Elternforum Bitte noch ein Baby

könnt ihr noch mal gucken... bzgl. der Abmahnung.. hab das gefunden..

könnt ihr noch mal gucken... bzgl. der Abmahnung.. hab das gefunden..

Ylva83

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Nach einiger Recherche habe ich folgendes gefunden: Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB . Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72 , AP Lohn FG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe) das würde heißen, dass ich keine AU benötige oder??


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Ylva83

Ganz ehrlich, das Uteil ist zwar vom Bundesarbeitsgericht, aber 1. von Anfang der 70er u d damit doch seeehhhhr alt, 2. müsstest du im Urteil nachlesen, aber ich denke hier geht es um eine Erkrankung des Arbeitnehmers und nicht des Kindes und 3. kommt es denke ich auch auf den Vertrag an, den du unterschrieben hast. Geh am besten zu einem Ra. Der kann es dir genau sagen.


Milchmäulchen

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Antwort auf Beitrag von Ylva83

Das urteil bezieht sich auf eine Erkrankung und den Beginn der 6 Wochen Frist. Kindkrank ist was anderes. Hierzu benötigst du eine Bescheinigung vom Arzt dass dein Kind krank ist, auch wenn du vorher arbeiten warst. Der Arbeitgeber stellt dich dann unbezahlt frei und du kannst dir von der Krankenkasse Geld holen. In einigen Tarifverträgen ist jedoch geregelt dass der Arbeitgeber 1-2 Tage bezahlt freistellt, aber auch nur mit Bescheinigung. Ich vermute also dass die Abmahnung gerechtfertigt ist. Lies mal im Arbeitsvertrag/arbeitsordnung/Tarifvertrag nach. Hat denn keiner mal vorher gefragt wo du warst? Ist das das erste mal gewesen? Deshalb gleich abzumahnen finde ich komisch.


nita83

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Antwort auf Beitrag von Ylva83

Hallo ich denke nach wie vor das Problem wird gewesen sein dasdu keinen vorgesetzten informiert hast sondern nur ne Kollegin. Denn auch wenn die vorgesetzte erst um 12 anfing hätte man sie anrufen können. Zweitens lasse ich mir immer ein zettel beim Arzt geben das gehört sich einfach so. Drittens rede mit einem Anwalt wir sind nur Laien und viertens such das Gespräch mit deinem chef.dann kommt vielleicht noch ein vermerk zu der Abmahnung warum und es sieht dann nicht ganz so schlimm aus. Lg nita