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wie seht ihr das? kind hat etwas gekauft

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wie seht ihr das? kind hat etwas gekauft

32+4

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Hallo, Kind 10 hat ohne mein wissen etwas von einem mitschueler abgekauft. Ein ziemlich altes handy. Betrag uebersteigt deutlich sein monatliches taschengeld. Habe gestern sofort nach dem kauf die eltern angerufen, dass das nicht abgesprochen wurde. Das andere kind sagte es bringt das geld heute wieder mit. Heute sagte das andere kind es habe das geld schon ausgegeben und mein kind habe nun pech. Und nun? Was wuerdet ihr machen???? Moralisch gesehen wuerde ich sowas immer rueckabwickeln


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Also ich würde mich mit seinen Eltern in Verbindung setzen. Ist der Mitschüler genau so alt wie dein Kind ? Mit 10 schon etwas verkaufen an anderen ohne die Eltern mit ein zu Beziehung würde ich nicht für gut heißen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Tina mit Luca

Gleich alt Gehen in eine klasse Die eltern stellen auf stur Das verhalten finde ich moralisch nicht ok. Schlimmer finde ich die haltung der eltern, da doch gerade erst alle neu in der klasse sind. Da freut man sich auf die naechsten jahre


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja das Verhalten der Eltern geht gar nicht. Hat er das denn auf dem Schulhof verkauft während der Schulzeit. Also ich weiß das sowas nicht statt finden darf. Vielleicht rein Interessen halbar mal mit der Klassenlehrerin/er sprechen?? Ich finde sowas geht gar nicht. Ja schade drum. Neuer Abschnitt geht los und dann sowas


32+4

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Antwort auf Beitrag von Tina mit Luca

Ja auf dem schulgelaende verkauft nach der letzten stunde. Sagt mein kind Habe ca.30min spaeter mit den eltern telefoniert Meinem kind ebenfalls migeteilt, dass das nicht geht!


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Und das schon mit 10 Jahren :/ Da haben wir weiß Gott andere Dinge im Kopf gehabt


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von Tina mit Luca

Also ganz klar die Sache muss geklärt werden, Bitte nicht einfach so stehen lassen. Und wenn nötig würde ich echt den Lehrer oder die Lehrerin zur Hilfe mit einholen


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Dein Kind darf für einen solchen Betrag noch nichts kaufen. Rechtlich bekommst du das Geld natürlich zurück. Nichts da mit Pech gehabt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Aktuell sperren sich ja auch die eltern gegen die rueckzahlung. Beim nochmaligen anruf hiess es nun, dass handy sei nicht vom kind verkauft worden. Sie wuessten nicht was ich wolle Mal ernsthaft...ist das echt normal so dreist zu sein? :-( Verstehe sowas nicht.


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hört sich fast so an als ob die Eltern das wollten das er das Handy verkauft,und das Geld beziehen?? Und dann von nichts wissen wollen?? Kann doch alles sein oder ?


32+4

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Antwort auf Beitrag von Tina mit Luca

Der junge hat ein neues handy bekommen und sein altes gestern verkauft. Heute frueh kein geld mehr gehabt, weil er sich vom erloes schulsachen gekauft habe


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Der arme Junge muss sich selber die Schuldschein kaufen?? Na ja ob das so der Wahrheit entspricht


32+4

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Antwort auf Beitrag von Tina mit Luca

Vermutlich nicht. Mein gedanke dazu Hatten wir hier nicht erst kuerzlich den fall, was machen, wenn man mit den eltern nicht reden kann? Und dann soll mir noch mal einer sagen, auf dem gym gaebe es keine vorfaelle. Dieses vorurteil hatte ich offline. Da waeren ja alle so nett untereinander ^^


dee1972

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Leg den anderen Eltern mal das Googlestichwort "Taschengeldparagraph" nahe. Dein 10jähriges Kind ist nur beschränkt geschäftfähig und darf - ohne eure Zustimmung - gar nicht größere Beträge ausgeben.


