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Wirksamer Haftungsausschluss bei Ebay als Privatverkäufer, was muss da stehen?

Wirksamer Haftungsausschluss bei Ebay als Privatverkäufer, was muss da stehen?

Mitglied inaktiv

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Hi, ich möchte als privater Verkäufer jetzt ein paar Sachen verkaufen bin aber noch abgeschreckt durch den Haftungsausschluss, usw. Ich habe mal im Internet gekuckt und bin nur noch verwirrt, das habe ich jetzt gefunden. Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln. z.B. Da Privatverkauf übernehme ich keine Haftung, keine Rücknahme und schließe jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Das reicht wohl nicht mehr aus, aber was genau muss da stehen bzw. wie muss es formuliert sein damit das alles wasserdicht ist und man als Privatverkäufer nicht belangt werden kann. Gibt es da ein Formulierungsvorschlag den man kopieren kann und den ich bei meinen Auktionen reinsetzen kann? Danke euch und LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, das ist eine interessante Frage. Stell die doch mal an Ebay!!???? Vielleicht helfen sie Dir weiter. Oder geh mal auf die Seite www.wer-weiß-was.de. Eventuell findest Du da eine Antwort. Viel Glück


Mitglied inaktiv

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Also ich schreibe... Ich handele als Privatperson. Ich übernehme keine Garantie oder Gewährleistung. Jegliche Rückerstattungsansprüche lehne ich ab, ebenso Rücknahme oder Vertragsrücktritt. Sollten Sie mit diesen Bedíngungen nicht einverstanden sein, so bieten Sie bitte nicht.