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Vertragsänderung und Beschäftigungsverbot

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Vertragsänderung und Beschäftigungsverbot

Chayma12

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Hallo ihr lieben! Ich brauch ihre Hilfe bitte :( Ich habe ein Festvertrag mit meiner Firma als Teilzeit Beschäftigung seit 2019, in der Zeitraum von 01.01.2022 bis 30.06.2022 habe ich mit meiner Arbeitsgeber so abgemacht dass ich die 6 Monate mein Vertrag auf geringerebeschäftigung ändere und ab 01.07.2022 wieder auf Teilzeit steige. Das alles habe ich schriftlich : also ein Zusatzvertrag wo steht das ab 01.07.2022 wird der geringerebeschäftigungs nicht mehr gültig sein und ab 01.07 gilt wieder der Teilzeit vertrag. Ich habe diese Woche (Letzte Woche von 06.2022) ein beschäftigungsverbot wegen die schwangerschaft von die Betriebärtzin bekommen. Meine Frage jetzt: was werde ich als Lohn bekommen ab 01.07.2022?? Werde mein Firma die drei letzte Monate von geringerebeschäftigung berücksichtigen und mir so bezahlen bis der entbindungstermin obwohl der Vertrag nur bis 30.06.2022 gilt und der teilzeitvertrag ignorieren als ob ich das gar nicht habe?? Oder werde ich als Teilzeit dann mein Lohn bekommen? Ich mach mir wirklich sorgen da die 400 Euro zu wenig sind und das war wegen ein praktikum nur für 6 Monate geplant . Ich danke euch im Voraus


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Chayma12

Du brauchst dich nicht sorgen! Eine Schwangere darf weder Vorteile noch Nachteile erfahren. Du erhältst das Geld, welches du auch ohne Schwangerschaft erhalten würdest, also ab 1.7. dann das Teilzeitgehalt und nicht nur die 450€. Das, was du mit den drei Monaten gelesen hast, ist ein verbreitetes Missverständnis in Bezug auf Vertragsänderungen. Diese drei Monate werden nur als Durchschnitt berechnet, wenn du innerhalb deines Vertrages unterschiedliche Gehälter hast, z.B. bei Schichtarbeit.


Chayma12

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Vielen Dank für deine Antwort . Mein Arbeitsgeber meinte er muss das als mit ein Anwalt prüfen . Ich habe auch mit der Betriebsrat telefoniert und hat mir gesagt, dass mein Firma wird die 3 letzte Monate berücksichtigen Was ich unlogisch finde. sie haben mir aber erleichtert vielen Dank


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Chayma12

Du bekommst, was Du ohne Schwangerschaft bekommst: also ab dem 01.07.22 das Gehalt aus dem Teilzeitvertrag. Und lass Dich nicht verunsichern von denen, die Dir jetzt erzählen werden, dass eine Ärztin kein BV aussprechen darf (darf sie sehr wohl), dass sowas immer von der Krankenkasse überprüft wird (passiert quasi nie) und dass es jederzeit Wiederrufen werden kann(passiert nämlich auch quasi nie).


Chayma12

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Mein Arbeitsgeber wird versuchen nur die 400 Euro zu bezahlen davon bin ich sicher . er meinte zu mir heute schon du willst Geld bekommen obwohl du nicht mal 1 Tag in Teilzeit gearbeitet hast aber ich werde alles bei der Anwalt überprüfen lassen . Die Antwort hat mir schockiert :( Ich danke dir für die Antwort


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Da hast du leider Recht. Zu wünschen wäre auch auf Grund der Allgemeinheit die alles Zahlen dürfen und werdende Mütter die ihr Privatleben genießen und das schön voll bezahlt allerdings schon. Ich frage mich wie lange wir uns den Luxus leisten können, vorhandene Arbeitskräfte nicht einzusetzen und diese dann auch noch voll zu bezahlen. Luxus Land Deutschland.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Chayma12

Soll Dein AG das tun. Einen Anwältin wird auch nichts anderes sagen. Wenn Dein AG nicht zahlen will, musst du deine rechte eben durchsetzen. Du musst Dich einfach trauen und darfst dir nichts gefallen lassen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Ja, Beschäftigungsverbot ist in Wirklichkeit nur ein anderes Wort für Urlaub, weisst Du? Es ist ja nicht so, dass Schwangere und ungeborenes Leben geschützt wird. Die sind alle nur zu faul. Es spart bestimmt enorm Geld, wenn man sowas wie BV abschafft. Die paar Fehlgeburten sind dann zu vernachlässigen. Irgendwas läuft ja eh in jeder Schwangerschaft schief. So what. Grundsätzlich ist ja auch JEDER Arbeitsplatz ganz einfach mutterschutzkonform zu gestalten. Nichts leichter als das, den Aufwand betreibt jeder´Arbeitgeberin doch gerne.


Moosweibchen

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Igitt....zum Glück sind beschränkte Gehirne und Persönlichkeiten nicht ansteckend, sonst müsstest du dich dringend isolieren.


Regina87

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

In der Pflege wird aktuell jede Schwangere, ab Bekanntgabe der Schwangerschaft, zum Bertriebsarzt geschickt. Dieser erteilt dann ein BV. Ob die Schwangere will oder nicht. Du hattest wohl Bilderbuch Schwangerschaften oder bist eh besser und belastbarer als alle anderen, dass du dir so Gedanken um die Allgemeinheit machst. Ich hoffe du wirst nie berufsunfähig, arbeitslos o.ä. Aber sollte es doch mal vorkommen, dann schaff das doch bitte ohne Unterstützung der Allgemeinheit


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Sowas ignorantes (ich habe eine nette Umschreibung gewählt)...


Chayma12

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

erstens du weisst nicht warum ich ein Beschäftigungsverbot bekommen habe und von welche Krankheit ich leide :) . A propos ..! es gibt auf dem welt auch leute mit krebs, mit Diabetis, mit Asthma und andere krankenheit , für uns ist die BV absolut kein Urlaub :) . befor du solche kommentar einfach reinwerft denke mal an die Gefühlen von anderen. ich habe ein Frage gestellt und um hilfe gebetet , wenn nicht hilfen kannst, spar mal dein kommentar wir brauchen dein Meinung nicht und du hast hier nichts zu suchen :) . DANKE


Celina.Chalin

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Antwort auf Beitrag von Chayma12

Hi Was hast du jetzt bekommen ? Das Minijob Gehalt oder das Teilzeit?