ak

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, moralisch gesehen kann ich die Eltern des anderen Kindes nicht verstehen. Aber um welche Summe handelt es sich denn ? Geht es bis 30 EUR... dann hat Kind jetzt zwar Lehrgeld bezahlt... Aber das macht der nie wieder.... das merkt er sich bis an das Lebensende. Und falls es dieser Betrag ist... dann ist es doch zu verkraften , oder.... ? Trotzdem kann ich Deine Wut verstehen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von ak

20 oder 40€ oder mehr Ob es zu verkraften ist, steht nicht zur debatte. Selbst fuer 40€ muesste das kind lange sparen


faraday

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Streng rechtlich gesehen, ist euer Kind noch nicht voll geschäftsfähig und hätte somit eure Erlaubnis gebraucht (das andere Kind auch) Aber leider ist Recht habe nicht immer gleich Recht bekommen. Sowas ist sehr ärgerlich, aber ihr wollt sicher nicht gleich zum Anwalt ziehen, oder? Ich würde nochmal das Gespräch mit den Eltern suchen, es dann aber auf sich beruhen lassen und als ärgerliches Lehrgeld bezüglich Lebensrealität abhaken.


ak

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja , aber nun ist es passiert. Und von den Eltern wirst Du es nicht zurückbekommen. Da es sich ja wahrscheinlich doch um einen relativ kleinen Betrag handelt, würde ich meinem Kind sagen, dass er hoffentlich aus der Aktion lernen wird. Nicht falsch verstehen....ich kann deinen Frust gut nachvollziehen.... Aber hier wird der Schaden wahrscheinlich ja nicht mehr behoben werden... Es sei denn ,... Du gehst Schritte mit dem Rechtsanwalt an....Aber ob sich das rentiert ?


32+4

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Antwort auf Beitrag von faraday

Wenn man das zur debatte stellen wuerde..ist es noch aergerlicher. Fuer das andere kind war der €betrag peanuts. Vielleicht rede ich doch noch mal mit der klassenlehrerin Mein kind hat gestern schon gemerkt, war doof Und guckt jetzt noch komischer, weil er das handy (das alte kaputte) nicht zurueckgeben konnte, obwohl der junge am telefon versprach das geld zurueckzugeben.


ak

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Antwort auf Beitrag von ak

Irgendeiner schrieb gerade... die Lehrer einschalten... Frage: Was haben denn die Lehrer damit zu tun ? Diese sind doch ebenso machtlos... wenn die Gegenpartei sich querstellt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von ak

Vielleicht kam der tip Weil es in der schule passierte? Gerade alle neu in der 5.klasse sind und das schlechte stimmung macht? K.a. Mit der elternvertretung kann ich nicht reden. Falls der tip kommt. Ich bin EV ^^ Und scheinbar zu nett Ich wuerde bei sowas immer die betreffenden kinder anhoeren und selbstverstaendlich rueckabwickeln Kenne das noch aus meiner kindheit. Wie schnell hat man was verschenkt und wollte es sofort dann doch zurueckhaben. Und schon damals sagten eltern gerne "pech gehabt"


wesermami

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Antwort auf Beitrag von ak

Deshalb wohl der tip mit der Klassenlehrerin...ist ja auf dem Schulgelände passiert


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Gibt es Zeugen? Dann könntet ihr es mit denen nochmal bei den Eltern versuchen. Ansonsten Haken dran und hoffen, dass das Handy noch lange hält.


