Elternforum Rund ums Baby

wo fängt es bei euch an

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und zwar Thema "schlagen" ich komme mit meiner Mutter da auf keinen Nenner,... sie regt sich über mich auf dass ich "schlagen" dazu sage wenn sie an meinen Kindern zerrt , ihnen auf den Po klapst oder auf die Finger haut.... ich hab es ihr untersagt und sie sieht es einfach nicht ein weils ja kein Schlagen ist....


rabbit80

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Finger und Gesicht hauen ist, für mich, schlagen. Auf dem Po nur dann nicht, so lange es nur ein Klaps ist ohne das das Kind "geschubst" wird.


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

du machst das hoffentlich nicht...


32+4

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alt...aber ich denke oft dran Kinder Bettina Wegner Sind so kleine Hände winz'ge Finger dran. Darf man nie drauf schlagen die zerbrechen dann. Sind so kleine Füße mit so kleinen Zehn. Darf man nie drauf treten könn' sie sonst nicht geh'n. Sind so kleine Ohren scharf, und ihr erlaubt. Darf man nie zerbrüllen werden davon taub. Sind so schöne Münder sprechen alles aus. Darf man nie verbieten kommt sonst nichts mehr raus. Sind so klare Augen die noch alles sehn. Darf man nie verbinden könn' sie nichts versteh'n. Sind so kleine Seelen offen und ganz frei. Darf man niemals quälen geh'n kaputt dabei. Ist so'n kleines Rückgrat sieht man fast noch nicht. Darf man niemals beugen weil es sonst zerbricht. Grade, klare Menschen wär'n ein schönes Ziel. Leute ohne Rückgrat hab'n wir schon zuviel.


nilo1988

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Bei soetwas könnte es sonst leicht zur Erklärungsnot kommen.... "Der Papa schlägt die Mama!"


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Antwort auf Beitrag von 32+4

leider immer noch nicht in den köpfen und herzen der menschen drin.


desire

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wenn dir dein Partner ins Gesicht schlägt weil ihr euch uneinig seid....was machst du dann?


montpelle

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

"...so lange es nur ein Klaps ist" Ein Klaps ist auch ein Schlag. Vielleicht ist er weniger stark, aber die Grenze ist fließend.


mf4

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Antwort auf Beitrag von montpelle

GENAU DAS ist es. Ich denke, wenn man einmal diese Hemmschwelle überschritten hat verschiebt sie sich und dann wirds auch schnell mehr. Das Gefühl gestresst zu sein undam liebsten... kennt sicher (fast) jeder aber es NICHT zu tun sollte man sich verinnerlichen. Ich könnte nie mehr mein Spiegelbild ansehen.


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Antwort auf Beitrag von desire

kommt die partnerschaft höchst wahrscheinlich darauf folgend eben nicht mehr vor. ist das für dich normal?


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von montpelle

hättest Du mal den Satz zu Ende gelesen, hättest Du es vielleicht auch richtig verstanden. Ich habe es mir schon gedacht, dass diese Definition falsch aufgefasst wird. Um es mal klar zu stellen: mein Kind würde niemals geschlagen werden von mir und auch nicht von anderen!


desire

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nein aber man ist ja auch verletzt und gedemütigt und weis nicht ob man verzeihen kann. Warum spricht man das Kindern einfach ab?


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Antwort auf Beitrag von desire

ich bin gegen gewalt! psychisch oder physisch... gewalt ist gewalt ist gewalt...


montpelle

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

"mein Kind würde niemals geschlagen werden von mir" Ein Klaps ist schlagen ! Ob das Kind dabei geschubst wird oder nicht, ist unerheblich.


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da ist es doch egal, ob da auf die finger gehauen wird oder durch brüllen und einschüchtern in angst und schrecken versetzt wird. beides ist strafbar... sag deiner mutter, es ist STRAFBAR... vielleicht lässt sie es dann.


webseid

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genau, dass ist schlagen. Richtig gemacht. Und wenn sie nicht aufhört würde ich die Kinder nicht mehr zu ihr lassen.


mf4

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sowas lässt du zu? keine Minute wäre mein Kind bei so einer Person ohne mich mein Vater wollte das 1mal... das ist ca.20 Jahre her... ich habe meine Kids (heute erwachsen) NIEMALS allein da gelassen.


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Antwort auf Beitrag von mf4

ich hab meine Kinder nicht alleine gelassen und mit meiner Mutter ne heisse diskussion gehabt... sie ist der meinung dass sie das darf wenn wir in ihrem haus sind.. ich möchte einfach dass sie es vielleicht einsieht und vielleicht ihre meinung über diese sachen mal ändert....


mf4

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Ich habe die Hand meines Vaters weggeschlagen als er seine an meinem Kind hatte und ihm gesagt, er soll sie niiiiiiemals anfassen, weil ich das verhindern werde, was ich selbst erlebt habe und seit dem waren wir da nur noch Besuch und ich hatte ein Auge auf die Kinder.


