Mitglied inaktiv
Huhu Mädels! Also bei mir sind es nurmehr 60 Tage und dann soll unser Wurm endlich schlüpfen *g*. Natürlich stehen jetzt einige Fragen an die hoffentlich jemand von euch beantworten kann: 1. Welche Wege sind nach der Geburt zu erledigen und welche werden vom KH gemacht? 2. Wie sieht es aus, wenn unser Sohn den Namen des Vaters bekommt, wir aus beruflichen Gründen getrennte Wohnsitze haben und wir NICHT verheiratet sind, steht mir dann das komplette Kinderbetreuungsgeld zu? Oder wird beim Kinderbetreuungsgeld das Einkommen des Kindsvaters berücksichtigt? Bin Studentin zur Zeit und auch nach der Geburt noch. Habe da schon im Internet danach gesucht aber nichts gefunden. Wäre ganz super wenn mir da jemand weiter helfen könnte... GLG Ines
also hab meinen wuzel am 17.2 bekommen im wilöhelminenspital (wien) und bei uns war das so: 1. zuerst hat das kind deinen namen und wenn du dann den vaterschaftsnachweis hast kannst du dann am standesamt den namen vom vater geben lassen! 2.also vom spital bekommst du eigentlich nur die bestätigungen und so mit (und formulare) dann sind wir zum standesamt für : vaterschaftsnachweis --> geburtsurkunde(8 euro),staatsbürgerschstsnachweis(38 euro),meldezettel dann mussten wir mit der geburtsurkunde zum finanzamt wegen familienbeihilfe ,jetzt müssen wir auf den bescheid warten und können dann zur krankenkasse wegen dem kinderbetreuungsgeld. entweder du beziehst es oder der papa,das könnt ihr beide machen,wir sind auch nicht verheiratet und ich bin auch noch "schülerin",wir leben zwar zusammen, aber soweit ich weiss steht das nicht zur debatte und ich denke das kinderbetreuungsgeld bekommt man immer ganz!! hoffe ich konnte dir weiter helfen lg vanessa mit leonie-marie
Vanessa hat eigentlcih schon alles beantwortet :-). Das Kinderbetreuungsgeld bekommt man unabhängig von irgendeinem Einkommen LG JULIA
Vielen lieben Dank ihr 2!!! Habt mir echt weitergeholfen. Ganz liebe Grüsse Ines
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