Annika06
Meine Tochter ist auf einem Reiterhof während einer betreuten Ferienübernachtung vom Hofhund ins Gesicht gebissen worden. Der Hofhundbesitzer hatte nichts dagegen dass die Kinder den Hund streicheln Die zwei Hunde haben auch mit im Stall geschlafen. In der Früh hat meine Tochter ihn nochmal gestreichelt und ohne einen erkennbaren Grund hat er plötzlich seinen Kopf gedreht und meine Tochter voll ins Gesicht gebissen. Die Oberlippe und Unterlippe waren so tief verletzt dass sie im Krankenhaus unter Vollnarkose genäht werden musste und 7 Tage im Krankenhaus bleiben. Sie bekam 1 Woche Antibiotika über die Vene und muss jetzt noch 1 Woche Tabletten nehmen, Freibad ist jetzt auch min. 2 Wochen tabu und eventuell bleiben kleine Naben. Neben den Bisswunden ist auch 1 Zahn abgebrochen der morgen beim Zahnarzt noch repariert wird. Der Polizei hab ich den Vorfall gemeldet, aber ob ich zusätzlich den Hofbesitzer anzeigen soll weiß ich nicht. (wurde gefragt ob ich das will) Ich frag mich halt ob bzw. was das bringen würde? Mein Problem ist dass ich aufstockend Hartz IV bekomme und mir somit keinen Anwalt leisten kann. Und das Amtsgericht will mir einen Beratungsschein anscheinend erst nach erfolgloser Eigenintiative ausstellen. Ich hab auch keine Rechtsschutzversicherung. Hab ehrlich gesagt keine Ahnung ob und was ich jetzt alles tun sollte... Oder ob es überhaupt Sinn macht rechtliche Schritte zu gehen? Abgesehen davon wurde ich schon gefragt ob ich meine Tochter jetzt zu einer Traumatherapie anmelden möchte? Sie ist heute relativ ruhig geblieben als wir realen Hunden begegnet sind, sollte man sowas trotzdem präventiv machen? Hat jmd. nen Tipp/Ratschlag für mich?
Wie war sie denn Versichert zu diesem Zeitpunkt? Über die "Betreute Ferienzeit"? Dann wäre diese für alle Kosten (auch Zahnarzt) verantwortlich und diese müssten sich weiter kümmern, ob sie den Halter extra anzeigen. Wie schaut es denn bei euch aus?!
was meinst du mit, wie schaut es bei uns aus? Und wie ist das mit so Dingen wie Medikamenten Narbensalbe, Mundspülung für die offenen Wunden, Fahrtkosten zum Krankenhaus , dem Eigenanteil für die Zahnfüllung... Hat man da eventuell sogar nen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wo war sie denn zu diesem Zeitpunkt versichert?! Ich vermute ja nur, über die betreute Ferienzeit?! Diese müssten eine Unfallschutzversicherung für die Kinder haben (wie auch z.B. in der Schule) und darüber kann man alle Kosten geltend machen. Ist dies alles nicht der Fall (warum?). Dann musst du in die Puschen kommen, um vom "Gegner" und seiner Versicherung (hat man im Normalfall als Hundehalter) die Kosten von allem wieder zu bekommen. Aber da muss man näheres wissen. Bei ersterem würde ich mich nur an die Versicherung wenden, die kümmern sich dann schon, wo sie ihr Geld wieder bekommen. Bei zweiterem hast du Rennereien. Bedenke auch, dass gerade bei den Zähnen auch "Folgeschäden" kommen können, auf denen du sonst sitzen bleibst, wenn du nix machst. Wurde denn, abgesehen von der Polizei auch die ganze Sache an die beteiligten Gemeldet?!
Ja die war über eine Versicherung des Freizeitanbieters versichert.... Das Krankenhaus und auch der Zahnarzt hat die Versicherungsdaten. Aber was ist z.B. mit meinen Kosten...Fahrtkosten zu den Ärzten, Krankenhaus, den Medikamentenkosten (Narbensalbe (39 €), Mundspülung usw.) . Hab im Internet gelesen dass viele auch Schmerzensgeldansprüche stellen. Geht sowas ohne Anwalt? Also wende ich mich da auch selber an diese Versicherung? Wenn Schmerzensgeld überhaupt Sinn macht, woher weiß ich wieviel ich da verlangen sollte.... Mir gehen so viele Fragen durch den Kopf seitdem meine Tochter wieder daheim ist und es ihr soweit gut geht.