32+4

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Das alte handy ist nicht funktionsfaehig..hat nichtmal ein ladekabel


ak

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Na gut.... das geht eigentlich wirklich nicht. Aber was hast Du denn jetzt vor? Wie gesagt... Lehrer einschalten finde ich in dem FAll etwas sinnlos.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Kennst du den genauen Verkaufspreis gar nicht ? Weil du oben schreibst 20 oder 40 € ?? LG


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Die Lehrerin dazu ziehen weil sie vielleicht mit den beiden unter sechs Augen sprechen kann ohne Eltern erstmal. Da kommt man meist schonmal ein gutes Stück weiter!zumal die Kinder meistens offen mit den Lehrern sprechen


32+4

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Antwort auf Beitrag von ak

Deshalb frage ich ja hier ^^ Aber auf sich beruhen lassen, ist irgendwann einfach nicht mehr drin Das war jetzt der tropfen zu viel^^ Brille mehrfach in der schule kaputt gemacht...schulranzen mutwillig von einem anderen kaputtgemacht worden Eltern stellten grundsaetzlich auf durchzug Das kann doch nicht normal sein das kind bereut das geld ausgegeben zu haben und von mir schon ne predigt bekommen Aber wieder trifft man auf eltern mit 3 affen haltung und ein 10jaehrigen, der so schon gute geschaefte macht Bin noch am ueberlegen.


Tina mit Luca

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja also mit 10 Jahren find ich auch geht es zu weit. Was zu verkaufen und das noch in der Schule. Finde einfach das muss nicht sein und schon gar nicht in solch einem Alter


ak

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Antwort auf Beitrag von 32+4

das sind ja ganz neue Ansätze. Dann kann ich Deinen Unmut natürlich noch besser verstehen. Da ist auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Lehrer fällig. Befürchtest Du , dass da mehr im Argen liegt ??? Alles Gute ...


32+4

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Antwort auf Beitrag von ak

Die anderen vorfaelle waren nicht auf dieser schule ;-) Aber aufgrund der erfahrung mit "solchen" eltern und kindern, bin ich da vielleicht doppelt angesaeuert, wenn ich schon wieder mit wegguckaussagen abgespeist werde. Deja vu


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Tina mit Luca

Irgendwie erinnerst du mich an wen, komm nur grad nicht drauf. Du bist neu hier, oder?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Geht nicht, Rückabwicklung ist ein Muß! Ich würde mit der Lehrerin reden, notfalls zur Polizei gehen, das Handy kann ja auch geklaut sein. Denn warum machen die Eltern die “drei Affen“? Weil sie kein Geld für die Rückabwicklung haben oder weil das Ding nicht sauber ist. Ich hätte tatsächlich Angst, dass irgend ein Spacken mir dann was anhängt! Es gibt Menschen, die jammern auf hohem Niveau. Die sind ätzend. Ich bin aber immer wieder geplättet, dass es wirklich Menschen gibt, die die Scheiße magisch anziehen! Tatsächlich und wirklich! Ich schick dir Nerven aus Stahlseilen!!! Berichte mal, wie es weiter ging!


32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Vielleicht ruft der "stiefvater" noch mal bei den eltern an. Zumindest meinte dieser trocken, dass das selbstverstaendlich zurueckgegeben werden muss Aber er sagte auch mal, dass der schulranzen ersetzt werden muss. Nix..bis heute nicht. Danke Werde berichten. Manchmal geht sowas naemlich doch ganz einfach, wenn ein "papa" sich drum kuemmert. Wuerde meiner in dem alter ein kaputtes handy verticken (kind sollte einfach akku laden..ohne kabel), dann waere ich sofort mit kind bei den anderen eltern gewesen und haette mich entschuldigt. Ich hab auch schon mit kind sachen zurueckgegeben, die die kinder untereinander getauscht haben.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich finde merkwürdig und extrem naiv, dass dein Sohn einfach ein gebrauchtes Handy kauft-besonders, ohne vorher mit euch darüber zu sprechen. Ich würde ihn kräftig und Gebete nehmen. Natürlich ist es nicht korrekt von dem Jungen und den Eltern, trotzdem sehe ich auch eine große Mitschuld seitens deines Sohnes. Ein 10-jähriger Gymnasiast sollte so viel Hirn haben, dass er so etwas nicht macht. Trotzdem würde ich über den Klassenlehrer gehen und den Vorfall schildern, da das Ganze in der Schule passiert ist.


