Mitglied inaktiv
Kennt sich jemand damit aus? Wenn jemand gegen seinen Willen in eine psychatrische Klinik eingewiesen wird, ist das eine Zwangseinweisung. Wenn jemand aber schon dort ist, aber nicht dort bleiben will, aber dort bleiben muß, damit die Person untersucht werden und das richtige Medikament gefunden werden kann, wie nennt man das dann? Ich glaub, es war irgendwas mit Aufenthalt. Aber ich hab das Wort vergessen. Claudia
Zwangsaufenthalt?
Das muss ein Richter anordnen. Es heißt "Beschluß" und es greift in Fällen, wo die Person sich oder andere gefährden würde.
Das muss ein Richter anordnen. Es heißt "Beschluß" und es greift in Fällen, wo die Person sich oder andere gefährden würde.
Dass das ein Richter anordnen muß weiß ich, aber heißt das wirklich bloß Beschluß? Nicht z.B. Aufenthaltsbeschluss? Nur wegen dem Wort will ich die Sozialarbeiterin auch nicht anrufen und mich nervt es grad, dass mir das Wort nicht einfällt. Claudia
Zwangsaufenthalt habe ich als Begriff ergoogelt, könnte hinkommen
Das muss ein Richter anordnen. Es heißt "Beschluß" und es greift in Fällen, wo die Person sich oder andere gefährden würde.
Das muss ein Richter anordnen. Es heißt "Beschluß" und es greift in Fällen, wo die Person sich oder andere gefährden würde.
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