32+4
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
ist die seite zu empfehlen und auch korrekt? algII-rechner hat zu 100% gestimmt.
ich habe hier unterlagen, da soll ich KG und UHV eintragen. im rechner oben wird aber kein unterhaltsvorschuß abgefragt.
deshalb ist mein wohngeldanspruch im rechner oben deutlich höher als gedacht.
Und wenn du es bei weiteren Einkommensquellen eingibst? UHV wird aber mit angerechnet, Kindergeld nicht.
Ach quatsch geht ja nicht...sorry.
mhm..ok wenn UHV angerechnet wird, bekomme ich null wohngeld, dafür erg.algII schade, wollte mich gerade freuen wohngeld wählen zu können :-(
Und wenn du es einfach mal versuchst? Schaden kann es ja nicht. Mein SB vom Wohngeld hängt mir auch immer wieder aufs neue im Nacken wegen Unterhalt oder dem Vorschuss, dabei hat sie alles schriftlich, dass meine Kinder weder das eine noch das andere haben.
hatte ich schon und bekam die ablehnung..was aber beim amt erfahrungsgemäß irgendwie nicht viel heißen muß. aber der rechner sagt ja was völlig anderes und da wird ja auch abgefragt, ob man AE ist. wie gesagt, der algII-rechner stimmt auf den cent genau dafür habe ich heute ENDLICH den schriftlichen erfolg in meinem widerspruchsverfahren erhalten. sie rechnen mir beim amt keine 470€ kindergeld(??) an und rückwirkend nicht nur die differenz sondern zahlen mir auch komplett den betrag für KG nachträglich aus, weil ich gar kein KG erhalte. wie schön :-)))
Das dauert leider manchmal ewig. Ich hatte manche Monate ca. 150€ unter H4, weil mir Geld angerechnet hatte, was ich gar nicht bekam oder welches nicht hätte angerechnet werden dürfen. Ich habe auch alles belegen können aber es wurde angerechnet und angerechnet.
hatte ich ja auch und nun ständig alles per einschreiben + rückschein verschickt..keine reaktion
aber angebliche 65€, die sie mir zuviel gezahlt haben, wollten sie sofort zurück und haben gleichzeitig mit vollstreckung im schreiben gedroht..mir aber ewig 470€ zuviel einkommen fiktiv anrechnen. pfffft
der rechner spuckt 47€ algII
oder
165€ wohngeld
aus.... wenn wohngeld denn wirklich ohne anrechnung von UHV wäre, würde ich das wählen, weil es im endeffekt gleich ist.
Ich würds einfach probieren und WG beantragen. Ich nehme an du brauchst eh einen Ablehungsbescheid um aufstockend ALG2 beantragen zu können.
bekomme doch aber schon aufstockend algII
wenigstens ist der widerspruch durch. wobei sie mir da monatlich nun 30-60€ weniger zahlen nachträglich. die neuberechnung kommt nämlich nicht ganz hin im vergleich zur alten.
aber ist mir auch erstmal käse...
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