32+4

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an den kindern zerren? auf den po klapsen? auf die finger hauen? das finden KV und seine eltern auch normal für mich ist das nicht in ordnung


Mafine

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gewalt ist gewalt, das muss man nicht mit schlagen definieren, fakt ist, dass niemand seinem Kind wehzu tun hat und schon garnicht deine Mutter! Dieser Frau hätte ich aber die lewitten gelesen, dass kannst du aber glauben!


desire

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Kinder haben seit 2000 ein verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Zu Gewalt gehört alles was man in Wut gegen einen anderen Menschen anrichtet....Klapsen, schlagen, Prügeln, Verhauen, ins Gesicht, auf den Po, andere Körperteile, mit Händen, Füssen, anderen Gegenständen. Es ist strafbar.


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

... wuchs so auf und denkt sie kann es weitergeben und was früher normal war ist heute Kindesmisshandlung... ich hoffe wirklich, dass das mal aufhört, dass es Große gibt die meinen auf Kleine einprügeln. Ich bin als Kind oft verprügelt worden... niemals könnte ich eins meiner Kinder anrühren.


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Antwort auf Beitrag von desire

leider war ich in der letzten zeit sehr oft entsetzt, wie wenig es eigentlich vernunftbegabten menschen klar ist, dass das einschüchtern und verängstigen von kindern unter psychische gewalt fällt. es scheint völlig legitim zu sein, auf kinder los zu gehen...


mf4

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Ich erschrecke oft, wenn ich z.B. bei der Supernanny Kinder sehe die von oben herab behandelt und angebrüllt werden, runtergemacht, beleidigt als wären sie kleine Versager... dabei sind sie unser Produkt und wenn dann haben die Eltern versagt.


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Antwort auf Beitrag von mf4

wenn du in den letzten monaten einige diskussionen im aktuell verfolgt hast: da wurde es für völlig normal gehalten, dass bspw. die kontrahenten der eigenen kinder im privaten, kindergarten- oder schulumfeld angesprochen und "zur rede gestellt" werden dürfen. da dieses zur einschüchterung der kinder angelegt ist, zählt das eindeutig zu psychischer gewalt... das will aber kaum jemand wahr haben. absolut erschreckend!


32+4

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oh ja, das war gut ich muß kurz los


desire

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naja kommt aufs Alter drauf an. Wenn das jetzt ein dreijähriger ist werd ich mit der Mutter oder der Erzieherin sprechen. Ein 10jährige Rotzlöffel den nicht mal seine Eltern unter Kontrolle bringen können dem puste ich sehr wohlwas........DAS finde ich nicht verwerflich denn die "erziehung" von Fremden wirkt manchmal Wunder. Wenn mans selbst nicht schafft dem Nachwuchs Anstand beizubringen...naja....aber ev. bin ich zu streng...aber das ist halt mein Erziehungsstil......OHNE SCHLÄGE.


mf4

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Oh Mann, sowas könnte ich gar nicht, ich würde aber explodieren, wenn ein Fremder meine Kinder angehen würde wegen etwas was sie angestellt haben. So Eltern gibts aber oft, das eigene Kind ist lieb, alle anderen böse.


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

Ich habe mich 1mal mit einem "Feind" meines Sohnes persönlich angelegt... allerdings war er im Teenie-Alter und meine Körpergröße und in Augenhöhe habe ich ihn rund gemacht. Er hat mein Kind nie mehr angerührt. Meiner war ihm größenmässig usw. unterlegen und so hatte er mal einen Gegner in seiner Liga...


desire

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Antwort auf Beitrag von mf4

sowas mein ich..... und nachdem es heutzutage haufenweise Eltern gibt die meinen "lass sie doch...." NEIN LASS ICH NICHT! fertig aus und ende.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

da deine einschüchterung gewirkt hat, dann kannst du ziemlich sicher davon ausgehen, dass du ein problem bekommen hättest, wenn die eltern des kindes dich angezeigt hätten... jeder verfolgt andere erziehungsstile, aber es steht niemandem zu, SEINE ideale an fremden kindern zu praktizieren. da sind andere personen und instanzen zu nutzen... schon die bezeichnung "rotzlöffel" spricht bände


desire

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jo böse FRau..böse Muddi...sag auch zu meinen eigenen Kindern mal Rotzlöffel wenn sie sich so benehmen. Ein bisschen mehr....naja...sagen wir eher weniger Weichspüler in der Erziehung von heutzutage wär nicht schlecht....allerdings ohne körperliche Gewalt.


