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Wie macht ihr das? (an Alleinerziehende)

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Wie macht ihr das? (an Alleinerziehende)

Sonnenblume3

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Hallo, ich habe zwei Kinder von 3 und sechs Jahren und vor zwei Wochen hat mein Partner sich wegen einer anderen Frau von mir getrennt. Ich weiß überhaupt nicht wie es finanziell weitergehen soll. Bis jetzt war ich in Elternzeit. Wenn ich den Unterhalt beziehe und ganztags arbeite und die Mietkosten für eine 3-Zimmerwohnung (hoch in der Region hier) und das Betreuungsgeld für die Kinder abziehe bleiben mir 400,-€ zum leben. Also für Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung usw. Wie macht ihr das nur?


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

haushaltsbuch führen und jeden cent drei mal umdrehen


mf4

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

400€ für 3 vor Abzug von Strom, Telefon, Versicherungen usw. sind wohl auch mit Haushaltsbuch kaum ausreichend. Bleiben die 400€ nach Abzug der Kosten bekommt man das sicher hin.


Sonnenblume3

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wisst ihr ab wann mir Wohngeld zusteht? Mir fällt es sehr schwer die Kinder in die Vollzeitbetreuung zu geben. Das wollte ich einfach nie für die Mäuse. Ich weiß da gibt es andere Meinungen zu, aber meine ist eben die. Bekomme ich nur Zuschüsse wenn ich ganztags arbeite?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Wohngeld kannst du im Netz (Wohngeld-Rechner) nachrechnen. Ob dir was zusteht kann man so pauschal nicht sagen. Ob man das so wollte für die Kinder... hm... mit einer Trennung rechnet keiner aber dann ist alles anders was man sich vorstellte. Wenn du Wohngeld oder ALG2 beziehst kannst du auch das Bildungs-und-Teilhabe-Paket beantragen, zahlst dann weniger Essengeld z.B. für die Kinder.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Zahlt dein Mann unterhalt? Wenn er dazu in der Lage ist, muss er dir auch unterhalt zahlen, eben damit du nicht Vollzeit arbeiten gehen musst. Das musst du nämlich nicht, so lange die Kinder so klein sind. Hilft dir natürlich nur, wenn er zahlen KANN.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Hä? Mit Kindern von 3 und 6 Jahren muss sie nicht arbeiten? Das stimmt nicht.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Für sie muss er nur Unterhalt zahlen, bis 3 Jahre alt sind. Danach kann sie wieder arbeiten gehen. Und die Kinder sind schon 3.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Nicht Vollzeit.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Das stimmt auch nicht.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von mf4

Er muss dann trotzdem kein Geld mehr zahlen.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Das ist nebenbei immer eine einzelfallentscheidung und kommt auf die Kinder und die Verhältnisse im einzelnen an. Vollzeit muss sie jedenfalls nicht arbeiten gehen.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Doch


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Du gibts hier falsche Infos weiter.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Doch


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Genau


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Ich denke du solltest aufhören solche falschen Dinge zu schreiben. Ein Recht auf Teilzeit gibt es nicht, wenn man z.B. ALG2 bekommt.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich verdien damit mein Geld und weiß deshalb, dass es keine falschen Infos sind. Es ist jeweils eine einzelfallentscheidung, bis das Kind 3 ist muss er auf jeden fall zahlen, danach kommt es auf die genauen unstände an (Erwerbsmöglichkeit der Mutter, betreuungsmöglichkeiten, Entwicklung des Kindes usw.) Googel es dann findest du es auch, u. a. hier http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_08.html


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab nix von ALG 2 geschrieben und gelesen sondern allein von ihren Unterhaltsansprüchen gesprochen. Nur weil man geschieden ist man sicher kein Spezialist im betreuungsunterhalt.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Du sagst es, es ist eine Einzelfallentscheidung. Du weißt also nicht, ob er zahlen müsste. Deswegen kann man das pauschal nicht sagen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Hier geht es darum um eventuell ALG2 zu beantragen... Natürlich hängt das davon ab wie die Kinder betreut sind aber offenbar steht eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung und es ist nunmal ein Fakt, dass dann auch in der Zeit gearbeitet werden kann und das verlangt dann (in dem Rahmen) das Amt auch. Ohne ALG2 muss sie rein gar nichts, wenn ihr das Geld reicht... das ist klar,