32+4

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Meine predigt musste sich das kind gestern schon anhoeren


ak

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja... nun lass mal die Kirche im Dorf.... Meine Güte.. Dein Sohn ist erst 10...der kann noch nicht so reif sein... ( Diese Mail geht eigentlich mehr an Deine Vorgängerin )


ak

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Antwort auf Beitrag von ak

Meinte 3wildeHühner


32+4

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Antwort auf Beitrag von ak

Also ich musste mir anhoeren heute, dass die mit 10 sehr wohl wissen was sie machen Gekauft ist gekauft Ich freue mich auf weitere jahre zusammenarbeit in der klasse


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hmm, ich kenne es nur so, dass der Taschengeldparagraph auch größere Käufe mit erspartem Geld abdeckt. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph https://web.archive.org/web/20080526170916/http://www.internauten.de/127.0.html Rein formaljuristisch kann man dem anderen Kind (und dessen Eltern) damit also nicht an den Kragen. Höchstens eben über Mängel an der gekauften Sache (ein fehlendes Ladekabel, welches nicht mehr zu besorgen ist, ist ein Mangel) einen Rücktritt vom Vertrag erklären. http://www.wer-weiss-was.de/t/ebay-privatauktion-ruecknahme-verlangt/5363943/3 Da würde ich als Laie zumindest ansetzen, bevor ich mir eventuell doch noch härtere Geschütze überlege. Sprich einfach auch mal ganz unverbindlich mit der Polizei, was die von solchen Geschichten halten (kostet ja im Gegensatz zum Anwalt nix, und die können einem erstaunlich oft gute Tipps geben)...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Nein, gekauft ist eben nicht gekauft. Da ist einiges falsch. Erstens sind beide Kinder nicht voll geschäftsfähig. Zudem fraglich, wem denn jetzt genau das Handy gehörte. Wenn es nämlich das der Eltern war bzw die für die Kosten aufgekommen sind, ist es fragbar ob er wirklich Besitzer UND Eigentümer des Handys war. Zumal er mit 10 Jahren so etwas auch nicht verkaufen darf. Zweitens, ohne eure Zustimmung darf euer Sohn eh solche Kaufverträge nicht machen. Handy ist ein Kaufvertrag mit Folgekosten - und den darf er so nicht einfach machen. Da hätte es eure Zustimmung bedürft. Drittens, fraglich ob auf dem Schulhof solche Geschäfte laufen dürfen. Wenn die Lehrer nicht einschreiten,d ann direkt an die Schulleitung gehen. Viertens, wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Falls nein und das Handy ist defekt, muss der Verkäufer entweder nachbessern oder eben umtauschen. Gewährleistung muss man ausschließen als Privatperson. Wenn der Junge das Geld nicht mehr hat, nicht euer Problem. dann müssen die Eltern dafür aufkommen. Schau mal hier: https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/geschaeftsfaehigkeit.php Frage ist, wie weit wollt ihr jetzt dagegen vorgehen. ich würde den Eltern durchaus gegenüber durchblicken lasen das ihr notfalls auch zur Polizei geht. Klar, mit 10 Jahren ist der Sohn nicht strafmündig, aber die Eltern verpflichtet eben im fall der Fälle den handel eben wieder rück zu wickeln.


Mitglied inaktiv

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Hmm, aber der Junge hat doch nur das nackte Handy verkauft, ohne Vertrag (der ja erst wirklich Folgekosten mit sich bringt). Wenn ich ein Winkeladvokat wäre, würde ich versuchen so zu argumentieren. Daddeln kann man auch viel ohne Anschluss, oder eben über WLAN Hotspots. So gesehen kann auch eine Spiele-App nicht legal von Kindern gekauft werden, weil diese oft Folgekosten beinhalten... Und wieso darf er das nicht verkaufen? Es handelt sich weder um Zigaretten, Waffen, noch um Drogen! http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph?page=9 Tatsächlich ist ein anderes Argument, ob es üblich und vernünftig ist, dass sich ein zehnjähriges Kind vom ersparten Taschengeld ohne vorher zu fragen ein gebrauchtes (aber funktionsfähiges!) Handy kauft. Für manche Eltern wird das heutzutage der Fall sein, für manche (einschließlich mir) aber eher nicht. Und somit ist eben genau der strittige Punkt der, ob es hierfür eine Einwilligung der Eltern bedurft hätte, oder nicht. Ich würde aber schon sagen, dass ein seriöser (!) Verkäufer von gebrauchten Handys ziemlich sicher die Erlaubnis der Eltern hätte sehen wollen...


