Keks10
Re: Wer macht einen 400-EUR-Job?
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen
Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
hab ich das richtig verstanden, wenn der arbeitstag auf ein feiertag fällt, muß man den nicht nacharbeiten beim minijob ????
Ja, FALLS Du zum Beispiel immer Montag arbeitest und dieser ein Feiertag ist... :-)
Ich mach zwar keinen Minijob aber das ist richtig. Genauso wie auch für nen 400-Euro-Job eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt. Inwieweit das allerdings durchsetzbar ist, ist die andere Frage. Wenn man einem Arbeitgeber bei nem 400 Euro-Job was von Entgeltfortzahlungsgesetz erzählt, dann ist man bei vielen den Job schneller los, als man gucken kann. Stehen ja genug Leute (denen der Verzicht auf Lohnfortzahlung nichts ausmacht) da und warten das was frei wird.
ich hab auch einen...... lt. mein chef, wenn ich krank bin, muß ich nicht nacharbeiten, wenn ich auf mein kind krankgeschrieben bin, muß ich nacharbeiten, verstehe ich nicht.....ist so.......
Die Knappschaft ist für 400€ Jobber zuständig, Du kannst dort anrufen und Sie klären Dich über Deine Rechte auf. http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/1__AN/Node.html?__nnn=true