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Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Thema: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Hallo, jahrelang wurde in dem Mehfamilienhaus wo wir jetzt wohnen Hunde und Katzen gehalten. Jetzt halten mehrere Mieter Katzen und Hunde im Haus. Daher haben wir extra einen Anwalt gefragt ob wir eien Erlaubnis zur Katzenhaltung haben müssen wenn schon Tiere dieser Art gehalten werden und er meinte wir brauchen keine Erlaubnis da der Vermieter nicht den einen die Katzenhaltung erlauben kann und den anderen das aber verbietet. Es würde gegen den Grundgleichheitssatz? verstossen. Ausserdem steht im Mietvertrag nur drin das man bei Hundehaltung um Erlaubnis fragen muß, Kleintierhaltung ist erlaubt. Daher haben wir uns 2 Katzen angeschafft und haben sie jetzt seit 2 1/2 Jahren hier. Da wir eine defekte Klingel hatten und repariert wurde bekam die Hausverwaltung mit das wir Katzen hielten und schrieb uns das wir die abschaffen sollen sonst droht die Kündigung. Angeblich soll es zur Geruchsbelästigung gekommen sein und es wurde geschrieben das wir 3 Katzen halten obwohl es nur 2 sind, die eine Katze hatten wir nur kurzzeitig zur Urlaubsbetreuung da das wir auch so der hausverwaltung geschrieben haben. Auch die Nachbarn meinten das sie das für eine Schikane der Hausverwaltung halten das es nie zur Geruchsbelästigung kam. Leider sind wir auch nicht im Mietverein und unsere Hausverwaltung hat hier bei den Nachbarn einen ganz schlechten Ruf. Bis zum 28.02.2013 sollen wir die Katzen abschaffen und es wurde jetzt eine letzte Abbahnung erteilt. Habt ihr da ein Tipp wie man da vorgehen kann oder wie unsere Chancen vor Gericht wären. Gibt es dazu schon Urteile bzw. sind Katzen als Kleintiere anzusehen oder kommt das immer auf die Richter an?

von KSLJ+2010 am 26.02.2013, 22:53



Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

also wenn im mietvertrag drin steht, dass man bei hundehaltung um erlaubnis fragen muss und kleintierhaltung erlaubt ist, dürft ihr eure katzen behalten. wenn katzenhaltung nicht erlaubt ist, muss das ausdrücklich im mietvertrag stehen. http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/mietrecht.html

von Merlina am 27.02.2013, 09:42



Antwort auf Beitrag von Merlina

Hallo nochmal, wir haben alle dieselbe Vermieterin und Hausverwaltung und die anderen haben keinen Brief bekommen. Unsere Katzen werden nur in der Wohnung gehalten und alle Nachbarn die ich gefragt habe meinten das sie nie Katzengeruch aus unserer Wohnung wahrgenommen haben. Die Hausverwaltung hat den schlechten Ruf da sie sich um keinerlei Mängel kümmert und alles auf die Mieter abwälzen möchte. Wir haben uns damals mit einem Anwalt gewehrt und haben Recht bekommen. Dann gab es noch den Nachbarn unter uns der sich beschwert hat da sich unser gerade mal 4 Monate Sohn damals mit den Beinchen auf dem Fußboden gestrampelt hat. Da hat die Hausverwaltung auch versucht uns abzumahnen, der Anwalt meinte das Kinderlärm hinzunehmen ist. gerade wenn ein Baby schreit oder in der Wohnung krabbelt kann der Nachbar nichts machen. Der Mietverein meinte das er keine laufenden Sachen übernimmt, da hätten wir schon drin sein müssen und wenn dann etwas gewesen wäre hätten die etwas machen können. Wir haben uns vorab beim Anwalt erkundigt und der meinte das wir keine Genehmigung des vermietes brauchen und daher haben wir auch nicht gefragt. Es muß nur bei Hundehaltung um Erlaubnis zu fragen, so steht es bei uns im Mietvertrag. Daher haben wir jetzt einen Anwalt eingschaltet und der meinte das der Ausgang ungewiss ist.

von KSLJ+2010 am 27.02.2013, 20:24