Sonnenblume3
Hallo, ich habe zwei Kinder von 3 und sechs Jahren und vor zwei Wochen hat mein Partner sich wegen einer anderen Frau von mir getrennt. Ich weiß überhaupt nicht wie es finanziell weitergehen soll. Bis jetzt war ich in Elternzeit. Wenn ich den Unterhalt beziehe und ganztags arbeite und die Mietkosten für eine 3-Zimmerwohnung (hoch in der Region hier) und das Betreuungsgeld für die Kinder abziehe bleiben mir 400,-€ zum leben. Also für Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung usw. Wie macht ihr das nur?
haushaltsbuch führen und jeden cent drei mal umdrehen
400€ für 3 vor Abzug von Strom, Telefon, Versicherungen usw. sind wohl auch mit Haushaltsbuch kaum ausreichend. Bleiben die 400€ nach Abzug der Kosten bekommt man das sicher hin.
Wisst ihr ab wann mir Wohngeld zusteht? Mir fällt es sehr schwer die Kinder in die Vollzeitbetreuung zu geben. Das wollte ich einfach nie für die Mäuse. Ich weiß da gibt es andere Meinungen zu, aber meine ist eben die. Bekomme ich nur Zuschüsse wenn ich ganztags arbeite?
Wohngeld kannst du im Netz (Wohngeld-Rechner) nachrechnen. Ob dir was zusteht kann man so pauschal nicht sagen. Ob man das so wollte für die Kinder... hm... mit einer Trennung rechnet keiner aber dann ist alles anders was man sich vorstellte. Wenn du Wohngeld oder ALG2 beziehst kannst du auch das Bildungs-und-Teilhabe-Paket beantragen, zahlst dann weniger Essengeld z.B. für die Kinder.
Zahlt dein Mann unterhalt? Wenn er dazu in der Lage ist, muss er dir auch unterhalt zahlen, eben damit du nicht Vollzeit arbeiten gehen musst. Das musst du nämlich nicht, so lange die Kinder so klein sind. Hilft dir natürlich nur, wenn er zahlen KANN.
Hä? Mit Kindern von 3 und 6 Jahren muss sie nicht arbeiten? Das stimmt nicht.
Für sie muss er nur Unterhalt zahlen, bis 3 Jahre alt sind. Danach kann sie wieder arbeiten gehen. Und die Kinder sind schon 3.
Nicht Vollzeit.
Das stimmt auch nicht.
Er muss dann trotzdem kein Geld mehr zahlen.
Das ist nebenbei immer eine einzelfallentscheidung und kommt auf die Kinder und die Verhältnisse im einzelnen an. Vollzeit muss sie jedenfalls nicht arbeiten gehen.
Doch
Du gibts hier falsche Infos weiter.
Doch
Genau
Ich denke du solltest aufhören solche falschen Dinge zu schreiben. Ein Recht auf Teilzeit gibt es nicht, wenn man z.B. ALG2 bekommt.
Ich verdien damit mein Geld und weiß deshalb, dass es keine falschen Infos sind. Es ist jeweils eine einzelfallentscheidung, bis das Kind 3 ist muss er auf jeden fall zahlen, danach kommt es auf die genauen unstände an (Erwerbsmöglichkeit der Mutter, betreuungsmöglichkeiten, Entwicklung des Kindes usw.) Googel es dann findest du es auch, u. a. hier http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_08.html
Ich hab nix von ALG 2 geschrieben und gelesen sondern allein von ihren Unterhaltsansprüchen gesprochen. Nur weil man geschieden ist man sicher kein Spezialist im betreuungsunterhalt.
Du sagst es, es ist eine Einzelfallentscheidung. Du weißt also nicht, ob er zahlen müsste. Deswegen kann man das pauschal nicht sagen.
Hier geht es darum um eventuell ALG2 zu beantragen... Natürlich hängt das davon ab wie die Kinder betreut sind aber offenbar steht eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung und es ist nunmal ein Fakt, dass dann auch in der Zeit gearbeitet werden kann und das verlangt dann (in dem Rahmen) das Amt auch. Ohne ALG2 muss sie rein gar nichts, wenn ihr das Geld reicht... das ist klar,
Fachanwältin für FamR? Sonst in dem Bereich tätig? Dann kennst du dich sicher bestens damit aus.
