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Fahrtkosten IKK, das ÄRGERT mich!

Thema: Fahrtkosten IKK, das ÄRGERT mich!

Hallo! wieder das leidige Thema "Fahrtkostenerstattung"! Wir hatten uns schon damit abgefunden, dass wir nichts erstattet bekommen, weil wir einmal bei der IKK angerufen hatten, aber man uns sagte, dass sie keine Fahrtkosten für den Muttermilchtransport erstatten. Jetzt lese ich die Tage von mehreren, dass die IKK ihnen die Fahrtkosten erstattet hat! Das ärgert mich! Wo werden denn da die Grenzen gezogen? Versuchen sie einen erst abzuwimmeln und wenn man hartnäckig ist, dann gibts doch was?? Bitte? Ich finde das unglaublich und habe gestern nochmal dort angerufen und dann sagte man mir, dass sie mich zurückrufen und jetzt bin ich mal gespannt, denn sie wussten nicht, dass wir schonmal angerufen haben. Also wieder eine andere Aussage von ihnen. Ich weiss, dass das Thema vielleicht schon leidlich ist, aber das ist bares Geld und wir sind damals 10 Wochen lang gefahren und das waren am Tag 200 km, also nicht wenig und ich sehe nicht ein, dass ich das alles selber tragen soll, wenn es bei anderen erstattet wird. Wer von euch hat von der IKK Geld ohne Probleme bekommen? Das würde mir mal weiterhelfen, damit ich ein paar Erfahrungen und Argumente an die Ikk weitergeben kann, falls sie es mir beim Rückruf wieder nicht erstatten wollen. Ihr würdet mir echt helfen. Sorry für den langen Text:-)

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 11:39



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eine bekannte von mir hat das alles schriftlich gemacht, damit sie auch was in der hand hat weil ihre krankenkasse hatte auch erst nein gesagt. weil telefonisch aussagen/auskünfte da hatte jeder bearbeiter etwas anderes gesagt. vielleicht hilft es dir , kann meine bekannte leider erst in 3 wochen nochmals nachfragen weil sie jetzt im urlaub sind. viel glück g andrea

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 12:20



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Es gibt auch verschiedene IKK.LG

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 14:23



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Immer alles schriftlich beantragen!!! Hier unser Text, hal problemlos geklappt, IKK Sachsen!Viel Glück! Betrifft: Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die Besuche bei unserer Tochter Clarissa Felicitas P. Sie ist am 18.02.2007 in der 30 SSW mit 875 gr. geboren worden und seitdem befindet sie sich auf der neonatologischen Intensivstation bzw. seit dem 11.02.2007 auf der Nachsorgestation. Seit meiner Entlassung aus der Klinik am 26.02.2007 bin ich täglich in die Klinik gefahren um unsere Tochter Clarissa zu besuchen. Ich habe sie für mehrere Stunden zum Kanguruhen aus dem Inkubator bekommen, was sie sehr gut toleriert hat, ihre Werte waren während der Kuschelzeit immer stabil, und wir haben das Gefühl dass Clarissa diese Zeit sehr gut tut und es ihre Entwicklung fördert. Außerdem werde ich durch das Pflegepersonal optimal auf den Umgang und Pflege mit einem Frühchen angeleitet und mit einbezogen. Des Weiteren bringe ich täglich meine abgepumpte Frauenmilch in die Sammelstelle, die unserer Tochter zugute kommt. Wir sind sicher auf diese Weise eine schnellere Entlassung zu erreichen. Da wir noch unsere 6 jährige Tochter Vanessa P, auch ein ehemaliges Frühgeborenes, im Haushalt zu betreuen haben, haben wir, die von den Ärzten empfohlene stationäre Aufnahme meinerseits abgelehnt. Es wäre ein Mehraufwand gewesen für alle Beteiligten gewesen wieder eine Haushaltshilfe zu organisieren, dies über mehrere Wochen, und unsere Tochter Vanessa hätte eine so lange Trennung emotional aufgrund ihrer eigenen Vorgeschichte auch nicht gut verkraftet. Ich bitte Sie hiermit unseren Fall zu prüfen und dabei die Besonderheit der Situation in Betracht zu ziehen. Die Gesamtwegstrecke beträgt täglich 50km. Mit freundlichen Grüßen Familie P

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 14:54



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huhu ich war vor einigen Jahren ja im Vorstand eines frühchenvereins und DAMALS gab es die regelung Tägliche Besuchsfahrten wurde NUR DANN von der Kasse übernommen wenn die Klinik dies medizinisc als notwendig gestätigte, wenn das aber so war ist denen vom Budget was gekürzt worden so dass unsere Uniklinik das nur augestellt hat bei sozialen extremen Härtefällen die sonst nicht hätten kommen können. Sprich - Klinik sagt es ist nicht zwingend medizinisch erforderlich, kein Kind stirbt ohne mumi oder ohne Besuche ABER es ist erwünscht weil es den Kindern sehr guttut. Aber was erwünschtes ist der Kasse egal. Wenn Ihr das Attest hattet, medizinisch notwendig würde ich es nach einer schriftlichen Ablehnung im Widerspruchsverfahren auf das NOTWENDIG begründen dagmar privatversichert und leider auch ohne Kostenerstattung

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 15:11



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Hallo, habe dir weiter unten geantwortet!! Sorry, hatte gestern keine Zeit zum rein schauen, deshalb erst heute. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 15:53