Elternforum Entwicklung im 1. Lebensjahr

Anmelden nach der Geburt

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Wir möchten gerne in einer anderen Stadt entbinden (der Weg ist für uns kürzer und das KH gefällt uns besser)--- das Kind wird also nicht in der Stadt geboren wo es lebt sondern in einer anderen Stadt, wo müssen wir es anmelden und muss es später umgemeldet werden?


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Angemeldet wird das Kind in der Stadt, in der es geboren wird. Ich denke nicht, dass ihr es dann ummelden müsst, wissen tue ich das aber nicht.


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Hallo! Wir musten es in der Stadt anmelden wo es geboren wurde und dann dorthin ummelden wo wir wohnen. LG Danie


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Also, unsere Jüngste wurde auch in einer anderen Stadt geboren. Wr mussten sie in der Stadt anmelden, das ummelden in unsere Stadt hat dort das Amt übernommen. Wir waren also nur dort im Meldeamt, hier gar net. LG Silvia


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also so viel ich weiss, wird das kind in der stadt, wo es geboren wird beim amt eingetragen und da kriegt ihr dann auch die geburtsurkunde etc. und dann muesst ihr damit zum rathaus an dem ort, wo ihr wohnt, und da wird es dann angemeldet.


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ihr bekommt vom krankenhaus eine geburtsbescheinigung für euer baby. mit dem teil könnt ihr egal ob in der geburtsstadt oder in der stadt in der ihr lebt aufs amt. die regeln das dann unter sich. war zumindest bei uns so.(hessen) unsere maus wurde auch in einer anderen stadt geboren und wir sind dort aufs amt.die haben uns die geburtsurkunde erstellt und sie gleich in unserer heimatstadt angemeldtet,so das wir keinerlei rennerei mehr hatten. lg serafine


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Hallo, normalerweise meldet die Klinik in der entbunden wurde im zuständigen Standesamt das Kind an - die sind nämlich sogar gesetzlich dazu verpflichtet die Geburt zu melden. Dazu brauchen die eine Geburtsurkunde der Mutter (wenn alleinerziehend) oder das Familienstammbuch (bei verheirateten) - und gemeldet wird dann automatisch an den Wohnsitz der Familie - da muß man nix ummelden. Aber gemeldet wird immer am Geburtsort - deswegen muß man bei Ämtern immer den Geburtsort mit angeben - denn nur dort werden die Daten der Geburt gespeichtert (im Geburtenregister des Standesamtes) - lebenslang. Steffi


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Hallo Also.... Du musst dein Kind nur beim Standesamt der Stadt anmelden, wo das Kind zu Welt kommt. In vielen Krankenhäusern wird dass automatisch übernommen. Wenn nicht bekommst du nach der Geburt eine Geburtsanzeige vom KH ausgestellt mit Stempel vom KH und Unterschrieft von Hebi oder Arzt. Auf dieser Anzeige sollten dann die Sorgeberechtigten unterschreiben. Ist das Kind dann beim Standesamt registriert, geht augenblicklich eine Meldung an das Einwohnermeldeamt und wenn ihr verheiratet seid auch an das Standesamt des Wohnortes (zwecks Eintragung in das Familienbuch, welches beim St.Amt hinterlegt ist! Ist nicht das Stammbuch!) Seid ihr ledig, geht eine Mitteilung an das Einwohnermeldeamt des Wohnortes und eine Mitteilung an das Standesamt wo du und der Kindsvater geboren sind. Sooo, hoffe ich konnte helfen Kerstin