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Fachanwältin für FamR? Sonst in dem Bereich tätig? Dann kennst du dich sicher bestens damit aus.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Darum ging es ihr doch.,. was sie beantragen kann um über die Runden zu kommen.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Ja, bin ich. Aber pssssst. Ich habe übrigens auch nix bekommen. Obwohl verheiratet. Ich kann Vollzeit arbeiten weil die Betreuungszeiten abgesichert wären.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dann hab ich mich zu pauschal ausgedrückt. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände wird sie aller Voraussicht nach nicht verpflichtet sein, Vollzeit arbeiten gehen zu müssen. Dies hängt jedoch von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Sie hat geschrieben von Vollzeit arbeiten, ihr habt ihr was von Hartz VI beantragen geschrieben. Ich hab auf ihre frage geantwortet und nicht auf alle anderen Antworten. Bezug genommen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Genau so siehts aus... weil die Betreuungszeiten abgesichert wären. Die AP hat offenbar einen Job, denn immerhin weiß sie, dass 400€ bleiben würden. Die AP hat offenbar einen VZ-Kinderbetreuung bzw. in Aussicht.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Das kann sein, kommt aber auf die Umstände an.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Wenn sie selbst mit VZ nicht über die Runden kommt (und darum ging es ihr ja) dann bleibt nur Beantragung von Wohngeld (dann muss sie gar nix) oder Beantragung von ALG2 und dann wird sie im Rahmen der Betreuung arbeiten "müssen" (wenn sich was findet).


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber wenn er mehr verdient und sie VZ arbeiten geht und es nicht reicht kann es sein dass er noch was dazuzahlen muss. Außerdem hat sie geschrieben, sie will die kleinen nicht unbedingt ganztags abgeben.und das muss sie -nach gesamtschau der Umstände im Einzelfall- möglicherweise auch nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Ich nehme an, er wollte, dass die Kinder in keine Betreuung gehen und sie wäre nicht arbeiten gegangen, wenn es nicht zur Trennung gekommen WÄRE. Die Wahrscheinlichkeit, dass er sie als Ex noch so sehr mag, dass er noch ein paar Hunderter mehr zahlt, ihre Krankenversicherung usw.... ist doch eher verschwindend gering.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn sie nicht über die Runden kommt müsste er wohl Soweit ich weiß prüfen die das in den Fällen, wenn Hartz beantragt wird


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Ja das Amt prüft viel wenn der Tag lang ist. Hier kam es sogar zu einer Klage des Jobcenters gegen meinen Ex... Ergebnis... genau NIX. Geld sehe ich dennoch keines.


Spinat

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Antwort auf Beitrag von mf4

soweit ich weiß, muss sie sich nachweißlich um eine STelle bemühen und das auch nachweisen können. wenn sie nichts findet, kann sie durchaus noch Unterhalt bekommen. So hat mir das meine Anwältin vor 2 Wochen erklärt. Ich bin frisch getrennt. Außerdem muss noch berücksichtig werden, ob der Vater nicht auch besser findet, dass Mama die Kids betreut. Mein Mann z.B. möchte nicht, dass die Kinder in Ganztagsbetreuung gehen, hofft aber dass ich ne Teilzeitstelle finde und ich somit ohne seinen Unterhalt auskomme ;)


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ei deswegen sag ich doch WENN ER GELD HAT.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Du Wohngeld oder aufstockend ALG2 beantragen. Allerdings wird eine Wohnung nur dann finanziell berücksichtigt, wenn diese in Größe und Miethöhe akzeptabel ist. Da gibt es vorgegebene Grenzen, die du in deinem Jobcenter erfragen musst (ist regional unterschiedlich). Betreuungs-Kosten-Übernahme kannst du beim Jugendamt beantragen. Das hat mit dem Jobcenter nichts zu tun.


22.@22

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich bin zwar nicht Alleinerziehend,aber schreibe trotzdem mal was dazu.Unterhalt für deine Kinder und für dich fordern.Das geht übers Jugendamt oder einen Anwalt.Wohngeld beantragen.Egal was diverse Wohngeldrechner(aus dem Internet oder sonst wo) sagen.Die sind sehr ungenau.Aufstockend H4 beantragen.Kosten für die Kinderbetreuung können bei Bedarf vom Jugendamt übernommen werden.