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Zusage vom vermierter rechstgültüg wenn Verwalter oder Eigentümer wechselt

Zusage vom vermierter rechstgültüg wenn Verwalter oder Eigentümer wechselt

steffieeffie

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Hallo haben eine schriftliche Zusage vom Vermieter über die matteriallkostenübernahme für eine kleine Trennwand mit Tür offne Stube zum flur um die heizkosten zusenken wie verhällt es sich wenn der Hauseigentümer oder die Verwaltung wechselt müssen die kosten,die bereits schriftlich zugesichert wurden übernommen werden? Lg steffie


Glücksbärchen

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Antwort auf Beitrag von steffieeffie

Nein, eigentlich nicht. Denn du hast ja die Zusage vom jetzigen Vermieter. Der neue Vermieter ist nicht verpflichtet, dies auch zu bewilligen.