Mitglied inaktiv
Hallo, ich schleiche mich mal aus dem schwangeren Forum ein aber vielleicht habt Ihr ja eher infos für mich. Es gibt ja nun dank Elterngeld die neue Regelung das die Mutter 12 Monate und der Vater wenn er will noch mal 2 Monate zu Hause bleiben kann. Mich würde interessieren wann muss der Vater das beantragen bzw seinen Arbeitgeber darüber informieren. Wird das Elterngeld dann für die 2 Monate seinem Nettogehalt zu Grunde gelegt? Also wenn jemand schon Erfahrung hat ich freue mich über infos.
Hallo katjuscha1982, ich glaube er muss es mind. 6 Wochen vor Beginn seiner Eltenrzeit dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Mein Mann nimmt ab Juli auch die zwei Monate und ich hatte daher vorher extra nochmal gegoogelt, ich glaube es waren 6 Wochen vor Antritt seiner Elternzeit. Sein Elternzeitgeld wird dann von seinem Nettogehalt der letzten 12 Monate VOR GEBURT des Kindes berechnet (also nicht die letzten 12 Monate, wo du Elternzeit hast, sondern wirklich die Zeit vor der Geburt). Alles Gute und lg, jule
beantragt werden. Die 2 Monate, die Papa Elterngeld bekommt, können auch parallel zur Elterngeldzeit der Mama liegen. Es müssen auch nicht genau zwei sein, sondern mindestens zwei. Soll heißen, wenn ihr wollt könnt ihr zusammen 7 monate zuhause bleiben und bekommt beide Elterngeld in der Zeit. Mehr Infos gibts bei den Elterngeldberatungsstellen. Liebe Grüße Babs
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