chrisy1205
Wenn ein Kind in einer Arztpraxis im Behandlungszimmer die Wand mit Wachsmalstift an die Wand malt. Müssen die Eltern haften? Bzw wie bekomme ich das wieder von einer versiegelten Wand weg? Grüße chrisy
Wie alt ist das Kind?
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Fast 5 Ist ne Privatpraxis
???
Schmutzradierer. Ansonsten Haftpflichtversicherung
vielleicht haftplicht und dann von malerfirma machen lassen erstmal würde ich gucken , das das kind es weg putzt, soweit es geht, ist ja keine 2 mehr und sollte wissen, das man nicht an wände malt
.
Was meinst du damit?
Klar, man muss Kinder unter 7 auch extra mit in die Haftpflicht aufnehmen weil sie ja eigentlich nicht haftbar sind. Wir haben das gemacht und wenn mein Kind was beschädigt dann stehen wir dafür auch grade egal ob ich das gesetzlich muss oder nicht.
Hat etwas beschädigt. Da gehört es sich doch so, dass du das wieder beseitigt. Wie willst du da jetzt nach Ausreden suchen? Und in einer Arztpraxis sollte man doch davon ausgehen, dass das Kind unter Beobachtung ist.
das die versicherung oft nicht für unter 7 zahlt und du dann aus anstand, den schaden aus deiner tasche zahlen kannst
Du kannst bei jeder Versicherung Kinder unter sieben mit versichern, kostet kaum mehr
Kostet meistens sogar erheblich mehr!
Nein bei uns war es ein Cent Betrag, sind bei Provinzial
Dann ist euer Grundbetrag von Hause aus wahrscheinlich höher. Das ist nämlich der Grund wieso Kinder unter sieben Jahren nicht per se in der Versicherung mit aufgeführt sind.
Die musst du halt mitversichern, dann zahlt die Versicherung auch
An sich können Kinder unter 7 nicht haftbar gemacht werden,bzw die Eltern. WEnn ihr euere U7 Kind nicht extra mit aufgenommen hat bei Versicherung,wird diese nicht zahlen. Finde aber auch dass es selbstverständlich ist,wenn Kind was zerstört,dieses zu begleichen. Zumal ich mich auch gerade Frage,wieso ein Kind (in dem Alter!!!) die Möglichkeit hat,an fremde Wände zu kritzeln? Wo war denn die Begleitung?
Kinder haften bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht vor dem Gesetz und ab diesem Zeitpunkt bis zur Volljährigkeit sind sie beschränkt haftbar. Verursacht jedoch ein Kind einen Schaden, haftet die Person die die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. Der Gesetzgeber geht dabei zunächst immer von einem schuldhaften Nicht-Nachkommen der Aufsichtspflicht aus. Neben den Eltern können dies auch die Großeltern, die Pflegeeltern, die Tante oder die Nachbarn sein, welche die Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Aufsichtspflichtige muss nur dann nicht für den Schaden haften, wenn er beweisen kann, dass der Schaden, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert wäre. Einige Versicherungen bieten einen Einschluss des sogenannten Bausteins "Deliktunfähige Kinder". Hier leistet die Versicherung auch, wenn ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht hat, ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Kinder unter 7 Jahren gelten grundsätzlich als deliktunfähig. Deliktunfähige Kinder müssen nicht für den verursachten Schaden aufkommen, da sie schuldunfähig sind. Hier haften Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Sie sollten deshalb darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder in Ihre Versicherung mit einbezogen werden. Im Straßenverkehr wird diese Regel sogar erweitert: Hier gelten Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren als deliktunfähig, da sie schnell überfordert sein können.
Das schafft auch mein Kind. Er ist zwar jünger, aber dreht man sich nur kurz um könnte er ganze Gemälde an die Wand zaubern
Selbstverständlich würde ich das beseitigen.
Funktioniert einwandfrei
Wie geht es der Kleinen?
Besser, danke! Die Atmung ist viel besser. Wir waren vorhin nochmal beim Doc. Es ist wohl ein Ausschlag vom viralen Infekt. Er ist auch schon rückläufig... Ein Mist das... Wie gehts denn eigentlich mit deiner Maus?
Ach schön, das freut mich.
Der Maus geht es sehr gut. Sie läuft wie eine Große und ist ein richtiger kleiner Mensch Und soooooo süß, aber ich bin nicht objektiv.
Das musst du auch nicht sein
Wahnsinn wie schnell das geht, gell?
Oh ja! Es stimmt was alle sagen. Die Zeit geht so schnell vorbei
Aber bis jetzt fand ich jede Phase toll.
Bekomm ein zweites
Für ein fünfjähriges Kind zahlt die Haftpflichtversicherung in aller Regel nicht, außer ihr habt dafür eine extra Klausel in eurem Vertrag. Musst du nachschauen. Ansonsten kommt es darauf an, ob du deine Aufsichtspflicht vernachlässigt hast. Wenn ja, dann müsst ihr zahlen ansonsten nicht! Aber mal ganz ehrlich! Es gehört sich doch von selbst, dass ihr für den Schaden aufkommt, oder?
wenn ein Kind auf die Straße rennt und der Bus ausweicht und dabei einen Millionenschaden anrichtet, gehört es sich dann auch von "selbst" das man dafür aufkommt?