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Antwort auf Beitrag von desire

zugegeben: es ist nicht immer leicht, einem kindergartenkind beizubringen, dass es auch andere wege als gewalt gibt... mein sohn hat sich da manchmal auch nicht gerade mit ruhm bekleckert. aber mit geduld und guten konzepten schafft man so einiges...


desire

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ja na klar...das bringe ich meinen Kindern doch eigentlich auch bei. Allerdings möchte ich auch authentisch sein und auch mal "wütend" sein dürfen..... Und ehrlich früher hats bei uns mal besser geholfen wenn uns ein Fremder so richtig die Meinung gesagt hat als wenns die Eltern getan hätten..witzig dass einem heutzutage mit einer Anzeige gedroht wird. Genauso wie der Grundschüler bei meiner Cousine: Sie dürfen mir keine Strafarbeit aufgeben, meine Mutter kennt einen Anwalt...loool....neeee


nilo1988

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Ab dem Zeitpunkt, wo Gewalt gegenüber einer anderen Person ausgeübt wird. Und auf die Finger hauen und Co. gehört eindeutig dazu. Das ist Gewalt. Und Gewalt ist Strafbar, sag das deiner Mutter mal.


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Also wir waren uns schon vor der Geburt einig, dass wir unser Kind NIEMALS schlagen werden. Es gibt WEDER ein paar auf die Finger, noch auf den Po, noch auf den Mund, noch sonstwohin!!!Das geht gar nicht!! Ronny hat Joshuas Hand auch mal schnell weggezogen, weil er sich fast die Finger eingeklemmt hätte, aber sonst gibts das nicht! Ronny wurde von seinem Vater als Kind mit dem Gürtel verprügelt und seine Mutter stand nur daneben, nein danke, sowas tun wir unserem Kind nicht an! Joshua flippt schon aus, wenn Ronny MIR mal nen Klaps auf den Po gibt und ich mich dabei erschrecke!!


mic0202

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provoziert und auf die palme bringt, dass ich schon sterne sehe vor wut... dann packe ich sie auch schon mal unsanft im genick und schiebe sie in ihr zimmer, und mache die tür hinter ihr zu... und natürlich brülle ich sie auch mal an... man ist auch nur ein mensch! DAS sehe ich nicht als gewalt...aber geschlagen habe ich sie noch nie...würde ich auch nie tun. aber laut einigen hier, darf man gegen sein kind ja nichtmal lauter das wort erheben...-könnte die arme seele ja einschüchtern-...


mf4

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Laut die Stimmer erheben muss ich oft um meine beiden zu übertönen oder Streit zu schlichten aber das ist nicht das gleiche wie mich vor mein Kind stellen und es zusammenbrüllen, wie böse und unmöglich es ist.


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Antwort auf Beitrag von mic0202

ich sehe es auch so... und wenn mann 10 mal nein sagt und dann auf die finger klopft find ich es nicht als schlagen


mf4

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du hast eh n Schaden auf die finger klopft??? ich denke du bist öfter mal auf den Kopf geschlagen worden


mic0202

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denn das wäre sehr wohl schlagen! ich habe schon öfter ihre hand "weggeschlagen".... weil sie zb. immer und immer wieder an den herd kommt und gucken will was ich koche...und oft ist sie kurz davor auf die herdplatte zu fassen um sich abzustützen... und selbst DAS tut mir dann furchtbar leid...aber es ist im schreck.und ich will nicht dass sie sich verbrennt.. aber ansonsten? würde ich auch auf die finger nicht "klopfen"


mf4

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Antwort auf Beitrag von mic0202

das ist völlig okay ich schlage die Hand notfalls weg bevor sie auf dem Hern klebt ich schubse mein Kind auch notfalls weg bevor es angefahren wird das sind Reflexe die schützen sollen und auch wenn sich das Kind erschrickt, weil Mama das tut kann man sowas erklären


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mic0202

"provoziert und auf die palme bringt, dass ich schon sterne sehe vor wut... dann packe ich sie auch schon mal unsanft im genick und schiebe sie in ihr zimmer, und mache die tür hinter ihr zu... und natürlich brülle ich sie auch mal an... man ist auch nur ein mensch!" mit verlaub... natürlich sollten eltern menschen sein, aber was du da von dir gibst, ist schon hart - du fühlst dich von deinem kind provoziert? das ist nicht dein ernst, oder? was du da schilderst ist ganz deutlich gewaltausübung. werden solche szenen bei der supernanny gezeigt und hier überschlagen sich wieder alle... werden solche szenen von stammusern geschildert, sind sie aber menschlich?


Mitglied inaktiv

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"Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Artikel 1, Abs. 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2, Abs. 1 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Artikel 6, Abs. 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Artikel 6, Abs. 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1666 Abs. 1 Gefährdung des Kindeswohls Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gericht kann auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen. § 1631 Abs. 2 Verbot entwürdigender Maßnahmen Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinweisen, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr oder kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung zuständigen Stellen selbst ein." wenn sie immer noch meint, dass sie bei deinem kind gewalt anwenden darf, dann zeige ihr das

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Mitglied inaktiv

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und da stehe ich hinter ...