Mitglied inaktiv
huhu ich bin ja nicht gesetzlich versichert habe abr hier gelesen, dass es seit 01,.04. letzten Jahres einen Anspruch auf Mutter-Kind-Kur geben soll. meine Freundin, alleinerziehend, Kind Frühchen, sie hat viele Krankheuiten von Arthrose bis massive Rückenbeschwerden wurde die Kur trotz vieler Atteste einfach abgelehnt... dagmar
immer wieder widerspruch einlegen und ggf mit dem behandelnden arzt noch mal reden hoffe das klappt irgendwann lg manu
Hallo, § 41 SGB V könnte die gesuchte Anspruchsgrundlage sein. Habe nicht nachgeschaut, ob/ wann diese Regelung neu ins Gesetz gekommen ist. Dass sich hinsichtlich Kuren/ gesetzliche KV etwas geändert hat, habe ich auch im Kopf. Allerdings dachte ich, dass das schon länger her ist. Der Bescheid müsste doch eine Begründung enthalten. Meist werden die rechtlichen Normen auch genannt. Tip: Bei der KK anrufen und fragen, welche Voraussetzen erfüllt sein müssen. Auch Ärzte dürfen doch Bescheid wissen? Jana
sie könne auch vor or abnehmen und solle Sport machen dabei ist sie seit jahren STÄNDIG beim Arzt, also wirklich krank dagmar
Hallo! Bei uns wurde die Mutter-Kind-Kur auch abgelehnt, bzw. wir hätten sie selber bezahlen müssen (Kostenvoranschlag für 3 Wochen 8000 Euro). Ich habe 2003 versucht, eine Kur zu beantragen, bin auch alleinerziehend mit Frühchen (habe aber keine schlimmen Krankheiten). Die Beamtenbeihilfe hat die Kur genehmigt und hätte auch bezahlt (man hätte aber schon noch ordentlich dazu bezahlen müssen), unsere private Krankenversicherung hat die Mutter-Kind-Kur aber nicht in ihrem Leistungskatalog (genauso wie die Haushaltshilfe). Darauf habe ich nicht geachtet, als ich mit Mitte 20 eine private Krankenversicherung abgeschlossen habe. Es gibt aber Versicherungen, die die Kur bezahlen. Da würde ich einmal im Vertrag nachsehen. Ansonsten gibt es gemeinnützige Organisationen, die ggf. etwas zur Kur dazu zahlen, dann darf man aber maximal ein Einkommen ähnlich wie Hartz 4 haben. Gruß, Sabri
huhu ich kenne das Spiel, wir auch Beihilfe und Debeka, debeka zahlt 4,40.- Zuschuss am Tag wir haben halt die Differenz bezahlt mein Freundin ist Hartz4 und gesetzlich versichert das Kind , Frühchen 34 SSW und nun in der Schule extrem auffällig verstärkt durch scheiden sie hat ganz viele nachweisbare krankheiten und is in Dauerbehandlung ich kann nicht verstehen wie die Kasse das ablehnen konnte aber ich sehe es ebe beamtenmäßig, je mehr Fakten und Anspruchsgrundlagen, desto eher macht ein Widerspruch Sinn dagmar
Hallo, ich kenne die Diagnosen Deiner Bekannten nicht und selbst wenn, dann kann ich nicht beurteilen, was zur Heilung erforderlich ist. Die Kasse meint, sie würde keine Kur brauchen, weil Heilung auch anders zu erreichen ist- so verstehe ich Dich. Das ist ein Argument, gegen das man sicherlich aus medizinischer Sicht etwas unternehmen kann. Deshalb bleibt m.E. der wichtigste Ansprechpartner der Arzt. Eine stationäre Kur gibt es doch grds. nur, wenn es nicht anders geht. Außerdem würde ich die Kasse um eine ausführliche Begründung bitten. Achtung: Hartz IV bekommt nur, wer erwerbsfähig ist ist, ansonsten kommen nur Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), evtl. SGB XI (Behinderungen) in Betracht. Und die Geschichte mit dem Kind: Jugendamt ansprechen. "Frühe Hilfen" werden in der Regel sehr groß geschrieben. Jana
ärgert es mich umso mehr wenn andere, die es echt brauchen, es nicht bekommen Drei Zusammenbrüche in zwei Jahren reiche dazu wohl nicht... manche Sachen sind auch frech ich habe es ja nun erlebt, die Kasse sagt sie soll im Fitnescenter Sport machen wie realistisch wenn man von Hartz 4 lebt oder ? Wirkt bei sowas die Drohung die Kasse zu wechseln - eher nicht, wenn man mehr kostet als Beiträge reinkommen oder ? dagmar die einfach gerne helfen würde
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