Mitglied inaktiv
Hallo, habe mal wieder eine frage zum Elterngeld. Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/ eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?
Denke vom Lebensgefährten, ist ja sein Konto. Bin mir aber nicht sicher, wäre logischer.
Nein muss von der Bank sein. Du musst von der Bank aus berechtigt sein jeder seit ohne deinem Partner über das Konto zu verfügen.
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