Tess@
Und es war immer noch alles so, wie mein Vater es hinterlassen hat.
Seine Sachen hingen über dem Stuhl, seine Brille lag auf dem Nachtschrank Ich hab jetzt einiges von seinen Sachen hier bei mir. Hab sie aber in den Keller gestellt, sie jetzt schon täglich zu sehen, tut noch viel zu weh.
Ich weiß wie du idch fühlst. Meine Mama hat auch die Whg meines Onkels aufgeräumt ich habe ganz viel Sachen hier. Am dienstag ist die beerdigung
wolltet ihr nicht das erbe ausschlagen? dann darf man auch nichts aus der Wohung holen
Das stimmt nicht, denn die Wohnung muss trotzdem leer geräumt werden.
ich habe es anders gelernt, aber nun gut
die Sachen müssen doch erst mal raus aus der Wohnung da diese ja gekündigt wurde, oder? also jetzt mal rein von der Logik her, Ahnung habe ich keine. behalten werden sie die Sachen wohl nicht dürfen wegen der Ausschlagung.
Für normale Schränke und Klamotten usw. interessiert sich kein Nachlassgericht. Sie dürfte nicht seine teure Sammlung an sich nehmen, ein Auto, Geld usw.
Ja klar der Vermieter lässt sicher nicht Monate die Wohnung voll stehen ohne Mieteinnahmen.
Ich bin immer noch der Meinung, nach der Ausschlagung darf man NICHTS an sich nehmen - so sieht es auch ein Anwalt, aber der wird wahrscheinlich auch keine Ahnung haben
da dies aber kein Thema zum diskutieren ist, klinke ich mich hier aus
Ich und andere sicher auch hatten schon eine Ausschlagung und das Nachlassgericht fragt nicht nach Anziehsachen und solchen "wertlosen" Dingen.
wer entscheidet denn was wertlos ist? was macht man denn zb mit einem PC? entweder man schlägt das erbe komplett aus oder man nimmt es komplett an
das Nachlassgericht fragt nach dem was da ist nach Auto, Konto, Bargeld, Sammlungen, Wertgegenständen, Immobilien usw. keiner fragte da wie viele Schränke oder Hosen jemand hat und keiner sagte, dass man diese nicht anrühren darf
sie DARF es rechtlich trotzdem nicht Aber lass gut sein, ich habe keine Ahnung und werde mich damit zufrieden geben :)
ich kann nur schreiben wie ich es erlebt habe es wurde protokolliert und man muss lesen und auf Richtigkeit prüfen Unterschrift und das wars
Wenn du ausschlagst darfst du nix aus der whg nehmen.
ich darf nicht an WERTGEGENSTÄNDE. Aber Gläser, Teller, Vasen.... darf ich. Mein Vater hatte auch nichts an gEGENSTÄNDEN DIE VON wERT WÄREN: er hatte kein Auto, kein PC oder ähnliches. Alles was sich im Haus befindet ist größtenteils Besitz meines Opas. Er ist vor 3 Jahren in das Haus meiner Opas eingezogen. Dieses war komplett mobliert und ausgestattet. Mein Vater hat damals seinen eigenen Besitz was vollkommen, bis auf Einzelteile verkauft, verschenkt etc. Was ich aus dem Haus geholt habe sind: Eine Uralte Schreibmaschine, die mal meiner Oma gehörte selbstgemachte Tischdecken meiner Uroma so wie ein Schachspiel, dass meinem Vater gehört, dass er von seinem Opa vererbt bekommen hat. Außerdem einen 56 Jahre alten Teddybären. Ich denke das kein Nachlassgericht dieser Welt interesse an diesen Dingen hat.
Doch könnte geld einbringen was Schulden vorjanden sind.
da noch gar nicht feststeht, was an Schulden noch vorhanden ist und was mit Eintritt des Todes hinfällig ist. Ich habe den Banken und Co. gerade erst die Sterbeurkunde hingeschickt.
Dinge die nicht in seinem Besitz waren darf ein Nachlassverwalter nicht ran.
Naja kenn es so wenn du ausschlagst darfst du nix nehmen.
dann bleibt also die Wohnung voll über Monate... hab ich noch nie erlebt
Ich darf dann nichts von SEINEN Dingen nehmen. Das waren aber nicht SEINE Sachen. Sein Fernseher, sein Fotoapperart etc. steht noch alles da.
als hätte ein Nachlassgericht die Zeit, auszulesen was von Wert ist und was ist. die interessieren sich für das offensichtliche und mehr nicht. Teddy oder olle Schreibmaschine gehört definitiv nicht zu den Wertgegenständen.
und ein eventueller Gläubiger, der noch 800 Euro zu bekommen hätte braucht auch nicht 2 Sammeltassen und einen Teddy, weil das 300 Euro Aufwand macht fpr 30 Euro auf dem Flohmarkt.