Mitglied inaktiv
Dürfen minderjähirge Kinder, in dem Fall noch keine 4 jahre alt, beim Familiengericht vom Richter ohne beisein der Eltern befragt werden? lg silvi
ich glaub schon, wenns drum geht das die eltern das kind beeinflussen könnten. nagel mich aber nicht fest.
aber da wird dann glaub ich ein sozialarbeiter als aufsicht bestellt. ich weiss es nicht ganz sicher!
dürfen ja, müssen nein
*lach* und das bedeutet? Wenn Kind nicht ohne Mama oder Bezugsperson bleiben will muss es auch nicht? Oder wie? Ich bin zu blöd zum googeln heut ich find da nicht dass was ich suche
ja genau also bei bekannten sollte die kleine wegen sorgerechtsstreit aussagen sie war 5j sie durfte ohne mama rein, wenn sie aber nicht ohne mama gewollt hätte, hätte die mutter mit müssen und normal werden die kleinen auch nicht im gericht gefragt sondern im extra raum -muss aber nicht sein-
Dürfen sie! In der Regel sollten Kinder aber einen Verfahrenspfleger haben, der seine Interessen vertritt... und der Gespräche mit ihm im vertrauten Umfeld (z. Bsp. KiGa) führt... dachte ich zumindest... kannst ja mal nach FamFG googeln... da gabs kürzlich ne Reform.. guck mal da: http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__158.html LG
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