katsix2903
Hallo ihr lieben. Wisst ihr ob der Mieter auch das Vorkaufsrecht hat, wenn die Eigentümer das Haus in ihrer Familie weiterverkaufen? Lg
ich meine nicht, wenn der Eigenbedarf tatsächlich besteht
Nein, die haben es in der Familie weiterverkauft, natürlich um NICHT SELBER einzuziehen, sondern neu und teurer zu vermieten
Der Mieter bleibt weiter Mieter aber anderer Vermieter quasi? Nun will der Mieter es kaufen? Richtig verstanden?
Eigentümer verkauft an seinen Sohn und Mieter sollen rausgeklagt werden. Nach dem Verkauf. Miete wurde gekürzt wegen Schimmel, seit ca sechs Monaten, (mit Gutachten, das Mieter schuldlos ist) neuer Eigentümer, also der Sohn, kündigt wegen gekürzter Miete
Meines Erachtens muss ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen sein, wenn nicht, gibt es das nicht....ich würde mich mal beim Grundbuchamt erkundigen, ob etwas drin steht.
Hat der Mieter nicht erst mal immer Vorkaufsrecht?
Nein, nicht das ich wüßte.....das hätte er sich eintragen lassen müssen.
Ok warte...... Hab es aber noch nicht so ganz verstanden http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/mieten-und-vermieten/in-diesen-faellen-hat-ihr-mieter-ein-vorkaufsrecht.html
Hallo, da steht doch auch ganz eindeutig, das es dieses Vorkaufsrecht nicht gibt wenn der Vermieter an Familienangehörige verkauft. Also gilt das ganze nicht. Gruß Dhana
Ich kenn es nur mit Eintrag im grundbuch.
Ja, so kenne ich es auch....aber es scheint Ausnahmen zu geben.....
Sofern ein eingetragenes Vorkaufsrecht besteht, ist es egal wer der Käufer ist. Vorkaufsrecht ist Vorkaufsrecht!
Ist bei uns gerade aktuell Uns wurde mitgeteilt, dass wir ein Vorkaufsrecht haben werden, wenn die Tochter des Eigentümers das Haus nicht will. Übrigens haben wir auch seit August wegen eines Mangels die Miete gekürzt. Der neue Eigentümer muss übrigens den Mietvertrag exakt so wie er ist übernehmen. Er wird also auch nicht mehr Chancen haben den Mieter loszuwerden als der alte Eigentümer.
Hatten gestern einen Brief im Briefkasten, dass wir bis zum 22.8 ausgezogen sein müssen und somit fristlos gekündigt sind. Natürlich ist das schon beim Anwalt. Bin aber stinksauer
diese Frist ist ganz sicher nicht rechtens... spinnen die?
Da kannst du Dich mal ganz entspannt zurücklehnen. Was ist denn die Begründung für die Kündigung? Selbst wenn die Wohnung jetzt auf den Sohn übergeht, gilt Euer Mietvertrag weiter. Lasst Euch ja nicht auf einen neuen ein von wegen, da steht der alte Vermieter noch drin - Ales alte Tricks um neue Regeln aufzustellen. Der Mietvertrag ist 100 Prozent in seiner jetzigen Form weiter gültig und muss weder erneuert noch geändert oder umgeschrieben werden. Ganz ruhig. Wenn der Schimmel deren Schuld ist wegen schlechter Bausubstanz etc. dann haben die keine Chance - nicht die geringste.
Nein, ist sie natürlich nicht. Mir ging trotz allem ordentlich die Pumpe. Ich bin stinksauer
logisch... ich wäre ins Koma gefallen
Wir suchen So oder so eine neue Wohnung und das schon länger. Problem hierbei ist, dass unsere finanziellen Reserven mittlerweile aufgebraucht sind und ich auh so langsam echt kraftlos bin, was das Thema angeht und ich habe etwas Angst, dass wenn ich morgen nach Hause komme, ich nicht mehr rein komme Gut für uns, unser Vormieter hatten schon Schimmel und würden rausgeekelt und die davor auch, achja und die davor auch und alle würden es vor Gericht aussagen und unser nachbar auch Fehler dürfen gerne überlesen werden
Wenn das ohnehin schon beim Anwalt ist, dann musst du keine Sorge haben. Umzugskosten soll der gleich mal mit einklagen und Schadensersatz für verschimmelte Möbel, falls es welche gab und für die Schimmelbekämpfung bis zum Auszug etc. Da könnt ihr eine Menge geltend machen, wenn der Anwalt das gut macht
Laut Gutachter müssen fast alle Möbel weg wegen der Sporen, diese setzten sich in Rückwände und naturmöbel
Dann sieh zu, dass Euer Anwalt das alles auch einfordert!!!! Da musst Du Dir wegen dem Umzug auch keinen Kopf machen.
Wenn dahingehend Morgen etwas sein sollte, dann gehe sofort zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Um Schlösser auszutauschen, muss er ja die Wohnung öffnen lassen. Auch wenn er anderweitig irgendwie den Zugang behindert - ab zur Polizei Aber ich wäre sehr verwundert, wenn er sich das trauen würde. Ist zwar alles sehr ärgerlich, aber Panik musst Du keine haben - ihr seid im Recht und habt das sogar vom Gutachter bestätigt.
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