Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte das erste Jahr zuhause bleiben, wie schreibe ich das am besten meinem Arbeitgeber? Was muss ich beachten? Meine Tochter ist am 17.06.10 geboren - Elternzeit ist dann bis 16.06.2011 oder? Danke für eure Tips. LG susanne
Elternzeit geht bis 3 Jahre nach der Geburt (bzw. man kann stückeln und sich bspw 1 Jahr bis max zum 8. Lebensjahr aufheben). Während der Elternzeit (max. 3 Jahre insgesamt) darfst Du max 30 Std/Woche arbeiten (nach dem Mutterschutz!). Du schreibst also einfach und formlos, wie lange Du gern Elternzeit nehmen möchtest (sehr viele nehmen erstmal nur 2 Jahre und gehen nach einem Jahr wieder teilzeit arbeiten - das dritte Jahr wird dann für das Einschulungsjahr oder so gespart) und wann Du ggf vorher schon wieder teilzeit arbeiten möchtest.
Hallo Plauenangel, also überlicherweise sollte man schon mal vor der Geburt des Kindes mit dem AG drüber gesprochen haben. Da können sich alle besser drauf einstellen. Die Information an Deinen AG kannst Du echt formlos als Dreizeiler machen. "Guten Tag Chef, mein Kind ist am 17. 06. 10 geboren (beim netten Chef schickste ein Bild mit) und ich nehmen das erste Lebensjahr am Stück (bis 16.06.11) Elternzeit. Mit schmutzigen Füßen..." Gleichzeitig bittest Du um schriftliche Bestätigung, weil Du diese für den Antrag auf Elterngeld brauchst. Dein Chef wird dan so sinngemäß sagen, jut, dann mach halt und sollte sich sich etwas ändern melde Dich spätestens bis ca. drei Monate vor Ende.(Verlängern, weil Du kein Krippenplatz bekommst, Teilzeit statt Vollzeit,...) Lieben Gruß
Hi, ich habe Dir einen Link zu Stiftung Warentest angehängt, da kannst Du einen Musterbrief runterladen. Dort sind auch Erklärungen, auf was Du achten musst. http://www.test.de/themen/kinder-familie/infodok/Elternzeit-Musterantrag-1276519-2276519/# Ich habe in meinem Antrag erst einmal 2 Jahre genommen, das Dritte will ich mir variabel halten. Man kann nur 2 Anträge für die Elternzeit stellen (bzw. verlängern). Ich habe in meinem Antrag expliziet darauf hingewiesen, dass ich mir ausdrück vorbehalte, nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit (max. 30 Std.) wieder zurückzukehren. Viel Erfolg und viele Grüße Elke
Ihr kennt euch ja super aus, bei meinem ersten Kind war ich damals ALG2 Empfänger, habe bis zum 1. Geburtstag Elterngeld erhalten. Stehen mir tatsächlich jetzt noch 2 Jahre zu, auch wenn ich bis zum 2. Geburtstag als ALG2 Empfänger zu Hause war und seit dem 2. Geburtstag im Beschäftigungsverhältnis bin? Könnte ich z.B. sagen, wenn mein Kind zwischen 4 und 5 Jahre alt ist, nehme ich das 2. Jahr und gehe aber nur 14 Stunden pro Woche arbeiten? Welche Vorteile bietet dies im Vergleich zur Teilzeitarbeit? Ratlose Grüße n.
Bitte immer dran denken: Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen!!! Elterngeld gibt es nun mal nur 12/14 Monate oder zum halben Satz 24/28 Monate. In Elternzeit kannst Du natürlich drei Jahre gehen, wenn Du es selbst finanziert bekommst. Und da Du ja durch das ALG2 eh nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen haben wirst, wirst Du da wenig finanziellen Spielraum haben. :( Ich bekomme zwar meine 67%v.N., aber das zu teilen wäre schon ruinösgewesen. Von daher muß ich auch nach einem Jahr wieder Schubbern gehen...leider...noch ein Jahr wäre schon schön gewesen.
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