Mitglied inaktiv
Erstattung von Fahrtkosten zur Känguruh-Therapie Heiko Kusserow hat den Bundesverband "Das frühgeborene Kind" vor einiger Zeit um Unterstützung bei seinen Bemühungen gebeten, die Fahrtkosten für die Fahrt ins Krankenhaus zum Känguruhing von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Er hat viele Antworten bekommen und möchte Euch nun von seinen Erfolgen berichten: Hallo, Meine Krankenkasse zweifelte an der medizinischen Notwendigkeit der Känguruh-Therapie und der Ernährung mit Muttermilch. Aufgrund meiner Einträge in der Kontaktbörse habe ich eine Vielzahl von E-Mails zu diesem Thema bekommen. Darunter waren Eltern die das gleiche Problem haben, es gab Eltern die von einer möglichen Fahrtkostenerstattung nichts wussten, es gab Eltern die Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekamen. Weiterhin bekam ich E-Mails von Fachleuten auf dem Gebiet der Frühgeborenen, die mich mit interessanten Links zu Themen der Neonatologie versorgten und mir Listen mit medizinischen Studien zur Känguruh-Therapie und zur Muttermilchernährung zuschickten. Für alle diese Zusendungen möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken. Aus diesen Zusendungen resultierte folgendes: Ich konnte der Krankenkasse eine Liste mit 6 Krankenkassen vorlegen, die Eltern in Verbindung mit der Känguruh-Therapie und der Muttermilch-Ernährung Fahrtkosten erstattet haben. Ich konnte der Krankenkasse eine lange Liste mit medizinischen Studien zum Thema vorlegen, die den Erfolg der Therapieform beweisen und den allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisstand wiedergeben. Mit diesen Trümpfen in der Hand setzte ich meiner Krankenkasse nach 14 Wochen dauernden Kampf eine letzte Frist. Meine Entschlossenheit untermauerte ich mit der Androhung den Rechtsweg zu beschreiten und das private Fernsehen einzuschalten. 3 Tage nach diesem Brief bekam ich die mündliche Zusage der Krankenkasse und nach weiteren 3 Tagen war das Geld auf meinem Konto. Dieses Beispiel zeigt einem mal wieder das man für sein Recht kämpfen muss und nicht aufgeben darf. Die Krankenkasse zahlt dann pro gefahrene. km 27 Pfennig. Ist man nicht zuzahlungsbefreit bei der Krankenkasse wird noch pro Fahrt ein Eigenanteil von 25 DM abgerechnet. In der Steuererklärung kann man dann pro gefahrene. km 52 Pfennig plus evt. Krankenhausparkplatzgebühren minus der bereits von der Krankenkasse erstatteten Beträge. Bei diesem Kampf habe ich immer gedacht, dass alle Ärzte hinter mir stehen. Aber das stimmt nicht. Meine Krankenkasse hat nun die medizinische Notwendigkeit anerkannt und ist bereit zu zahlen. Dazu bedarf es nur einer Bescheinigung der Ärzte. Für den jetzigen Aufenthalt meiner Tochter im Johanniterkrankenhaus in Sankt Augustin sind die Ärzte jedoch nicht bereit mir eine solche Bescheinigung auszustellen, da es ihnen (so die Ärzte) von der Krankenhausleitung, auf Druck der Krankenkassen, verboten wurde. Gleichzeitig animieren jedoch die gleichen Ärzte die Eltern zur Durchführung dieser Therapie. Auch in diesem Fall mangelte es bei mir an der nötigen Akzeptanz der Argumentationsführung. Also ging mein Kampf weiter. In einem zweiseitigen Brief an die Krankenhausleitung schilderte ich die Belastungen (hier hauptsächlich finanzieller Natur) die Eltern von Frühgeborenen ausgesetzt sind (bei uns bis jetzt 15000 km plus 500 DM Parkplatzgebühren). Des weiteren argumentierte ich damit, dass man Eltern, die eine Therapie nach dem allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisstand durchführen und maßgeblich an der Genesung und Reifung des Kindes beteiligt sind, von ärztlicher Seite dieses auch zu bescheinigen hat. An dieser Stelle darf kein Verbot der Krankenhausleitung erfolgen und schon gar nicht auf Druck der Krankenkassen. 3 Tage später kam der Oberarzt zu meiner Frau und brachte die erforderliche Bescheinigung gleich mit. Lt. seinen Aussagen fand er das super, dass sich endlich mal jemand dagegen gewehrt hat. Meine Frau hat ihn dann gefragt, ob nur wir, aufgrund unseres Briefes, diese Bescheinigung bekämen, oder ob ab jetzt alle Eltern (die konsequent känguruhen und mit Muttermilch ernähren) die Bescheinigung bekommen werden. Der Oberarzt bestätigte ihr, dass es kein Verbot zum Ausstellen dieser Bescheinigungen mehr geben würde. Nun gut, dieser Mail hängt ein Musterformular an. Hat man ein solches Formular vom Arzt unterschrieben bekommen, muss die Krankenkasse zahlen. Weigert sie sich jedoch, wie in meinem Fall, muss man weiterkämpfen und bloß nicht aufgeben. Das Recht ist auf der Seite der Eltern. Das Formular kann hier abgerufen werden. Ich stehe für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung. MfG - Heiko Kusserow HeikoKusserow@t-online.de
Hallo, bitte wo kann ich das Formular einsehen?
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