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Zuverdienst in EZ

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Zuverdienst in EZ

Meyla

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Ich möchte gerne wieder arbeiten gehen, bekomme aktuell EG plus. Meinem AG habe ich Anfang der Woche eine Mail geschrieben, erhielt aber keine Reaktion. Wie lange muss ich warten, bevor ich mich woanders bewerbe? Die Perso Dame ist grundsätzlich sooooo lahm! Immer! Reicht es 2 Wochen zu warten? Angebote gibt es genug, da will ich mic ja nicht hinhalten lassen.


1905lh

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Gegen woanders bewerben spricht doch nichts, also verstehe gerade nicht, warum du das von einer Rückmeldung deines aktuellen AGs abhängig machst.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von 1905lh

Ich dachte man darf während einer laufenden EZ nicht ohne die Zustimmung des aktuellen AG woanders arbeiten. Oder?


1905lh

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Ja. Das meine ich auch, aber nichts desto trotz könnte man sich doch schonmal unverbindlich bewerben, oder nicht?


Meyla

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Antwort auf Beitrag von 1905lh

Richtig. Aber auch mein AG muss Fristen einhalten und um die geht es mir. Ich darf woanders arbeiten, wenn er nichts entsprechendes anbietet. Ansonsten darf er ws verbieten. Nur wie sieht das aus, wenn er sicher tot stellt?


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Das irritiert mich etwas. Ich musste angeben, was ich bei Elterngeld plus verdiene und danach richtet sich ja das Geld. Ergo irgendwas musst du mit dem AG vorher besprochen haben, oder?


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Was auch immer man zu Anfang im Antrag angibt, wird ja später nachgeprüft.. Ggf muss man halt EG zurück zahlen, kenne ich leider aus eigener Erfahrung.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Nein, muss man nicht. Das kann man sich offen halten bei EG plus.


Liv20

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Also ich hab auch Elterngeld plus und wollte nen Mini job machen. Der Steuerberater sagte mir damals kann ich machen, wird aber mit dem Elterngeld verrechnet, sodass es sich nicht lohnte..


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Liv20

Ein Steuerberater ist kein Elterngeld Experte. Der weiß das im Zweifel nicht besser als dein Nachbar. Elterngeld spielt in der steuerberatenden Praxis quasi keine Rolle - die Bescheinigung wird im der Steuererklärung berücksichtigt und das war's. Ein Minijob wird meines Wissens nicht angerechnet. Weder bei EG noch bei EG plus. Und VERrechnet wird schonmal gar nichts - inwiefern sich ein zuverdienst auswirkt ist Recht kompliziert und keine 1:1 Äquivalenz.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Beim normalen EG kann gegen gerechnet werden. Bei EG plus kann man einen gewissen Betrag dazu verdienen und der wird dann nicht abgezogen. Da ich mehr als 12 Monate beziehe möchte ich was dazu verdienen. Möchte mir und den Kids auch mal Dinge gönnen!


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Nein, es wird nicht 1:1 gegen gerechnet. Bei keinem von beiden. Es wird die Differenz zwischen deinem EK vor Elternzeit und währenddessen ermittelt - und davon dann 60 Prozent gezahlt. Die Ermittlung bei EG plus ist irgendwie komizierter, sodass weniger in Abzug gebracht wird. Aber es ist nicht komplett frei. Frei ist nur ein Minijob. Ich habe beides mit Zuverdienst bezogen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Liv20

Dann müsstest du auch vorher schon extrem wenig verdient haben. Bei EG plus darf man etwa 50 des vorherigen Gehaltes dazu verdienen ohne das es Kürzungen beim EGplus gibt. Nur bei Basis führt jeder € dazu, das bis auf den mindestsatz gekürzt wird.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich arbeite seit Mutterschutz unter EG Bezug mehr als 50 Prozent - vielleicht liegt es daran. Ich konnte meinen EG Bezug leider nicht mittels AZ optimieren, denn weniger arbeiten ging einfach bei meinem Arbeitspensum nicht, insofern habe ich mich nicht mit Möglichkeiten von unter 50 Prozent AZ beschäftigt.


Thiara82

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Ich meine, es gibt eine Frist von sieben Wochen. Ganz sicher bin ich mir aber nicht mehr.


Berlinka36

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Statt Mail zu schreiben, wäre es vielleicht besser zuerst den direkten Vorgesetzten anzurufen und ihm mitteilen, dass man in Teilzeit arbeiten kommen will. Ich habe das so gemacht. Erst danach musste ich eine Mail schreiben, eine Art Antrag. Es hat dann 4 Wochen gedauert, bis eine Bestätigung von der Personalabteilung kam.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Berlinka36

Bei uns regelt das ausschließlich die Person. Meine Leitung erhält dann nur Info, in welchem Rahmen ich eingesetzt werden kann.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Es ist urlaubszeit. Wenn du weisst nur diese eine Person klärt das, würde ich 4 Wochen geben.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Zuerst würde ich auch anrufen und nachfragen wie es aussieht. Wenn da nur wischi waschi kommt musst du das schriftlich, per post und Einwurfeinschreiben, beantragen. Die Frist es Antrags sind 7 Wochen vor geplannten Arbeitsantritt. Am besten schreibst du im Antrag genau wann du arbeiten möchtest. Also z.b. 25h die woche, immer von 8-13 uhr. Dein chef hat dann 4 Wochen Zeit dem Antrag zu widersprechen. Tut er das nicht ist der als angenommen zu sehen und du kannst zu den Bedingungen arbeiten. Lehnt er ab könntest du ihn bitten dir zu erlauben woanders in Teilzeit zu arbeiten, oder du klagst deinen Anspruch ein. Er kann nur mit dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Der Antrag ist auch nur gültig, wenn dein Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt und du zwischen 15h und 30h arbeiten möchtest. Ein Ablehnungsgrund ist zum Beispiel, wenn er explizit für die Zeit deiner Elternzeit eine Vertretung für dich eingestellt hat.


jubilee80

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Lass dir doch einfach einen Termin geben und besprich dein Anliegen ganz direkt. Gerade bei so etwas wichtigem lohnt es sich doch die Zeit zu investieren...finde ich.