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Wenn ich nach der Scheidung

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Wenn ich nach der Scheidung

Sayo

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Meinen Geburtsname wieder annehme , kann ich den auch meinen Kindern geben ?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Sayo

Nein


Teufelsweib

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Soviel ich weiß nicht,nein.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Sayo

Sind das eheliche Kinder?


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Nein und ja. Der (Noch)Ehemann muss zustimmen und es ist nur kostenlos wenn die Kinder das fünfte Lebensjahr noch nicht Vollendet haben


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Bei ehelichen Kindern ist das grundsätzlich nicht möglich, zumindest nicht durch einfache Erklärung wie bei der Mutter. Eheliche Kinder behalten den Ehenamen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sayo

Nicht ohne seine Zustimmung und ich finds auch nicht gut. Ich habe meinen Mädchennamen gaaanz viele Jahre nach der Scheidung zurück genommen. Die Kids waren groß, behielten den Namen ihres Vater. Was für alle völlig okay war und ist. Die Kinder trennen sich ja nicht sondern Mama.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wusste ich doch, dass Du noch da bist . Wurdest heute schon vermisst gemeldet. :) Sorry Threadmissbrauch!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wir reden von ehelichen Kindern, richtig?


Mitglied inaktiv

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http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_%28Deutschland%29 Zitat: "Nimmt ein Elternteil nach der Scheidung seinen früheren Familiennamen wieder an, so erstreckt sich diese Namensänderung nicht auf die bei ihm lebenden gemeinsamen Kinder. Grundsätzlich können die Kinder auch dann nicht den Geburtsnamen des geschiedenen Elternteils als Familiennamen bekommen, wenn der andere Elternteil zustimmt, da es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt. In Betracht kommt in diesen Fällen ausnahmsweise nur eine behördliche Namensänderung aus wichtigem Grund nach dem Namensänderungsgesetz (siehe unten). Allein der Wunsch, dass die Kinder denselben Familiennamen tragen sollen wie z. B. die Mutter, bei der sie leben, stellt aber nach der Rechtsprechung keinen ausreichenden Grund dar."


Sayo

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Sorry Besuch kam Danke euch Ja es geht um eheliche kinder


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sayo

Wenn er Sorgerecht hat oder die Kinder seinen Nachnamen tragen, geht es nicht ohne seine Zustimmung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das geht nicht, siehe oben!