Mitglied inaktiv
Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe wird naechstes Jahr 18 und setzt ihn schon damit unter Druck, das er dann noch mehr "loehnen" darf. Wie verhält es sich mit den Zahlungen, wenn Kind volljährig wird?? Ich meine mal gelesen zu haben, das ab 18 beide Elternteile dem Kind zum Unterhalt verpflichtet sind, unabhängig davon, ob das Kind bei der Mutter lebt. Das Kind muss den Unterhalt dann von beiden einfordern. Weiß da jemand Bescheid?? Vielen Dank. LG
Frag mal im Alleinerziehenden oder im Patchworkforum, da sind die Experten für solche Fragen! Hier schwirren sie natürlich auch rum, aber nicht so geballt... ;0)
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=4&gs_ri=psy-ab&cp=13&gs_id=ae&xhr=t&q=unterhalt+mit+18&es_nrs=true&pf=p&output=search&sclient=psy-ab&oq=unterhalt+mit&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.&bvm=bv.42661473,d.Yms&fp=8fd071812f2b6ba0&biw=1360&bih=653
Mit 18 sollte sie eigenes Einkommen haben (Ausbildung) und dann ist meist mit UH nicht mehr zu rechnen. Der KV meiner beiden Großen musste ab 18 nichts mehr zahlen.
So hatte ich das auch mal aufgeschnappt, von daher verwunderte mich die Aussage, dass der Vater jetzt sogar MEHR Zahlen soll... Aber eventuell will ja das betreffende Kind studieren?
das kann sein... Kind kein Einkommen dann mehr UH beide sind UH-pflichtig... das stimmt aber der Elternteil bei dem das Kind lebt zahlt nicht sondern unterhält das Kind mit Wohnung, Nahrung usw. Kind zieht aus... ganz andere Situation
Ich kenne es so(von meinem schwager) Arbeitet tochtet:ausbildung,kommt es auf das ausbildungsgehalt an Ausgelernt,kein unterhalt Schuliche ausbildung:weiter unterhalt Tochter tut nichts:kein unterhalt Bis zum vollendeten 24lebensjahr....
Tochterchen geht noch zur Schule. 8. Klasse mit fast 17 ! Erzählt immer sie bewirbt sich, bekommt aber angeblich nur Absagen...ich geh davon aus, das die schoen noch weiter zur Schule geht........... Aber muss die Mutter nicht mitzahlen, wenn die auch Einkommen hat?? Das wird doch dann irgendwie geteilt mit dem Vater und der der mehr verdient hat den höheren Anteil.....so hab ich das verstanden...
Kind lebt bei Mutter... Mutter zahlt Miete und Nahrung... das ist ihr Teil der Unterhaltung.
Ich meine gelesen zu haben, das es unabhängig davon ist, auch die Mutter ist barunterhaltspflichtig. Aber eben weniger. Also muss mein Mann nicht zwangsläufig mehr zahlen, wenn das Einkommen der Mutter mit einbezogen wird??!
Beispielrechnung 1: 19 jähriger Schüler, keine eigenen Einkünfte, lebt bei der Mutter Nettoeinkommen beider Elternteile Vater 2.100 Euro Mutter 1.950 Euro zusammen 4.050 Euro nach der Düsseldorfer Tabelle wäre ein Unterhalt von 703,- Euro zu zahlen, abzüglich 184,- Euro Kindergeld = 519,- Euro. Von dem Nettoeinkommen der Eltern der angemessene Selbstbehalt abziehen, der ist in der Regel bei volljährigen Kindern 1.150 Euro ( je nach Leitlinien des zuständigem Oberlandesgericht). Bei volljährigen Schülern, die in § 1603 II 2 BGB minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, wird der Sockelbetrag bis zum notwendigen Selbstbehalt (770 €/ 950 €) herabgesetzt, wenn der Bedarf der Kinder andernfalls nicht gedeckt werden kann. Vater 2100 Euro - 1.150 Euro = 950 Euro Mutter 1950 Euro - 1.150 Euro = 800 Euro zusammengerechnet ergibt sich 1750 Euro. Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 519,- Euro im Verhältnis Vater 950,-Euro zur Mutter 800,- Euro. der Vater zahlt 950 : 1750 x 519,- Euro = 281,74 Euro, die Mutter zahlt 800 : 1750 x 519,- Euro = 237,25 Euro. Nach dieser Rechnung, muessten wir auf jeden Fall WENIGER zahlen.....und wenn es so laufen wuerde....
25. Lebensjahr denke ich. Wenn sich nichts geändert hat.
bei über 2000€ des Vates netto beim eigenen Kind einsparen wollen finde ich ehrlich gesagt... ach... ich sags nicht