Darum ging es ihr doch.,. was sie beantragen kann um über die Runden zu kommen.
Ja, bin ich. Aber pssssst. Ich habe übrigens auch nix bekommen. Obwohl verheiratet. Ich kann Vollzeit arbeiten weil die Betreuungszeiten abgesichert wären.
Dann hab ich mich zu pauschal ausgedrückt. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände wird sie aller Voraussicht nach nicht verpflichtet sein, Vollzeit arbeiten gehen zu müssen. Dies hängt jedoch von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Sie hat geschrieben von Vollzeit arbeiten, ihr habt ihr was von Hartz VI beantragen geschrieben. Ich hab auf ihre frage geantwortet und nicht auf alle anderen Antworten. Bezug genommen.
Genau so siehts aus... weil die Betreuungszeiten abgesichert wären. Die AP hat offenbar einen Job, denn immerhin weiß sie, dass 400€ bleiben würden. Die AP hat offenbar einen VZ-Kinderbetreuung bzw. in Aussicht.
Das kann sein, kommt aber auf die Umstände an.
Wenn sie selbst mit VZ nicht über die Runden kommt (und darum ging es ihr ja) dann bleibt nur Beantragung von Wohngeld (dann muss sie gar nix) oder Beantragung von ALG2 und dann wird sie im Rahmen der Betreuung arbeiten "müssen" (wenn sich was findet).
Aber wenn er mehr verdient und sie VZ arbeiten geht und es nicht reicht kann es sein dass er noch was dazuzahlen muss. Außerdem hat sie geschrieben, sie will die kleinen nicht unbedingt ganztags abgeben.und das muss sie -nach gesamtschau der Umstände im Einzelfall- möglicherweise auch nicht.
Ich nehme an, er wollte, dass die Kinder in keine Betreuung gehen und sie wäre nicht arbeiten gegangen, wenn es nicht zur Trennung gekommen WÄRE. Die Wahrscheinlichkeit, dass er sie als Ex noch so sehr mag, dass er noch ein paar Hunderter mehr zahlt, ihre Krankenversicherung usw.... ist doch eher verschwindend gering.
Wenn sie nicht über die Runden kommt müsste er wohl Soweit ich weiß prüfen die das in den Fällen, wenn Hartz beantragt wird
Ja das Amt prüft viel wenn der Tag lang ist. Hier kam es sogar zu einer Klage des Jobcenters gegen meinen Ex... Ergebnis... genau NIX. Geld sehe ich dennoch keines.
soweit ich weiß, muss sie sich nachweißlich um eine STelle bemühen und das auch nachweisen können. wenn sie nichts findet, kann sie durchaus noch Unterhalt bekommen. So hat mir das meine Anwältin vor 2 Wochen erklärt. Ich bin frisch getrennt. Außerdem muss noch berücksichtig werden, ob der Vater nicht auch besser findet, dass Mama die Kids betreut. Mein Mann z.B. möchte nicht, dass die Kinder in Ganztagsbetreuung gehen, hofft aber dass ich ne Teilzeitstelle finde und ich somit ohne seinen Unterhalt auskomme ;)
Ei deswegen sag ich doch WENN ER GELD HAT.
Du Wohngeld oder aufstockend ALG2 beantragen. Allerdings wird eine Wohnung nur dann finanziell berücksichtigt, wenn diese in Größe und Miethöhe akzeptabel ist. Da gibt es vorgegebene Grenzen, die du in deinem Jobcenter erfragen musst (ist regional unterschiedlich). Betreuungs-Kosten-Übernahme kannst du beim Jugendamt beantragen. Das hat mit dem Jobcenter nichts zu tun.
ich bin zwar nicht Alleinerziehend,aber schreibe trotzdem mal was dazu.Unterhalt für deine Kinder und für dich fordern.Das geht übers Jugendamt oder einen Anwalt.Wohngeld beantragen.Egal was diverse Wohngeldrechner(aus dem Internet oder sonst wo) sagen.Die sind sehr ungenau.Aufstockend H4 beantragen.Kosten für die Kinderbetreuung können bei Bedarf vom Jugendamt übernommen werden.