Mitglied inaktiv
3 Wochen vorher habe ich mein drittes kind bekommen. Die andere zwei sind 7 und 4 Jahre alt.abe ich bei meiner Krankenkasse um die Haushaltshilfe beantragt, dem Sie haben zwar nicht genehmigt. Ihrer Punkt ist das Geburt kein Krankheit ist, ich muss unbedingt eine Krankheit haben um einen anspruch auf diese Leistung zu haben. Das habe ich zwar nicht verstanden. Da ich einen Schul kind habe und die Schule liegt ca 15 minuten mit fuß von unser Wohnung, und einen Kindergarten Kind. Und auch noch das neue geborene und die nach geburt Rückenschmerzen sind auch da. aber zu allen sagt der Krankenkasse das solche Rückenschmerzen sind ganz normal nach geburt und sind kein krankheit!!! Ich möchte gerne wissen ob der Krankenkasse hier recht hat oder??????? danke
hallo da hat die kasse wohl recht. eine geburt ist keine krankheit und der weg zum kiga und zur schule ist auch kein grund für eine haushaltshilfe. da kann man das baby mitnehmen. wenn du jetzt aber so schlimme rückenschmerzen hast, dass du dich kaum bewegen kannst und den haushalt deswegen nicht schaffst, dann musst du zum arzt, am besten zu einem orthopäden, gehen und dir das bestätigen lassen für krankenkasse. weswegen genau brauchst du eine haushaltshilfe denn? wegen der schmerzen? wegen dem schulweg? weil du jetzt 3kinder hast? das kommt in deinem text nicht so klar raus. lg
Dir steht eine Haushaltshilfe zu! Mach Druck! Du brauchst aber eine Bescheinigung von Hebamme oder Arzt! Drücke dir die Daumen! Liebe Grüße, Almut
Hallo, ich hatte auch totale Probleme bei der 3. Geburt danach die Haushaltshilfe genehmigt zu bekommen. Die Geschwister waren damals 5,5J und 2,5J. Wenn ich im Krankenhaus geblieben wäre, hätten sie gezahlt solange ich stationär gewesen wäre - aber bei der ambulanten Geburt wollten sie gar nicht zahlen. Über den Medizinischen Dienst habe ich dann für 3 Tage (also die Zeit die ich auch im KHS hätte bleiben können) eine Haushaltshilfe bekommen. Was ich später erfähren hätte es ist die Entscheidung vom Arzt oder Hebamme - wenn die die Haushaltshilfe verschreiben, dann muß die Kasse zahlen. Wenn dein Arzt das nicht verschreiben will - frag mal Deine Hebamme, die dürfen die auch verschreiben. grüße Dhana
Nach einem Kaiserschnitt hast Du Anspruch auf eine Hilfe, ansonsten leider nicht. LG,Meike
Krummine, falsch. Ein Kind unter drei, das ist mindestens das NG, rechtfertigt die Haushaltshilfe!
Hab zwar noch keinen Bescheid,aber die KK wird meine HH für nach der Geburt wohl bewilligen.Meine Hebi hat mir einen Brief geschrieben,auf dem stand,das sie die HH für 10 Tage für nötig hält.Ich habe ambulant entbunden und habe aber auch noch 5 Kinder im Alter von 9-1 Jahr/e. LG Nicole
Ich habe ja einen Bescheinigung von meiner Hausartz mit geschickt. Und der Artz hat mein Ruckenschmerzen als grund für die notwendigkeit für Haushaltshilfe geschrieben. Aber dann hat der Krankenkasse dieses Attest gutachten lassen und waren Sie der meinung das solche Rückenschmerzen sind normal nach geburt und zwar kein krankheit.Und sie sagen das ich anspruch zur haushaltshilfe habe nur wenn ich "Bett liegend" bin, sonst nicht.Obwohl ich nicht Bett liegend bin mit die Schmerzen schafe ich aber trotzdem vieles nicht. Nur den Weg von zu hause zur Schule und züruck läßt mich zitternd. Ohne irgend eine Rücken lehne tut mein Rücken total weh. Grüße tkarim
Hallo, ich habe vor 3 Wochen mein 5. Kind bekommen und die Haushaltshilfe war kein Problem. Meine Hebamme hat uns alles ausgefüllt und nachdem die Krankenkasse mit ihr nochmal Rücksprache gehalten hat war alles ok. Meine Kinder sind 7, 5, 3 und bald 2 Jahre und eben 3 Wochen. LG Daniela
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