Gehts denn gerade darum oder, darum, dass ein Kind eine Wand angemalt hat und das finanziell niemanden in den Ruin treibt...?
Was ein Vergleich
muß sie nicht zahlen. Ich verstehe nicht das man sich dann immer als "Supermama" darstellen muß und alles natürlich selbstverständlich darstellt. Es kann halt passieren Es sind Kinder........und auch grade in einer Arztpraxis wo Publikumsverkehr ist muß man mit sowas auch mal rechnen. Supermärkte rechnen auch mit solchen Geschehen, das kann halt auch passieren das mal ein Glas Gurken runter fallen kann. Man muß soetwas ja nicht unabsichtlich hervorbeschwören, aber man muß auch nicht alles bezahlen nur weil es "Selbstverständlich" ist. lg
Das Kind hat anderer Leute Eigentum beschädigt. Der Vergleich mit dem Bus passt doch gar nicht. Wo war denn die Mutter oder wer auch immer das Kind mitgenommen hat in dem Moment? Natürlich bezahle ich das, wenn mein Kind etwas beschädigt.
Mhh...wenn mein Kind etwas anmalt, weil ich nicht aufgepasst habe (auch wenn das legitim ist), bezahle ich es. Ein Supermarkt kann ein Glas Gurken abschreiben. Bei einer Privatpraxis ist das ein bissl was anderes. Gegenfrage: Wieso sollte sie es denn nicht bezahlen?
Rechtlich muss sie es vielleicht nicht, das hatte ich schon oben ausgeführt. Moralisch sieht es anders aus. Für meine Missgeschicke stehe ich auch gerade. Ansonsten hat jeder die Möglichkeiten sein Kind mitzuversichern, wenn er nicht aus seiner eigenen Tasche zahlen möchte oder kann. Mit Supermama hat das nichts zu tun. Hast du dich auch schon mal in denjenigen hineinversetzt, der den Schaden hat?
e Wände. Da wären Wachsmaler kein Problem.....
meine Frage dazu: Was hat die Begleitperson währenddessen gemacht?????
Die Wand ist versiegelt, dann hat man eine sehr gute Chance dem Wandgemälde mit einem Schmutzradierer zuleibe zu rücken. Auch Haarspray drauf, wäre ein Versuch wert. Und damit das Kind das lernt, was es bislang scheinbar noch nicht gelernt hat, lässt man das Kind an der Putzaktion teilhaben oder lässt es auf einer Blumenwiese einen Strauß Wildblumen sammeln, welches es mit einer Entschuldigung an den Arzt übergibt. Unfassbar, dass da einige lapidar meinen, so was passiert halt. Ja, so was passiert und dann muss man aufzeigen, dass es falsch war anderer Leute Eigentum zu beschmieren.
ich habe nie was anderes behauptet. Aber ich würde es, wenn ich die Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, als meine Pflicht ansehen den Schaden zu regulieren. Das Kind ist 4 Jahre alt.
Mal eine Frage! Wie sähe denn deiner Meinung nach die Aufsichtspflicht in diesem Fall aus?
Naja, wenn ich mal eben kurz zur Anmeldung muß würde ich mein 4 Jähriges Kind durchaus im Sprechzimmer sitzen lassen. Oder ich wäre auf dem Behandlungstuhl beim Frauenarzt und mein Kind wäre im Nebenzimmer mit geöffneter Tür. Aufsichtspflicht heißt nicht das man rund um die Uhr sein Kind beobachten muß. Das ist ja der beliebte Fall mit dem Roller auf dem Gehweg und dem zerkratzten Auto. Ich muß nicht hinterher, es reicht durchaus aus wenn ich viertelstündlich aus dem Küchenfenster schaue. Und falls du wissen willst wie wir das gehandhabt haben, wir haben unser Kind mitversichern lassen. Was aber nicht heißt das jeder der sein Kind versichert auch dem Kind erklärt was es da grade falsch gemacht hat. Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß......lg
Weisst Du....DU wolltest eine Grundsatzdiskussion starten, ICH hingegen wollte die Ausgangsfrage beantworten. Das ist der Unterschied! Also bitte keine Belehrungen. Rechtlich kenne ich mich bestens aus und ein Schwarz-Weiß Denker bin ich mit Sicherheit auch nicht. Ach so, und wo du es jetzt schon erwähnt hast. Ich finde es bei deiner Einstellung sehr vernünftig, dass ihr euer Kind mitversichert habt. Sehr kluge Entscheidung!
Im Behandlungszimmer gibt's doch normalerweise kein malzeug, da ist Kind eigentlich auch nicht unbeaufsichtigt. Erzähl doch mal, wie es genau war.
Ich gehe eher vom Wartezimmer aus. Oder steht schon irgendwo, dass es im Behandlungszimmer passiert ist? Mich würde aber trotzdem interessieren, wo die Aufsichtspersonen war. Auf Toilette? Ich finde mit fünf Jahren weiß man schon, dass man keine Wände anmalen darf. Deshalb bin ich auch dafür, das Kind mit in die Verantwortung zu ziehen.
Mich würde interessieren, ob die Stifte bereits im Wartezimmer rumgelegen haben damit die Kinder damit malen können oder ob sie von zu Hause mitgebracht wurden.
Ich hab auch erst drübergelesen.
Dann sind es wohl eher die eigenen Stifte