Elternforum Rund ums Baby

Wie läuft das genau mit der Elternzeit/Geld?

Wie läuft das genau mit der Elternzeit/Geld?

Blaue Libelle

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Hallo ihr Lieben, Mich würde interessieren wie, dass genau mit der Elternzeit läuft?? Mein Mann und ich haben es so geplant (ich 10 Monate, er 4 Monate = 14 Monate Eltern Plus Geld). Wie würde es denn weitergehen, wenn wir im schlimmsten Fall keine Betreuung für unseren Nachwuchs finden. Weil wir auch wieder arbeiten müssen /wollen. Kann ich dann noch 2-3 Jahre zu Hause bleiben?? Wie viel Geld würden wir denn bekommen. Momentan steh ich in einem Arbeitsvertrag und auch vor /während der Schwangerschaft. Wie sehen denn meine Optionen aus?? Danke schon mal für eure Antworten.


mimavi

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Antwort auf Beitrag von Blaue Libelle

Hier mal mein lienhaftes Wissen: Nach dem Elternzeitmonaten mit Elterngeldbezug, kann man weiterhin elternzeit beantragen, allerdings ohne Elterngeldbezug. Du hast pro Kind insg. 3 Jahre Elternzeit, die du nehmen kannst. dem Arbeitgeber musst du spätestens 8 Wochen vor dem Ende der vereinbarten Elternzeitfrist über deine weiteren Pläne informieren. Es gibt auch eine Regelung dass der AG der Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen muss, wenn man nicht von Anfang an eine bestimme Zeit Elternzeit beantragt hat, aber da wissen hoffentlch die anderen Userinnen hier mehr. Für deinen Mann läuft es nach seinen Elternzeitmonaten wohl weiter wie bisher. Es sei denn, ihr entscheidet euch dazu, dass er die unezahlte Elternzeit nimmt und du wieder arbeiten gehst. Zur Betreuung eures Nachwuchses: Theroretisch habt ihr einen Rechtsnaspruch auf einen Betreuungsplatz. Am besten ihr kümmert euch jetzt schon in der Gemeinde und bei den Kitas darum.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Blaue Libelle

