Elternforum Frühchen

Kostenfaktoren

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Hallo, ich habe festgestellt das viele nicht wissen, dass Fahrtkosten zu Therapien und Arztbesuche mit Kindern (pro km 0,30 €), Zuzahlungen etc. bei der jährlichen Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden können. Es kommt da im laufe eines Jahres ganz schön was zusammen, was schließlich auch bezahlt werden muss. Schießlich kosten die vielen Therapien die alle machen nicht nur Kraft, Nerven und Zeit, sondern leider auch Geld z. B. in Form von Bezinkosten.


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Hallo, wir sind in den 3 monaten ing. 11 000 km gefahren. wir brauchten jeden monat sprit im wert von 560 euro. wie sollen wir beweisen das wir wirklich da waren? lg


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Hallo, es ist genau umgekehrt, ggf. müsste das Finanzamt beweisen dass ihr nicht da wahrt. Am Besten ihr schreibt eine Aufstellung mit Namen der Therapeuten, km/Fahrstrecke, Kosten, zusammen gefaßt - also nicht jede Fahrt einzeln - sondern gesammlt pro Therapeut, dann gibt es keine Probleme. Ich mache das seit Jahren so! viele Grüße


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Oder kann man sich in der kinderklinik bestätigen lassen das man wirklich da war?


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Hallo, kann man natürlich machen. Wart ihr stationär oder ambulant in der Klinik?


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Wir sind jeden tag hingefahren und an manchen tagen wenn es ihm schlecht ging sogar 2 mal...


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Wir haben uns auch von der Klinik ein Attest geben lassen, auf dem der Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes vermerkt war. Dies haben wir zusammen mit einer einfachen Aufstellung der gefahrenen Kilometern in unserer Steuererklärung als aussergew. Belastung geltend gemacht. Es wurde auch anstandslos anerkannt.


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Wir sind 11000 km gefahren und dann mal 0,30 das hört sich nach viel an wird es trotzdem anerkannt?


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Zählen da auch die Fahrten zum Kh? D.h. die Zeit in der er nach der Geburt im Kh war (3 Monate in unserem Fall) und danch war er nochmal 1 Woche statinär zur OP im Kh. Kann man das absetzen? Oder nur Arztbesuche und Therapien?


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Ja, auch Kh-Zeit! Wird als Muttermilch-Transport abgerechnet, ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden!


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Weisst du wie es in Rheinlandpfalz ist? Wird es dann nicht als aussergewöhnliche Belastung angesehen?


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Hallo, die Definition der außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich aus dem § 33 Einkommersteuergesetz und dieses ist gültig für ganz Deutschland - definieren sich über zwangsläufig, notwendig, gehen über die Belastung anderer hinaus... Als außergewöhnliche Belastungen gelten somit auch: Milchtransport, Klinikfahrten wegen Kindaufenthalt etc. alles was mit der Krankheit des Kindes zu tun hat. Was von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sehr verschieden ist, ist die Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes bei Übernachtung im Klinikum - einmal wurde es bei uns anerkannt, ein anderes Mal gestrichen.


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Hatten das 2003 beim Großen durch. KK weigerte sich. Wir haben es auch bei der EST angegeben. Waren immerhin alleine 550km pro Tag!!!! Tja, da es ja leider auch irgendwie aufs Einkommen/gezahlte Steuern ankommt, bekommt man als Geringverdiener kaum was wieder. das waren dann Spritkosten für einen Tag;-( Überall bestätigen lassen, daß man dort war. Zur Not Tankbelege aufheben. das reicht. Bei uns hatte das damals ein Steuerberater gemacht, stand tatsächlich als Begründung für die KKH-Zeit Muttermilchtransport drin. Wir reichen sogar zuzahlungspflichtige Medikamentenrechnungen für die Kids ein. Auch das ging problemlos. Aber: wäre schon besser gewesen, die KK hätte eine Pauschale gestellt...so war das heftig teuer. Wenn ich daran denke, daß ich ziemlich am Anfang des Aufenthaltes eine Rechnung (fast 6 stellig) vom KKH bekam ;-O lg, sandra


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Ja, klappt auch in RLP anstandslos. Lass Dir die KH-Zeit attestieren und füge für die evtl. Therapien einfach die Überweisungen/ Rezepte hinzu und notiere den Zeitraum, etc. Hat das Finanzamt bei einer Bekannten alles anerkannt. LG


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Hallo! Wir haben das Geld für die FAhrten zum Krankenhaus von der Krankenkasse (TKK) wiederbekommen, ging recht problemlos. Wir hatten auch den MUMI Transport angegeben, aber es klappt auch wenn man nicht abpumpt. Es waren ca 1000 € LG kathhrin


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Hallo, also wir haben das bei der Krankenkasse während der Klinikzeit unserer Tochter (3 Monate) eingereicht und Fahrtgeld bekommen! Die Klinik hat uns bestätigt dass wir jeden Tag da waren. Bei uns waren es auch um die 10.000 km. Liebe Grüße und viel Glück Andrea + Elsa