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Elterngeld für das zweite Kind

Elterngeld für das zweite Kind

Kerry7818

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Hallo zusammen, ich habe am 07.08.2018 meine Tochter bekommen und nun „planen“ wir wann wir das zweite Kind kriegen möchten. Wir finden eine kurzen Abstand zwischen den Kinder sehr schön aber da sind bei uns einige Fragen zum Elterngeld aufgekommen. Ich habe 12 Monate Elternzeit genommen und mein Mann 2 Monate (3. + 13. Lebensmonate). Ich müsste somit ab dem ersten Geburtstag meiner Tochter wieder arbeiten gehen. Meine Stelle war jedoch bis zum 31.12.2018 befristet und daher müsste ich mir eine neue Stelle suchen. Wie würde sich das Elterngeld berechnen wenn ich im Oktober/November 2019 das zweite Kind kriegen würde und zwischen dem ersten Geburtstag meiner Tochter und der Geburt des zweiten Kindes nicht arbeiten würde? Wäre der Abstand schon zu groß, um in etwa das gleiche an Elterngeld zu bekommen? Würde ich nur den Mindestsatz von 300€ bekommen? Wie wäre es mit dem Mutterschutz und dem Muttergeld? Ich habe schon vieles gelesen aber finde häufig unterschiedliche Aussagen und bin etwas verwirrt Vielen Dank für eure Hilfe :)


Zoey1010

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Antwort auf Beitrag von Kerry7818

Hast du schon den online Elterngeld Rechner versucht? Da muss man meiner Erinnerung nach das alles ja eingeben und bekommt dann ein relativ zuverlässiges Ergebnis, oder nicht?


Kerry7818

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Antwort auf Beitrag von Zoey1010

Bei den Rechner kam immer nur 300€ und 75€ Geschwisterbonus raus, weil die keine Möglichkeit haben die vorherige Elernzeit einzutragen, sondern sehen die vorherigen Monate einfach als kein Einkommen an. Dieser Artikel hat mir jetzt geholfen: https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/finanzen/verbraucher/article124019621/Wie-hoch-ist-das-Elterngeld-beim-zweiten-Kind.html So wie ich es verstehe, würden ab dem 07.August, der September und Oktober 2019 (wenn das zweite Kind als Beispiel am 01.11.2019 kommt) als Null laufen und die übrigen 9 Monate errechnen sich aus meinen Einkünften vor der ersten Elternzeit, da die 12 Monate in denen ich für das erste Kind Elterngeld erhalten habe übersprungen werden.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Kerry7818

Hi! Am besten gehst du in das Rechtsform von Frau Bader - da wird diese sehr oft gestellt. Monate mit Mutterschutz (also auch den zweiten vorgeburtlichen zweiten) kannst du ausklammern, ebenso bis zu 14 Monate Elterngeldbezug, wenn du zumindest zwei Basismonate in vier ElterngeldPlus-Monate umwandelst. Dann muesste das doch reichen und du bekämst wieder das gleiche Elterngeld.


Kerry7818

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Antwort auf Beitrag von drosera

Okay, danke schön :)


Felica

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Antwort auf Beitrag von Kerry7818

EZ hast du gar keine seit dem 1.1.19 mehr. Du bist nur durch das EG weiter abgesichert. Ohne AG gibt es auch keine EZ. Jeden Monat den du ab dem ersten Geburtstag deines Kindes kein Einkommen hast, mindert das neue EG. Davon ab müsstest du dich ab dann selbst versichern oder in die Krankenversicherung deines Mannes. Sollte das nächste Kind so 2 Monate danach kommen, du also jetzt schwanger werden, rate ich dir das die letzten beiden Basis-Monate welche du jetzt bekommst, in EG Plus zu wandeln. Dann würden nicht 12 Monate EH ausgeklammert werden, sondern 14 Monate. Länger geht nicht, weitere Splittung bringt also keine Vorteile außer das du länger krankenversichert wärst. Mutterschaftsgeld bekommst du wahrscheinlich nur die Einmalzahlung, außer du erfüllst die Voraussetzungen für ALG1 weil Kinderbetreuung vorhanden. Als Hausfrau bist du ja nicht selbst versichert und das ist dein aktueller Status, spätestens wenn EG durch ist. Ohne selbst Mitglied in der gesetzlichen zu sein, steht dir auch kein Mutterschutzgeld zu.