Mitglied inaktiv
hallo ich stelle meine frage mal hier weil ich hier am meisten lese!! kennt sich zufällig einer von euch mit unterhalts fragen aus?? also der erzeuger von meiner großen tochter ist gerade in die schweiz umgezogen und nun ist meine frage muss er weiterhin unterhalt zahlen oder gelten dort andere unterhaltsgesetze?? lg steffi
Also, durch umzug in die schweiz erloeschen keine Unterhaltsverpflichtungen, da bin ich mir ganz sicher.Und was habt Ihr mit schweizer gesetzen zu tun- wenn ich mich dumpf ans Internationale Privatrecht erinnere und das EGBGB, dann fuehren in einem Fall wie Eurem alle Kollisionsnormen ins deutsche Recht. Aber- wenn er nicht zahlt, dann muesstest Du in der schweiz vollstrecken, und das sicherlich nach schweizer Recht. DAs ist dann komplizierter als in D- aber Du bist ja nur bei der Unterhaltsfrage und nicht bei der Vollstreckung. Benedikte
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