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Zweit-Nick / Nebenkostenabrechnung

Zweit-Nick / Nebenkostenabrechnung

Mitglied inaktiv

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Soviel vorab. Ich benutze diesen Nick immer, wenn ich unerkannt bleiben möchte. Denn mich kennen einige von hier auch in echt. Hier meine Frage: Wie lange darf eine Nebenkostenabrechnung zurückliegen, sodass ich sie noch bezahlen muss? Müsste ich zum Beispiel heute noch die 2008er Nebenkostenabrechnung bezahlen? Danke.


Jess!

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wenn du die abrechnung pünktlich bekommen hast, ja. und warum muss man so eine frage unter einen anderen nick fragen? find da jetzt nichts schlimmes dran


Fru

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Und was ist an der Frage jetzt soooooooooooooo dramatisch, das man sie mit Zweitnick stellen muß?????


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dazu bräuchtet ihr ein wenig mehr Hintergrundwissen. Für mich ist es wichtig, dass sie unter diesem Nick gestellt wird.


Jess!

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wann kam denn die abrechnung für 2008?


hormoni

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Wenn du die Forderung zugestellt bekommen hast und sie 2 Jahre nicht angemahnt wurde, müsste sie verjährt sein. Google mal nach Verjährungsfrist von Forderungen... LG H


Reni+Lena

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soviel ich weiß hat der vermieter ein jahr zeit...also die Abrechnung von 2009 muss bis 31. dezember 2010 bei dir eingegangen sein. lg Reni


wuselmaus78

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Wann ist die Nebenkostenabrechnung bei dir eingegangen, das ist wichtig!


Ani_k

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Dann soweit ich weiß nur 1 Jahr.


LittleRoo

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heute eingegangen ? na, da würde ich sagen die mußt du nicht mehr zahlen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Ich habe heute die Abrechnungen für 2008, 2009 und 2010 bekommen


Jess!

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

must du nicht mehr zahlen. hatte den gleichen fall und mein anwalt sagte das es verjährt sei. anders herum, wenn du noch etwas raus bekommst, vejährt erst nach 3 jahren so viel ich weiß..


Ani_k

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Dann musst du die für 2008 und 2009 nicht mehr bezahlen.


Zero

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1 Jahr pro Abrechnung nicht überschreiten. Wenn du heute eine Nebenkostenabrechnung von 2008 bekommen hast, müßtest du diese nicht bezahlen.