Mach es mit Anwalt, die Kosten werden von der Versicherung des Hundehalters getragen. So war es,als mein Sohn von einem Auto angefahren wurde, da blieben keine Kosten bei uns hängen. Ich würde Schmerzensgeld- und andere finanzielle Dinge einklagen wollen. Wobei das nicht heisst,das es vor Gericht gehen muss.
wenn die schuldfrage klar ist, brauchst du keine rechtsschutz. die frage ist nur, OB die schuld ganz beim hundehalter liegt oder ob das kind beaufsichtigt hätte werden müssen. das weiß ich nicht. es würde bringen, dass du eventuell schmerzensgeld geltend machen kannst. und lohnausfall für dich, falls das relevant ist. so einfach gar nix machen würde ich nicht...
Der Hundehalter war der Anbieter der Freizeitveranstaltung also somit auch die Aufsichtsperson. Lohnausfall hatte ich nicht, habe in der Zeit Urlaub.
Ja, anzeigen. Ja, traumatherapie. Natürlich! Was das alles mit H4 zu tun hat entzieht sich mir. Hat deine Tochter deshalb weniger Rechte?
ne deswegen hat sie nicht weniger Rechte aber ich hab bei einem Anwalt angerufen und die verlangen 190 € für die erste Beratung von mir...Das ist für mich viel Geld.
Dann rufe bei einem 2. oder 3. an.
Du hast doch Anrecht auf einen Beratungsschein.
Das meinte ich ja oben, ich hab am Montag diesen Schein beantragt beim Amtsgericht... Heute kam ein Brief, dass Eigenintiative erwartet wird...Ich solle mitteilen, was ich selbst schon unternommen habe Ich hätte 4 Wochen Zeit zu antworten ansonsten würde der Antrag abgelehnt werden... Aber was soll ich denn unternehmen wenn ich gar nicht weiß was & wo ich was tun muss.. Dafür wollte ich ja die Beratung vom Anwalt
Ich würde mich an Deiner Stelle an einen anderen Anwalt wenden. Der Anwalt kann Dir auch dabei helfen, Beratungshilfe zu bekommen. Zwar muss man tatsächlich bei rein materiellen Schäden erstmal versuchen, die Sache selbst mit dem Gegner oder seiner Versicherung zu klären, aber sowie es einen Personenschaden gibt, besteht normalerweise auch Anspruch auf Beratungshilfe. Denn wie Du schon richtig schreibst: Woher sollst Du wissen, wie hoch das Schmerzensgeld zu beziffern wäre? Du kannst Dich auch nochmal selbst an das zuständige Amtsgericht wenden und auf diese Entscheidung hinweisen: Amtsgericht Halle, Beschluss vom 30.03.2012, Aktenzeichen: 103 II 6632/10. Alles Gute für Deine Tochter!
vielen Dank für deine Hinweis, dann werd ich mich morgen gleich mal alternative Anwälte raussuchen und anrufen... diese Anwaltsgemeinschaft wurde mir halt von einer Rechtsanwaltsseite im Internet vorgeschlagen als Fachanwalt für Personenschäden deswegen dacht ich wär das ne gute Idee :-/
Wenn Du keinen Schein bekommen würdest, du kämpfst übrigens nicht für Dich, sondern für Dein Kind. Und es kann nicht sein, das Ihr keine Gerechtigkeit bekommt, weil ihr, sorry, wenn ich das so sage, arm seid. Da werde ich echt wild... Also ab und los, wie es Gustavinchen schrieb. Zumal sogar Deine Krankenkasse ein Interesse hat, die Kosten von OP und KH an die Versicherung des Hundehalters abzugeben. Schmerzensgeld steht Deinem Kind zu, Du kämpfst für die Rechte Deines Kindes, also einfordern Alles Gute Euch. Mein Schwiegervater ist auch zur Zeit in der Sache, Hundebiss, OP, nd KH, da liegt jetzt alles beim Anwalt.
