Elternforum Entwicklung im 1. Lebensjahr

Elterngeld

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Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe mal wieder eine frage zum Elterngeld. Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/ eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?


AstridP

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Antwort auf diesen Beitrag

Denke vom Lebensgefährten, ist ja sein Konto. Bin mir aber nicht sicher, wäre logischer.


jessmen

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Antwort auf Beitrag von AstridP

Nein muss von der Bank sein. Du musst von der Bank aus berechtigt sein jeder seit ohne deinem Partner über das Konto zu verfügen.