1. Elternzeit Elternzeit ist einfach die zeit in der dein AG dir zusichert das er dir deinen Job freihält. Da hast du 3 Jahre drauf Anspruch und dein Mann ebenso. In der EZ darf man nur nicht mehr wie 30 Sdt die Woche arbeiten. Wie hoch der verdienst in der EZ ist spielt keine Rolle. Nur dann wenn man gleichzeitig in der EZ auch EG bezieht ist die Höhe relevant. Heißt also nicht das man überhaupt nicht arbeiten darf. Zudem darf man solange wie man in EZ ist nicht gekündigt werden außer im Ausnahmefall mit Zustimmung der Ämter weil zB eine Betrieb aufgelöst wird. bei der Erstmeldung muss man sich für 2 Jahre festlegen. Meldet man nur ein Jahr EZ an und muss dann wegen fehlender Betreuung verlängern, kann der AG ablehnen. Da kaum eine Frau nach einem Jahr wieder in VZ einsteigt, empfiehlt sich direkt 2 Jahre zu melden mit dem Hinweis das man überlegt nach einer bestimmten Frist wieder in TZ innerhalb der EZ arbeiten zu wollen. Klappt es mit der Betreuung, geht man dann eben TZ arbeiten, klappt es nicht, muss man nicht befürchten mangels Kinderbetreuung kündigen zu müssen. Nach den 2 Jahren kann man dann auch ohne Zustimmung des AG problemlos um das 3te Jahr verlängern. EZ muss 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden außer der AG stimmt freiwillig einer kürzeren Frist zu. EZ steht nur Arbeitnehmern zu. Zudem ist man als AN in der EZ beitragsfrei versichert sofern man vorher schon in der gesetzlichen als Pflichtmitglied war. 2. Elterngeld Elterngeld dagegen ist der finanzielle Ausgleich den der Staat den Eltern zahlt dafür das sie ihr Kind selbst betreuen. Auch hier darf man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten, jeglicher Verdienst wird hier aber angerechnet. EG müssen sich beide Eltern teilen und um überhaupt Anspruch zu haben muss derjenige der es nutzt mindestens 2 volle Lebensmonate die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die ersten beiden Monate werden dabei immer der Mutter zugeschrieben, auch dann wenn sie Mutterschaftsgeld bekommt, da das höher ist wird es mit dem EG verrechnet. EG kann jeder beziehen, mindestens in Höhe von 300 €. weniger gibt es auf keinen Fall. Höchstens aber 1800 €. es berechnet sich aus ca 67% des Einkommens der Person die es beantragt. Es gibt zwei Varianten EG. Die eine ist das Basis-EG. Dabei bekommt man längstens 14 Lebensmonate Basis-EG. In eurem Falle das dein Mann auch 2 Monate nutzen will wären das bei euch 2 Monate Mutterschutz für dich, plus 10 Monate Basis-EG, plus 2 Monate Basis-EG für deinen Mann. Damit hättet ich alle 14 Monate verbraucht. Will dein Mann länger daheim bleiben und volles Basis-EG beziehen kürzen sich deine Monate. Die andere Variante ist das EG Plus. Hier kann jeder Basis-Monat EG geteilt werden, sprich 1 Basismonat entspricht 2 EG-Plusmonate. Mutterschutzmonate können dabei nicht geteilt werden. Gut ist das man jeden EG-Monat frei wählen kann, man muss also nicht sagen ich nehme nur Basis-EG oder nur EG-Plus, sondern es ist variabel gestaltbar. Mein Rat ist immer, will man daheim bleiben im ersten Jahr, empfiehlt es sich nur Basis-EG zu nehmen. Außer es gäbe sonst ein Problem mit der Krankenversicherung. Manche Frauen haben ja das Problem das kurz vor Mutterschutz oder danach die befristeten Verträge auslaufen. Wer dann nicht in die Familienversicherung kann fährt gut damit wenn finanziell machbar statt Basis-EG EG plus zu nehmen um dadurch weiterhin beitragsfrei kranken versichert zu sein. hat man vor nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten, empfiehlt sich dagegen EG Plus. Auch viele Männer die nur etwas kürzer beruflich fahren wollen um mehr Zeit mit Kind und Frau zu verbringen fahren besser mit EG Plus. Das können sich viele Familien eher leisten wie das der Vater auch komplett daheim bleiben. In eurem Fall könnte das so aussehen das Du 2 Monate Mutterschutz, plus 10 Monate EG nimmst und dein Mann 4 Monate EG Plus wie du auch oben schriebst. Ihr kämmt so aber auf 16 Monate und könntet dann für den Fall das ihr wirklich beide danach in TZ arbeiten könnt und wollt evtl sogar noch bis zu 4 weitere Monate nutzen. Den wenn beide Elternteile nach dem 14ten Monat in TZ arbeiten und sich damit bei der Betreuung des Kindes abwechseln, kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Bonusmonate bekommen. Ist das EG erst einmal durch gibt es keine weitere Unterstützung in der EZ. 2 Bundesländer haben noch das Landeserziehungsgeld, alle anderen nichts mehr. Was man prüfen kann ist ob man Anspruch auf Wohngeld hat oder auch Kindergeldzuschlag, im schlechtesten Fall auch ob Anspruch auf Hartz4/Sozialgeld besteht. Hoffe das jetzt keine Unklarheiten mehr bestehen


Blaue Libelle

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Antwort auf Beitrag von Blaue Libelle

Danke schon mal für die ausführliche Antwort. Ich muß Mir das in Ruhe nochmal durchlesen. Nachtrag :Ich bin ja derzeit noch in Elternzeit bis Ende Oktober, danach macht mein Mann Elternzeit. Wir hoffen das wir eine Betreuungsplatz bekommen, angemeldet haben wir uns bereits. Wir hoffen das wir für nächstes Jahr etwas bekommen. Dennoch sieht die Situation (Stadt) nicht so rosig aus, daher meine Frage. Ich habe bei meinem Antrag(EG) glaube nicht noch etwas angekreuzt, das wir uns etwas offen halten wollen. Da müsste ich noch mal mit meinem Mann sprechen. Dieser Antrag ist auch "schreckliches Behörden" Kauderwelsch, was man 10xmal lesen müsste. Wir hoffen auch erstmal das beste.