aum
Und kann mir 2 Fragen beantworten: - gelten die gesetzlichen Kinderkrank-Frei-Tage da auch? - gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen? Also z. B. Dienstag auf übernächsten Dienstag? DANKE!
habe einen 400 euro job und kann dir die beiden fragen leider nicht beantworten
ach Joosy.... :-)
ich werde dann bei den antworten abgucken
Du hast genau dieselben Rechte wie bei einem Vollzeitjob Schau mal hier http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true
ich hab auch einen......
lt. mein chef, wenn ich krank bin, muß ich nicht nacharbeiten, wenn ich auf mein kind krankgeschrieben bin, muß ich nacharbeiten, verstehe ich nicht.....ist so.......
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen
Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
hab ich das richtig verstanden, wenn der arbeitstag auf ein feiertag fällt, muß man den nicht nacharbeiten beim minijob ????