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Zuständigkeit des Jugenamt / Familiengericht - Wechsel möglich?

Zuständigkeit des Jugenamt / Familiengericht - Wechsel möglich?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich wollte mal frage ob immer das Jugendamt bzw. Familiengericht zuständig ist wo die Kinder geboren sind und ob man erwirken kann das man zum anderen Jugendamt bzw. Familiengericht möchte. Wie ist es wenn man in ein andere Bundesland zieht, ist dann immer noch das Jugendamt/ Familiengericht am Geburtsort der Kinder zuständig? MfG


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Immer das Gericht/Jugendamt am Wohnort des Kindes. LG Nicole


Mitglied inaktiv

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Naja, aber je nachdem worum es geht, wird das "alte" Jugendamt wohl befragt werden.