32+4

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Die mutter hat sich heute mehrfach versprochen Gestern hiess es noch summe x, dann wusste sie von nix..heute nur noch summe y..aber eben pech Das kind habe angeblich das handy nicht verkaufen duerfen. Aber nun hat sich das kind auf dem nach hauseweg schulsachen gekauft.geld alle...und die mutter will natuerlich nicht gerade stehen fuer ihr kind, was das handy nicht verkaufen durfte. Mein kind lernt hoffentlich daraus..sagte die mutter. Vom ding her ist immer noch unklar wem das handy vorher gehoerte...unvollstaendig verkauft...handy funktioniert auch nicht. Das wusste mein kaufendes kind nicht. Mutter meint ich soll das handy verkaufen..aber dafuer wird wohl keiner geld ausgeben. Meint sie "Lustig" Also menschlich gesehen...moralisch..mir fehlen da einfach die worte. Pampa..man sieht sich staendig


32+4

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Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben – selbst dann nicht, wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden Aus dem link Handykauf war von anfang an verboten Aber wenn der neue freund natuerlich schwaermt und sagt sein altes handy braucht er nicht mehr..kommen kinder wohl schnell in versuchung Mangelan der sache Interessiert due mama nicht. Das muss mein kind mit ihrem kind klaeren. Ihr kind will keine ruecknahme..pech Natuerlich gibt es noch mehr schritte...aber warum provozieren das einige so sehr? Was moechte man da erreichen?


Mitglied inaktiv

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Auch ein Prepaid-Handy darf von einem Minderjährigen nicht einfach so gekauft werden. Ein Handy dient ja in erster Linie dem Telefonieren - und damit sind nun einmal Folgekosten verbunden. Mit 16 Jahren lassen einige Anbieter Prepaid zu, aber sicherlich nicht mit 10 Jahren. Ich bin nicht mal sicher ob ein 10jähriger eine Prepaid-Telefonkarte in einem Laden kaufen könnte - selbst von seinem Taschengeld. Verkaufen dürfen 10 jährige auch nur im begrenzten Umfang. Hier lag ja nicht einmal die Erlaubnis vor - die zudem alle Sorgerecht-Inhaber geben müssen beim Kauf oder Verkauf. Und ich bezweifel mal stark das der Junge damals das Handy selbst gekauft hat. Damit war er aktuell zwar Besitzer des Handys, nicht aber Eigentümer. Und er muss beides sein um es überhaupt verkaufen zu dürfen.


Mitglied inaktiv

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Seit wann muss man etwas selbst gekauft haben, um gleichzeitig Eigentümer und Besitzer zu sein? Die Eltern haben einfach durch eine Schenkung das Eigentum an ihren Sohn übertragen! Und was die Prepaid Karte betrifft: den Vertrag dafür machen dann natürlich die Eltern. Die Karte selbst wird schlicht unter Inkaufnahme der schwebenden Unwirksamkeit auch an Kinder U16 problemlos abgegeben - selbst erlebt. Nun aber zum Punkt, dass 36 den Kauf rückgängig machen will: Das geht, und das wird durchsetzbar sein, wenn sie erklärt, dass es ihrem Sohn nicht gestattet war, von seinem Geld ein gebrauchtes Handy zu kaufen, dass offenbar nicht einmal funktionsfähig ist! Habe jetzt doch nochmal diesbezüglich etwas gefunden, was ihre Position grundsätzlich stärkt... https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/geschaeftsfaehigkeit.php Da steht eben "grundsätzlich möglich" und "vom Taschengeldparagraphen abgedeckt" aber wenn dafür kein Einverständnis vorliegt, ist der "Käs' gegessen".


