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Wer kennt sich aus? Keine Überschneidung alte EZ und neuer MuSchu

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Wer kennt sich aus? Keine Überschneidung alte EZ und neuer MuSchu

BabyProjectNo2

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Hallo, folgendes: Erste Ss Geb. 28.02.11, EG lief auf 1 Jahr, EZ 2 Jahre (diese laufen diese Woche ab) Neue Ss, ET voraussichtl. 29.05.13, somit neuer MuSchu ab dem 17.04.13 Nach Angaben läuft also einen Tag vor dem 2. Geb. (sprich 27.02.13) meine EZ ab und ich würde bis zum 17.04.13 wieder arbeiten! Nun ist dem aber nicht so, da mein Chef meinte, er sei ja nur verpflichtet mich so wieder eintzustellen wie vor der ersten Ss, dies wären ja 100% und dies kann ich mit meinem 2 jährigen nicht vereinbaren da er erst mit 3 in die Kita geht. Nun sind es also 6 Wochen in denen ich nicht arbeite, trotz unbefristeten Vertrag! Ich weiß dass ich den Mindestsatz für das Elterngeld bekomme, da ich ja die letzten 2 Jahre nicht gearbeitet habe aber wie sieht es mit dem MuSchu aus? Steht mir ein AG Zuschuss zu oder nur das von der Kk, das 13€ pro Tag wären? Evtl. kennt sich jemand aus? Ich weiß nicht wie das jetzt weiter läuft, da ich vom FA die Bescheinigung für den MuSchu erst 7 Wochen vor ET bekomme!! Gruß


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von BabyProjectNo2

Wie soll das aussehen? 1. Du sagst deinem Chef, das Du ab 27.02. wieder zu gleichen Bedingungen und Stundenzahl arbeiten kommst oder 2. ihr einigt euch auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder 3. du verlängerst deine Elternzeit um ein Jahr Das wirst Du aber alles nur in einem Gespräch mit deinem Chef klären können! Solltest Du nicht arbeiten bis zum neuen Mutterschutz, gibt es auch kein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Was mich allerdings wundert, das quasi MORGEN deine Elternzeit ausläuft und noch nichts geregelt ist. Irgendwie kümmert man sich doch um so etwas eher, oder?


pickpick

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Also mal kurz die rechtliche Situation. Kein AG kann einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit widersprechen. Da gibt es einschlägige Urteile. Er muss nur der wideraufstockung nicht zustimmen. Allerdings kann der AG deine Arbeitszeiten quasi frei wählen. Sprich wenn ihm das nicht passt kann er aus betrieblichen gründen auf andere Arbeitszeiten bestehen. Klassischer fall, du hast Betreuung morgens und er braucht dich nur nachmittags. In deinem fall, da du sagst du kannst gar nicht arbeiten würde ich ganz schnell mit dem AG eine Lösung finden. Gehst du morgen nicht zur Arbeit kann er dich wegen Arbeitsverweigerung abmahnen. Das macht er 2 mal in den 6 Wochen, dann bekommst du die Kündigung deswegen. Einzig anderer weg, du machst krank ab morgen, das fände ich aber ganz schwer daneben. Also rede schleunigst mit ihm. Was mich aber auch wundert ist dein verhalten. Du weißt nicht erst seit gestern, dass es so kommen wird. Deshalb kann ich da nur den Kopf schütteln.


shade1983

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Antwort auf Beitrag von BabyProjectNo2

Hey! Also, wenn der AG nett ist, verlängert er deine EZ spontan bis zum MuSchu. Normalerweise musst du ja m. E. 7 Wochen vorher Bescheid geben. Als unbefristeter AN hast du in einem Betrieb mit mind. 15 AN immer Anspruch auf Teilzeitarbeit (vgl. TzBfG), aber ich weiß nicht, wie früh man diese Teilzeit beantragen muss. Es läuft auf jeden Fall darauf aus, dass dein AG zustimmen muss. Da stimme ich aber auch den anderen zu, du machst dir zu spät Gedanken. LG