cuma
Hallo, ich habe eben gerade gelesen, daß in unserer Stadt ein Verfahren gegen ein Ehepaar eingestellt wurde. Die hatten Ostern ihr Kind zu Tode geschüttelt. Da aber beide schwiegen, wurde nicht geklärt, wer von beiden es nun war. Somit bleibt der Tod des kleinen Lebens ungesühnt. Ich kann das nicht fassen. Jeder Tierquäler erhält eine Strafe wenn er sich erwischen läßt. Wo leben wir denn, wenn man schweigt und damit durchkommt. Es ist echt der Hammer. Das mußte ich nur mal kurz loswerden.
Ja es ist immer wieder traurig. Ich kann es auch absolut nicht nachvollziehen. Wie du schon sagst Tierquäler werden immer bestraft. Scheint fast so als währe ein Menschenleben nicht so wichtig wie ein Tierleben. lg Dési
ich habe das auch gelesen...vielleicht war das ja der gleiche Bericht??? Ich bin der Meinung, wenn bei schweigen sollen doch beide dafür dran kommen. Wieso läßt man die "laufen" nur weil man nicht klären kann wer es denn nun war???
Ja, das habe ich auch gelesen. Kommst du aus Lüneburg?
Hallo, aus der Nähe, etwas 20 Min. entfernt. Cuma
Huhu, ich habe das heute auch in der LZ gelesen ..und finde es unfaßbar.Meiner Meinung nach müßten dann beide Elternteil herangezogen werden, wenn sie schweigen, aber auf keinen Fall freisprechen*kopfschüttel* Armes Deutschland LG Nadine
......... wenn man einem Täter die Tat nicht einwandfrei nachweisen kann, dann gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten" Und auch der Tierquäler würde freigesprochen, wenn ihm eine Tat nicht einwandfrei nachweisbar wäre. Es hat nichts damit zu tun, das ein Menschenleben weniger wert ist, als ein Tierleben.
...in Deutschland, und demzufolge muß nach bestehenden Gesetzen geurteilt werden. Dazu gehört auch, daß eben im Zweifel nicht alle Verdächtigen verurteilt werden, sondern keiner - weil ansonsten mit Sicherheit Unschuldige verurteilt werden. Das soll kein Argument sein, die schreckliche Tat zu verharmlosen, sondern ist eine Tatsache, die durch unser Rechtssystem begründet wird. Es gibt zahlreiche Länder, die mit Verdächtigen "kurzen Prozeß" machen, bis hin zur Todesstrafe: darüber sind wir ja glücklicherweise hinaus. Hierzulande muß ein Verbrechen zweifelsfrei nachgewiesen werden, und das gelingt nun nicht immer. Unabhängig davon besteht ja die Sühne (eben nicht "Rache"!) nicht nur in Freiheitsentzug, sondern die Täter werden im vorliegenden Fall ihr ganzes Leben von ihrem Verbrechen begleitet...
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