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Wer kennt sich aus (parkplatz nutzung usw.)

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Wer kennt sich aus (parkplatz nutzung usw.)

BabyBelly

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Hallo Ihr lieben, Ich komm mal wieder mit einer Frage um die ecke. Ich wohne seit Januar 2015 in einem Neu gebauten Einfamilien Reihenhaus. Zu jedem Reihenhaus gehören genau 2 Parkplätze. Da hier allerdings noch 6 weitere Häuser gebaut werden, gleicht es gegenüber von mir einer Baustelle. Was absolut nicht schlimm ist. Ich wusste das ja. Aber ich zahle jeden Monat schon seit Januar 50€ parkplatz zur miete dazu. Aber ich kann meine Parkplätze nicht nutzen. Ich bin übrigens die einzige. Alle anderen KÖNNEN ihre Parkplätze nutzen. Und zwar ist es so , das mein Parkplatz aktuell als "einfahrt" zur den anderen Parkplätzen genutzt wird. Dies wurde vom Bauherr so gesagt. Denn die Einfahrt ist aufgrund der Baustelle noch nicht fertig gestellt (Nicht mal angefangen haben sie damit ) Ich habe zwei parkplätze nebeneinander. Ich kann beide nicht nutzen. Kann ich da nicht verlangen diese 50€ weniger zu zahlen bis es fertig ist? bzw. was ist mit dem geld was ich schon monate zahle für die parkplätze? Mir geht es nicht um das geld, sondern um das prinzip. Ich zahle für etwas was ich nicht nutzen kann. kennt sich da jemand aus?


merrie85

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Du zahlst erst 500€ und fragst dann mal nach, warum eigentlich? Hätte die Zahlung des Parkplatzes schon lange eingestellt....


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von merrie85

Ja weil es hieß das die parkplätze in 5 wochen fertgi gestellt sind. Und jedesmal verschieben sie es wieder. Und langsam reicht es mir halt


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Dann beantwortet sich doch deine Frage selber. Als erstes schreibt man an und setzt eine knappe, aber realistische Frist, im gleichen Zuge fordert man eine Rückzahlung der zurückliegenden zeit (-5 Wochen, solang sollte es ja ursprünglich dauern). Dann stellt man die Zahlung ein. Die Rückzahlung wirst du aber wahrscheinlich nicht bekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Oh wie ärgerlich ist das denn!? Ich würde einfach mal beim Vermieter anrufen und Bescheid geben. Bevor du da irgendwelche "Drohungen" schreibst, kann man das ja vielleicht auch einfach mit Worten und Nettigkeit Regeln. Damit kommt man meist weiter, als wenn man gleich "zickig" reagiert. Die wissen sicher nichts davon. Eine Rückzahlung wirst du sicher nicht bekommen, aber du zahlst ja für eine Leistung, die du nicht erhältst. Also versuche es einfach


mucki26

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Ich weiß nicht ob du den gesamten betrag körzen darfst, dafür gibt es genaue regelungen. Sprich mit deinem Vermieter, ja, kannst du ersuchen. In jedem fall aber schriftliches festhalten. Am besten per einschreiben mit rückschein mit einem netten satz am dnde : wie telefonisch besprochen.... und aus rechtlichen gründen bin ich verpflichtet dieses einmal schriftlich nieder zu legen" Denn so ist es leider. Nichts schriftliches zählt nämlich nicht! Aso, einenrealistische frist wäre bei mir eine woche , max. 10 tage LG