis zum 30.Lebensmonat deines Sohnes monatlich bekommst - geht dein Partner auch in Karenz wird das um die Monate die er geht, längstens bis zum 36. Monat, verlängert. Zuschuss weiß ich nicht.... Was den Selbstbehalt angeht - der ist hier in Ö bei etwa 7 Euro pro Tag, bis zu einer Dauer von ich weiß nicht wieviel Tagen im Jahr, danach wird nichts mehr berechnet. Ist das für deinen Sohn und für dich? Da würde ich im Zweifelsfall aber nochmal nachfragen, weiß gar nicht mehr, was wir damals zahlen mussten. Wenn du aus Deutschland bist ist das alles aber hinfällig, da kenn ich mich nicht aus :( lg Andrea


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hi ursi unsere kleine lag 6 wochen im kinderkrankenhaus (zuerst neo, dann frühchenstation), wir mussten 394 euro bezahlen. das ist der selbstbehalt den man zu bezahlen hat. dein kleiner ist ja nicht selbst versichert, sondern mit dir mitversichert und deshalb muss man ca 14 euro pro tag zahlen. man zahlt aber "nur" für 4 wochen auch wenn man länger in kh ist. beim mutterschutzgeld ist es so, das man wie schon gesagt die wochen die du zu früh entbunden hast hinten dran gehängt werden. zuschuss zum kinderbetreuungsgeld bekommt man bei einem ganz niedrigem einkommen, muss allerdings wieder zurückbezahlt werden. aber auf der gebietskrankenkasse werden sie dir alles sagen, dort musst du ja soieso hin und den antrag für kinderbetreuungsgeld abgeben. so war´s halt bei uns. liebe grüsse und alles gute


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zu 1. -> normalerweise sind 8 wochen vor und 8 wochen nach der geburt mutterschutz... wenn das kind zu früh kommt werden die wochen einfach hinten angehängt... http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080002.html#Woche zu 2. -> der selbstbehalt ist zu bezahlen... es sei denn dein kind ist bereits zusatzverischert... was wiederum mit einem frühchen gar nicht so einfach ist! zu 3. -> den antrag auf kinderbetreuungsgeld musst du bei der gkk abgeben... den antrag für den zuschuss nur wenn du unter einem bestimmten einkommen bist... mehr zu diesem thema unter http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080600.html lg...barbara http://members.aon.at/valentiger


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Hi! Diese Fragen haben sich bei unseren Frühchen auch gestellt (26+4SSW). Also: Mutterschutz: Die nicht "konsumierten" Tage des Mutterschutzes werden hinten dran gehängt. Allerdings max. 16 Wochen am Stück. D.H. auch wenn Du ein Frühchen hast und Dir normalerweise weitere 4 Wochen Mutterschutz zustünden (insges. 20 Wochen) reduziert sich das auf max. 16 Wochen nach der Geburt des Kindes, weil es ja Mutterschutz und nicht Kinderschutz ist (Orig.aussage der GKK) Selbstbehalt: erkundige Dich schleunigst bei Muki. Soweit ich mich erinnern kann, nimmt Muki das Kind innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Geburt auf und damit auch den Selbstbehalt. Wir mußten damals leider 338 EURO pro Kind bezahlen, weil ich das zu spät erfahren habe. Aber trotzdem ist Muki eine Supersache, weil viel billiger als Zusatzversicherung und trotzdem die meisten der relevanten Leistungen. Wir waren seither einmal im Krankenhaus und die haben sowohl meinen Selbstbehalt (ich war mit) und den Selbstbehalt des Kindes anstandslos übernommen haben. Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen und alles Gute für Euch LG


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Sorry! Sehe gerade, dass Du eh schon im Mutterschutz warst. Also normalerweise hast Du damit noch Anspruch auf 12 Wochen nach der Geburt. (Ich hoffe diese Auskubft ist richtig) LG


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Selbstbehalt bezahlen? um Gottes Willen, mein Kind ist seit 17. Januar nach 6Monaten 2Wochen und 2 Tagen heimgekommen. Heist das ich werde noch ne Rechnung dafür bekommen? Wenn ja dann kann ich mich ja gleich erschiessen.