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wie viele Monate wird Kindergeld rückwirkend bezahlt?

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wie viele Monate wird Kindergeld rückwirkend bezahlt?

mischischel

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Hallo, wisst ihr wie viele Monate rückwirkend bezahlt wird, ich lese Sachen von 4 Jahren, 3 Monate ab Antragsstellung und 3 Monate ab Bewilligung. Ich bin echt verwirrt. Mein Sohn kam am 24.02.16, den Antrag habe ich ende April gestellt da dort erst die Geburtsurkunde kam. Jetzt müsste ich ja von Februar-August insgesamt 1316€ bekommen, überwiesen wurden mir heute 30€ und 570€. Einen Bescheid habe ich noch nicht bekommen (bis jetzt kam noch gar keine Post von der Familienkasse). Ich denke Montag müsste der Bescheid ankommen, aber ich bin gerade echt ratlos, besonders weil ich mir auch diese 30€ nicht erklären kann. Vielleicht ist ja jemand von euch schlauer oder rate freudig?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von mischischel

Ich kenne das mit 4 Jahren. Ist ja Wahnsinn wir lange das dauert bei euch.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von mischischel

4 Jahre rückwirkend ist richtig. Der Betrag von 30€ find ich allerdings komisch...570€ wäre für 3 Monate, aber das ist ja auch nicht richtig (wobei es sein kann, das der August noch nicht dabei ist, bzw.noch nicht der Überweisungstag ist) Lg


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Ist es das 1.Kind?


mischischel

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Ja das erste


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von mischischel

Dann versteh ich die 30€ auch nicht


mischischel

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Ich bin da echt überfragt, ich mach das ganze ja jetzt auch zum ersten mal. Mein Gedanke war ich bekomme ab Geburt Kindergeld (also eine Nachzahlung wenn alles bewilligt ist), so nun ist Monat 7, da sind 570€ + (die seltsamen) 30€ ja doch etwas zu wenig. Montag kommt der Bescheid, dann werde ich schlauer sein, aber mich nervt das jetzt einfach


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von mischischel

Nein, die Summe stimmt ja nicht, egal was ich Bescheid steht Es müsste 6x190€ sein (der August kommt dann extra) oder 7x190€. Eine Möglichkeit wäre noch das eine andere Stelle (JC, ARGE oder Landkreis) ein Erstattungsanspruch angemeldet hat. Das steht aber dann im Bescheid (und wüsstest du ja dann auch)


kati1976

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Antwort auf Beitrag von mischischel

Was mich wundert, warum hast du die Geburtsurkunde so spät bekommen? Dir steht Kindergeld ab Februar zu.


mischischel

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Einen Eratattungsanspruch dürfte niemand haben, dafür müsste ich ja schon mal Geld bekommen habe, habe ich nicht. Wir haben alles im Krankenhaus beim Standesamt geregelt, 2 Wochen später kam Post das wir nochmal mit unseren Ausweisen hin müssen, da es nach meinem KS Komplikationen gab konnten wir erst 3 Wochen nach dem schreiben hin und dann hat es nochmal etwas gedauert. Deswegen kam die Geburtsurkunde erst so spät


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von mischischel

Nein, das JC zählt evtl.zustehendes Kindergeld nicht aus, im Gegenteil die rechnen das als Einkommen an. Also falls ihr Leistungen von dort bekommt, gehe ich mal zu 90% davon aus, das die ne Erstattung haben wollen. Das läuft so bei fast allen Hartz IV Empfängern (grad wenn die Bearbeitung so lang dauert) Lg


mischischel

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Okay, das mit dem JC wusste ich nicht, aber wir bekommen keine Leistungen. Wir leben der Zeit nur von dem Gehalt von meinem Freund, Elterngeld haben wir diesen Monat auch zum erste mal bekommen, da wüsste ich nicht warum irgendwer Anspruch auf ein Teil der Nachzahlung haben sollte. Ich bin ehrlich verwirrt und froh wenn sich das Montag klärt, für mich ist das gerade alles total unlogisch.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von mischischel

Interessiert mich auch, kannst dich ja dann mal melden