Milochen
Ich konnt dazu nix konkretes finden....
Müsste im Mietvertrag mit stehen.
Japp das meine ich. Im Mietvertrag steht nur das übliche über die raumrenovierung " üblicherweise alle 3, 5,7 Jahre." Türen und Heizung fallen nicht darunter. Hab nicht finden können was da so üblich ist.
Ich hab hier was gefunden:
"Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren.
Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. Dazu gehört: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster von innen und Streichen der Wohnungstür von innen. ..."
http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenheitsrep.html
Hilft dir das?
Danke nilo für deine mühe, allerdings hab ich das schon gefühlte tausend mal gelesen. Ich hab das Gefühl ne Zweigstelle für den DMB eröffnen zu können, so sehr hab ich mich mit dem Thema befasst. Nur eben gibts nix konkretes zum lackieren.... Dann werd ich wohl nochmal beim Mieterschutz und nachfragen müssen. Dennoch vielen lieben Dank
Das Handy macht was es will aber ich denke man versteht was ich sagen will :D
Feste Fristen darf es IMO auch nivht mehr geben, das ist vor einigen Jahren verboten worden. Wenn man eine starre Frist hat, dann ist das komplett ungültig und man muß gar nicht renovieren beim Auszug. Ebenso nicht wenn du renovieren mußtest beim Einzug.
...üblicherweise oder in der Regel vor den fristen lockert das ganze und es sind keine starren fristen mehr. Ich hoffe man versteht wie ich es meine. Das mit der anfangsrenovierung stimmt nur teilweise. Ist dies in nembformularmietvertrag verankert ist diese Klausel unwirksam. Steht sie auf ner individualvereinbarung im Anhang des Mietvertrags kann sie gültig sein. Nämlich wenn der aufwand dementsprechend entschädigt wurde. Andernfalls wird die renovierungsklausel im formularvertrag ungültig und man kann besenrein ausziehen..... Die anfangsrenovierungsvereinbarung ist aber in dem fall gültig.
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