MaiTraum2014
Hallo ihr lieben Ich weiß nicht ob es hier im forum richtig ist aber ich versuche es mal. . Es geht darum das ich 2014 meine Tochter bekommen habe. Habe daraufhin 2 Jahre Elternheit genommen. Bin seid 8 Jahren in der Firma Jetzt hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef. Er sagte er kann mich nicht weiter beschäftigen und bittet um einen Aufhebungsvertrag Soweit schon mal totaler Mist. Okay..aber nun hab ich ein weiteres Problem da wir Grade am 2. Kind basteln Ich hätte die Option auf meinen Arbeitsplatz zu bestehen. Nachteil: bestimmt sehr unangenehm dort noch zu arbeiten wenn der Chef versucht einen los zu werden Aufhebungsvertrag annehmen. Nachteil: Arbeitslosengeld Sperre und ich muss versuchen schwanger und mit kind einen neuen Arbeitsplatz zu finden Oder ich hänge noch ein 3. Jahr Elternzeit ran. Nachteil: kein elterngeld und ich brauche die Zustimmung von meinem Chef um woanders ein paar Stunden zu arbeiten Kann ja nun mal nicht sagen WANN ich schwanger werde :/ Ich weiß nicht was ich machen soll. Wie wird das elterngeld für das 2. Kind berechnet in beiden Fällen ? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit sowas..oder noch einen anderen tip
Hi, ich hab keine Erfahrung, nur einen Tip: niemals auf den Chef Rücksicht nehmen. Ich würd so lange Elternzeit nehmen wie es geht (sowohl es persönlich-finanziell als auch rechtlich). Und dann das zweite Kind in die Welt setzen. Das wird schon klappen... Ihr habt ja noch etwas Zeit (in Bezug auf die Elternzeit). Und dann würde ich wieder Elternzeit nehmen. Mag sein, daß der Chef derzeit keine Möglichkeit sieht, Dich weiter zu beschäftigen, aber: das ist doch nicht Dein Problem. Während Deiner Elternzeit entstehen dem Chef keine Kosten für Dich. Und wenn Du für das nächste Kind wieder Elternzeit möchtest... bis Du dann wieder irgendwann arbeiten gehst, vergehen noch ein paar Jahre. Da sieht es bei Deinem Chef schon wieder ganz anders aus. Und wenn nicht, dann kann man immer noch schauen, wie man die Situation regelt. Selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag - frag mal im Recht- Forum nach. Da wird nur davon abgeraten. Abgesehen davon geht es ja auch um die Anrechnung von Rentenjahren/ Erziehungsjahren, dann muss man überlegen, wie man krankenversichert ist... Was das Elterngeld betrifft: wenn man 2 Jahre Elternzeit nimmt, dann bekommt man ohnehin nur den Mindestsatz. Also hat das 3. Jahr Elternzeit gar keine Auswirkungen. Es zählen immer nur die letzten 12 Monate vor der Geburt des jeweiligen Kindes. lieber nichts Gutes für den Chef tun... vielleicht ist er in einigen Jahren froh, wenn jemand zurückkommt, der vom Geschäft Ahnung hat(te). Liebe Grüße, Pureheart
Hallo,
ich würde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Soll erdich doch kündigen dann bekommst wenigstens keine Sperrfrist. Ich würde auch keine Rücksicht auf den Chef nehmen.
Wünsch dir alles liebe für die Zukunft. ![]()
Bitte keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben ! :-) Würde arbeiten gehen und schaun/hoffen bald schwanger zu werden .....anders Würd ich eine beiderseitige kündigung machen dann bekommst du auch Arbeutslosengeld