Mitglied inaktiv

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Nee, eben nicht. Woher weißt Du das die Eltern das Handy an das Kind verschenkt haben? Und auch dann greift das nur zu Teilen. Ist aber eh einerlei, weil völlig Banane ob Taschengeldparagraph oder nicht, das Teil funktioniert nicht. Und damit greift die Gewährleistung. Und ich bezweifel mal das ein 10jähriger daran gedacht hat das er dieses ausschließt - zumal sicherlich auch kaum ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt der das bezeugen könnte. Und ich bezweifel auch das der Junge dem Käufer gesagt hat, hier ich liefere dir ein nicht funktionstüchtiges Handy.....


-Marla-

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ganz schön unverschämt von den Eltern des anderen Kindes, finde ich! Ich würde die Sache auch nicht auf sich beruhen lassen (zumal das Handy nicht funktioniert!) Schalte die Klassleitung ein bzw den Direktor-es ist sehr wohl auch eine Schulangelegenheit, da es während der Schulzeit zum Kauf/Verkauf kam. Deinen Ärger kann ich nachvollziehen, solche Eltern sind doch wirklich unmöglich, aber im Grunde sollten sie es nicht Wert sein, sich über sie zu ärgern Berichte doch mal wie es weiter geht! Alles Gute!


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, Bin zufällig auf diesen Beitrag gestoßen. Ich finde das Verhalten der Eltern unmöglich. Wir hatten im Bekanntenkreis auch einen Vorfall mit sehr uneinsichtigen Eltern (ging um mehr Geld beim Wetten!) Da kannten die Eltern allerdings einen Polizisten, der so nett war, mal in Uniform vor der Tür zu stehen. Der hat dann ganz kurz Eltern und Kind darüber informiert, dass das illegal ist, dass der Junge noch Glück hat, weil er jung ist. Hat funktioniert. Er hat dem Kind auch keine Angst gemacht (der Bub durfte sich danach den Streifenwagen ansehen und Fotos mit Polizeimütze machen). Ich weiß ja nicht, ob ihr zufällig so jemanden kennt, aber das war schon ne gute Aktion. Vielleicht was in die Richtung unternehmen? Die beiden Buben waren übrigens vorher Freunde und sind es noch. Das Problem waren - wie hier auch - die Eltern.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde den Betrag vorschießen und die nächsten Monate das Taschengeld einbehalten - solange, bis das doofe Handy bezahlt ist. Je nachdem wie du zu Handys in dem Alter stehst, würde ich auch das Handy einbehalten. Oder zumindest für einen altersgerechten Umgang sorgen. Gruß h


32+4

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Wissen die kinder auch Nachdem es in einer klasse massive mobbingprobleme (5.klasse!!!)gegen mitschueler und lehrer gab, hab ich zu hause entschlossen, handy ist nicht lebenswichtig...gibt es nicht. Der 13jaehrige hat auch keins mehr Die betreffende klasse hat weiterhin whatsapp gruppen gegen schueler..lehrer...und verbreiten weiter sehr naiv bilder aus allen situationen Was hab ich nicht schon fuer ultrapeinliche schlafbilder mir wildfremder (die eltern) leute gesehen Meine nutzten handies versehentlich als kostenfalle...sms...oder irgendwo geklickt.zack abofalle Bin da vielleicht gemein, aber handyverbot und ich haette jedes handy eingesackt und versucht zurueckzugeben


hormoni

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde den Betrag vorschießen und die nächsten Monate das Taschengeld einbehalten - solange, bis das doofe Handy bezahlt ist. Je nachdem wie du zu Handys in dem Alter stehst, würde ich auch das Handy einbehalten. Oder zumindest für einen altersgerechten Umgang sorgen. Gruß h