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Vielleicht weiß das jemand hier: Rechtliche Frage:

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Vielleicht weiß das jemand hier: Rechtliche Frage:

guinan

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Hat der Käufer eines handwerklichen Produktes jedes Recht am Produkt (kunsthandwerkliches Dekorationsstück)? -> Darf der Käufer das Produkt als eigene Kreation ausgeben, mit Bildern davon Werbung machen und es weiterverkaufen? Dies würde auch die Entfernung der Kennzeichnung des Herstellers und Anbringung einer eigenen Kennzeichnung bedeuten. Diese Frage gilt eigentlich für Österreich, jedoch wäre die internationale Antwort auch interessant.


kikipt

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Antwort auf Beitrag von guinan

das ist ne gute frage aber ich denke da ihr keinen "markenschutz" habt... anwalt fragen? (kenne einen guten wirtschaftsanwalt in wien wenn dir was weiterhilft)


mf4

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Antwort auf Beitrag von guinan

Mein Menschenverstand sagt mir, dass das ganz klar Urheberrechts-Verletzung ist. Weiter verkaufen ist was anderes... aber als sein Werk ausgeben darf man das sicher nicht. Ich kann auch ein Gemälde von Dali verkaufen aber nicht mein Signum unters Bild setzen.


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja wenn man da rechtlich abgesichert ist mit Markenschutz oder einem öffentlichen Logo darf man es sicher nicht. Aber wenn ich z B eine Haube stricke ,diese im Internet verkaufe und der macht was er will damit,hab ich null handhabe.


mf4

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

I. Allgemeines 1) Besitze ich Urheberrecht automatisch, wenn ich etwas geschaffen habe, oder muss ich das irgendwo anmelden? Anmelden? Keineswegs! Sobald du ein Werk, sei es in Wort, Bild, oder Klang geschaffen hast, ist es dein Eigentum, und du bist der Urheber. Dies ist rechtlich anerkannt. Um jedoch evtl. gegen Personen, die behaupten, dein Werk sei von ihnen geschaffen, vorzubeugen, solltest du gewisse Maßnahmen treffen. (mehr dazu in der Urheberrechts-Nachweis Info) 2) Was umfasst das Urheberrecht? Das Urheberrecht umfasst all deine Schöpfungen. Alles von dir geschriebene (Text), gemalte (Bild), bzw. komponierte (Melodie), und auch dein geistiges Eigentum (Ideen) sind daher von dir geschaffen und deshalb hast du das Urheberrecht inne.


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von mf4

Schön. Aber hilft dir das was? Ich denke mal wenn ich das verkaufe und der was macht was ich nicht für richtig empfinde,kann ich gegen ihn vorgehen ? Anzeigen?


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

Privat oder übers Internet verkauft oder aus einem Geschäft?


guinan

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Antwort auf Beitrag von mf4

Der dementsprechende österreichische Gesetzestext umfasst, soweit ich das verstehe, die Kopie, jedoch nicht den Weiterverkauf und/oder das Ausgeben als eigene Kreation Daher meine Frage. Es geht nicht um meine Cocoons, sondern um die Glaskunstwerke, die mein Mann und sein amerikanischer Freund machen.


guinan

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

privat verkauft, jedoch mit Urheberkennzeichnung.


guinan

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Antwort auf Beitrag von guinan

Ich vergesse immer wieder, das ich doch einen Richter in der Verwandtschaft habe! Ich habe ihm eine Nachricht geschrieben und bin gespannt, was er zurückschreibt. Wenn er es mir nicht beantworten kann, kann er mir mit Sicherheit eine passende Ansprechperson nennen! Danke für Eure Antworten!


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von guinan

Natürlich nicht. Wenn Du jetzt ein Buch kaufst, hast du ja auch nicht das Recht, da deinen Namen drüber zu schreiben und es als deins auszugeben. Egal ob Buch, Werkstück oder sonst was - wenn du es als deines ausgibst ist das strafbar. Auch in Österreich. LG


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Nachtrag: Wenn du diesen Aufkleber oder was auch immer entfernst und der "Schöpfer" hat einen Beweis dass er es gemacht hat, hast du ein Problem. Auf meine Texte, Skulpturen und Bilder z.B gibt es einen Zeitstempel, der nicht manipulierbar ist. Der sichert mir im Zweifelsfall eindeutig mein Urheberrecht.