Mitglied inaktiv
hallo! ich hab mal ein problem. ich würde gerne nach 1,5 jahren neben der elternzeit für 20h die woche ´wieder zu arbeiten beginnen ( arbeite sonst 30h die woche). nun habe ich mit der personalabteilung gesprochen und die meinte, das das nicht ginge. es müsste vorher beatrangt werden beim arbeitgeber und ob der das erlaubt?! und dann dürfte ich nur 19h im MONAT arneiten. das lohnt doch garnicht! dann sagte ich, ich würde nur 1,5 jahre zu hause bleiben wollen, dann sagte sie, entweder ein jahr oder zwei, dazwischen gibt es nicht. menno, zwei jahre würde ich schon gerne zu hause bleiben, aber ob wir es uns finanziell leisten können, werden wir erst in der nächsten zeit sehen. ist es bei euch auch so kompliziert? kennt jemand das problem? würde mich über antwort freuen! liebe grüße anne mit aaron 3 wochen alt
Hi, wenn du während der Elternzeit arbeiten willst, muß der AG zustimmen. Wenn er keine Arbeit für dich hat oder deine SS-Vertretung deine komplette Arbeit übernommen hat und nicht für dich kürzer treten will, hast du Pech gehabt. Das mit den 19 Stunden muß betriebsintern sein. Normalerweise darfst du während der EZ 30 Std/Wo arbeiten. Wie lange du insgesamt EZ nehmen möchtest ist egal. Meiner Ansicht nach darf dir keiner vorschreiben nur ganze Jahre zu nehmen (ist wahrscheinlich für deinen AG einfacher). Ciao Anja
Hallo, meine Freundin ist nach einem halben Jahr wieder in den Job eingestiegen, aber mit mehr als 30 Stunden - war kein Problem. Allerdings hat sie das schon vor der Entbindung mit dem Arbeitgeber klar gemacht. Ich denke alles ist möglich, solange der AG und AN auf einer Schiene liegen zwecks Absprache. Gibts bei Dir einen Betriebsrat? Sprich mal mit dem, der weiss Alles ganz genau. Gruss Biggy
Hallo, ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzende in einem grosskonzern, also du kannst bis zu 30 std. waehrend der Elternzeit arbeiten, und wenn du vorher als vereinbart zurueckkehren moechtest bei beginn der Teilzeit waehrend der elternzeit ist dies unmittelbar 8 wochen vor beginn der Elternzeit mitzuteilen Lt. Broschuere des Bundesministeriums fuer frauen, senioren, jugend etc. lautet es wie folgt: ....dass Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in TZ arbeiten moechten, dies dem Arb.G. spaestens 8 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittaetigkeit schriftlich mitzteilen muessen...Die Eltern muessen Beginn und Umfang der ARb.Zeit benennen. Die Verringerung der ARbZeit kann waerhend der Gesamtdauer der Eltenrzeit max. 2 x beansprucht werden. Wird die Anmeldefrist von 8 wochen nicht eingehalten, dann verschiebt sich de beginn der gewuenschten arb.zeit um die Frist die versäumt wurde. Hat der Arbeitgeber fuer den Zeitraum der beantragten Elternzeit z.B. jemand befristet eingestellt, kann er deinen Teilzeitantrag aus betrieblichen Gruendnen ablehnen, in diesem Fall besteht aber die Moeglichkeit von Arbeitslosengeld. Besorg dir doch mal die broschuere von dem o.g. Bundesministerium - ist kostenlos.
Hi, also bei mir war es so, dass ich meine Elternzeit 6 Wochen vor der Entbindung schriftlich beim AG melden musste. Mir wurde gesagt, dass dies laut Gesetz verbindlich wäre und bei einer Änderung der AG zustimmen müsste. Für Teilarbeitszeit gilt dasselbe. Dein Betrieb muss eine bestimme AN-Anzahl überschreiten und wenn dies der Fall ist, hast du ein Recht auf die 30 Std./Woche. Google doch einfach mal zu dem Thema - es gibt interessante Seiten dazu. LG DiaSeb
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