Vefro
Habe jetzt eine Kur für unseren Sonneschein 3,5 Jahre und mich beantragt, sind bei der IKK classic versichert. Bekomme ich, wenn ich sie überhaupt genehmigt bekomme, während der Kur mein Gehalt vom AG weiter gezahlt oder Krankengeld? Kann der AG die Kur ablehnen? Was gibt es zu beachten. Wie lange dauert es ca. bis ich Nachricht bekomme? Muss ich zum MDK zur Untersuchung? Über Tipps &AW´s wäre ich dankbar. LG
Es wird natürlich ein Formular vom Arzt ausgefüllt werden müssen bevor man entscheidet, ob es eine Kur gibt.
Die Unterlagen sind komplett mit Attest für mich und Kind ausgefüllt und abgeschickt. Aber muss ich zum MDK zur untersuchung?
Ich denke nicht, wenn der Arzt die Indikation bestätigt. Weiß nicht, wie das ist, wenn die Krankenkasse das anzweifelt aber ob die das machen weiß ich nicht.
Und ich kenne es auch eigentlich nur so, dass oft von vorne herein abgelehnt wird. Widerspruch ist also unverzichtbar, wenn man wirklich fahren will/muss.
Meines Erachtens bist du krankgeschrieben während der Kurzeit, bekommst also Gehalt weiter, denke deine Kur wird ja nicht über 6 Wochen gehen? Da du krankgeschrieben bist, kann der Chef nicht ablehnen, gerne sehen tun sich es natürlich nicht.
Ist das so? Wenn sie nur Begleitperson für das kranke Kind z.B. ist dann ist das ziemlich sicher keine Krankschreibung sondern maximal eine Freistellung vom AG.
Du musst Unterlagen für dich bei deinem Arzt ausfüllen lassen. Du musst Unterlagen für deinen Sohn beim Kia ausfüllen lassen. Das wird dann zur KK geschickt, dann musst du warten. Dein Gehalt bekommst du weiter. Verbieten darf dein Chef dir das nicht, aber es wird wirklich manchmal nicht gern gesehen. Viel Spaß euch !!
Die Kur soll für uns beide sein, also ich bin ebenfalls kurbedürftig (sagt man das so?)
Gedankenfehler. Da kommt es natürlich drauf an, wer Hauptkurperson ist. Sorry
das ist egal, si ebekommt trotzdem das Gehalt.
Eine Mutter-Kind-Kur ist in erster Linie für die Mutter.
da merkt man, dass ich nie eine hatte ich dachte immer, wenn Mutter und/oder Kind zusammen kuren auch wenn nur 1 krank ist aber Kind nicht zu hause bleiben kann
Ich bis jetzt auch noch nicht. Habe auch irgendwie ein schlechtes Gewissen meinem AG gegenüber. Aber ich muss einfach mal an mein Kind denken und auch etw. an mich. Habe die Kur von unserer behandelnden Homöopathin angeraten bekommen.
Kuren dauern wenige Wochen und im besten Falle bringen sie über Jahre etwas. Sowas macht Sinn und ich denke AG wissen das auch, wenn du z.B. 4 mal im Jahr mit krankem Kind zu hause warst...
aber ich habe schon von ganz blöden Sprüchen seitens des AG gehört, besonders nach der Kur. Kaum war die Kollegin nach der Kur das erste Mal krank, was ganz banales, kamen Sachen wie: Na die Kur ar wohl Schrott/ dafür der ganze Aufwand hier auf Arbeit/ waren wohl doch nicht in Kur sondern auf Urlaub usw. Das ging richtig mies!
Reiner Neid... eine Kur und dann nicht die nächsten 10 Jahre topfit... tze tze tze.
Ja klar, aber ist es nicht fürchterlich, sich so rechtfertigen zu müssen für eine Kur?
Da mag man verstehen warum die Kurheime alle leer sind, entweder traut sich keiner zu beantragen oder die Kassen machen es einem so richtig schwer
Also meine direkten Kollegen wissen von dem Antrag und haben auch Verständnis dafür, da meine Tochter oft krank und ich dadurch ziemlich belastet bin. Hinzu kommt ja meine berufsbegleitende Ausbildung trotz Vollzeitjob. Und die Kleine leidet echt unter der fehlenden Zeit, mal abgesehen von ihrem Gesundheitszustand. Also drückt die Daumen. Habe nächste Woche Termin, wo ich den antrag und mein Vorhaben beichten werde. Schlimm, das man sich so Gedanken machen muss. LG und Danke für AW
Hallo, wir waren grad auf einer Mu-Ki-Kur. Kan sein das erst abgelehnt wird, dann muß man Wiederspruch einlegen. Antwort hatte ich glaub ich nach 4 Wochen. MDK hat glaube ich gar nichts damit zu tun. Und Du bekommst Lohnfortzahlung also weiter Gehalt, was ich der Dame von unserem Steuerbüro die für die Gehälter zuständig ist auch mal erst erklären mußte, die wollte glatt nur ein halbes Gehalt zaheln. Der Arbeitgeber darf die Kur nicht ablehnen darüber freuen wird sich kein Arbeitgeber. Lg.Yvonne
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