Hallo, was versteht das Amt unter Eigeninitiative? Das würde ich erfragen und wie du die Vorgaben umsetzten kannst. Grüße
stimmt ich hatte da jetzt schon ne feste Definition im Kopf, vielleicht erwarten die ja gar nicht so viel (z.B, nur die Meldung bei der Polizei etc.) da werd ich dann morgen auch nochmal anrufen
Du wirst doch sicherlich mit dem Hundehalter über den Vorfall gesprochen haben? Was sagt er denn dazu? Frage ihn doch einfach, wie ihr das finanzielle regeln wollt? Im Normalfall sollte er ja einsichtig sein. Sowas ist für keinen vernünftigen Hundehalter eine Lappalie. Bespreche das ganze mit ihm, lass es dir schriftlich geben und reiche sämtliche Kosten bei seiner Versicherung ein. Er muss den Vorfall ja melden. Alles Gute!
Ich hab jetzt nicht die anderen antworten gelesen. Du solltest aber selbst anzeigen. Dafür brauchst du auch keinen Anwalt. Es ist wichtig, dass die Schuld des Halters festgestellt wird, damit du Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Draufzahlungen etc) erstattet bekommt. Außerdem für Schmerzensgeld und ganz wichtig, falls Folgeschäden auftauchen. Im zweiten Schritt würde ich dann klären wer bezahlt, Haftpflicht des Veranstalters, Hundehalterhaftpflicht, Halter privat. Aber wichtig: die Schuldfrage muss geklärt werden und das erreichst du kostenlos mit einer Anzeige bei der Polizei Alles Gute deiner Tochter
Sind Hofhundbesitzer und Ferienbetreuung die Gleichen? Wenn die Polizei schon fragt, ja dann würde ich eine Anzeige machen. Hundebesitzer, Aufsichtspflicht usw. Die Folgen sind noch gar nicht absehbar, da muss ein Anwalt ran. Alleine der Zahn wird später vielleicht sogar ersetzt werden müssen, eventuelle Nervenschäden im Gesicht, Folgeschäden nicht absehbar, das muss finanziell in Zukunft abgedeckt sein. Warst Du schon bei einem Anwalt oder erst wegen Beratungshilfe beim Gericht? Ich kenne das hier so, dass ich vorab kurz in der Kanzlei schildere, dann kommt ein Ja oder Nein zur Mandatsübernahme, Beratungsgespräch inkl. Beratungshilfezettel in der Kanzlei. Einige Kanzleien schicken einen nach dem Gespräch für den Schein zum Gericht. Würde ich vorab Anfragen und schildern, dass dein Versuch schon schwierig war. Der Hof ist sicherlich versichert, gegen eine Versicherung (oder 2: Hof&Hundehalterhaftpflicht) niemals ohne Anwalt antreten! Deinem Kind alles Gute!
Die Tochter einer Freundin von mir hat 500 Euro Schmerzensgeld für einen Hundebiss in den Arm bekommen, der bei weitem nicht so übel war, wie der Biss ins Gesicht. Ich würde die Sache daher nicht auf sich beruhen lassen. Vielleicht bekommt Deine Tochter auch einen Batzen Geld fürs Sparkonto zugewiesen. Ein Biss ins Gesicht ist ja weitaus gefährlicher und folgenreicher. Das wäre außerdem ja auch eine Form von „Trauma-Therapie“: Das Kind erlebt, dass so etwas nicht in Ordnung ist, und dass man eine Form von Trost oder Ausgleich erhält. Für die Tochter meiner Freundin war das wichtig, sie konnte das Ganze auf diese Weise besser für sich abhaken, weil es wenigstens noch etwas „Gutes“ am Schluss hatte. Ein bissiger Hofhund ist außerdem ja eine große Gefahr für weitere Kinder, die dort Urlaub machen! Was, wenn er das nächste Mal das Auge oder auch eine Hals-Arterie erwischt, wenn er ein Kind im Gesicht oder am Hals beißt...? Auch deshalb würde ich den Vorfall anzeigen. Sonst ändert sich nämlich rein gar nichts, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das nächste Kind gebissen wird. Ich würde außerdem dringend vermuten, dass auch Deine Tochter keineswegs das erste Kind war, dem das passiert ist. Solange aber alle Eltern stillhalten und nichts unternehmen, wird der Hund weiterhin dort ungesichert herumlaufen. LG
Ich würde da noch mal zum Gericht und gewaltig Druck machen, du brauchst einen Anwalt und dafür hast du ein Recht auf einen Beratungsschein
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