ILL-Mama
Hallo, Ich bin zurzeit in der Elternzeit. Mein Sohn ist jetzt 5 Monate alt. Im Oktober gehe ich wieder arbeiten. Beginne dann meine sogenannte Partnerschaftsbonus -Beschäftigung. Diese dauern 4 Monate an und bin somit ab Februar 2017 aus der Elternzeit ganz raus. Nun möchte ich gern schon mein 2 Kind planen. Nehmen wir mal an, ich werde im Februar 2017 schwanger. Elterngeld möchte ich auch beim 2. Kind bekommen. Es setzt ja 1 Jahr Beschäftigung voraus. Gelten die 4 Monate auch als Arbeitszeit... Also wird diese Zeit mit angerechnet, so dass ich das 1 Jahr somit im oktober 2017 voll habe? Was ist wenn ich dann noch ein Beschäftigungsverbot bspw ab April 2017 bekäme. Ich hoffe, ich konnte meine Frage iwie verständlich rüberbringen Danke schonmal
So 100% kenne ich mich nicht aus. Aber alles was du 12 Monate vor dem Elterngeldbezug verdient hast, kommt in die Berechnung mit rein. Mit dem Stichtag, wann 1 Jahr zurück gerechnet wird weiß ich aber auch nicht genau. Ich glaube da wird ab Geburt zurück gerechnet. Wenn du BV bekommst, bekommst du dein Gehalt ja weiter. Also zählt das auch mit rein.
Dein Elterngeld wird ja nach Elterngeld+ berechnet. Da kenne ich mich (noch ) nicht aus. Frag am besten bei der zuständigen Elterngeldstelle nach. Die bei uns sind sehr nett und geben gerne Auskunft.
Soweit ich weiß steht dir Elterngeld zu,egal ob du arbeitet oder nicht. Deine Lohnhöhe ist entscheidend für die Höhe des Elterngeldes.Ich kenne einige Hausfrauen,die haben die Mindesthöhe an Elterngeld bekommen ohne je arbeiten zu gehen. Erkundigte dich nochmal bei der zuständigen Stelle,allerdings erzählen die einem auch nicht alles.... LG Nashu
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