Gold-Locke
Hallo zusammen, mein 85-jähriger Vater befindet nach einer Hüft-OP derzeit im Krankenhaus in einer gereatrischen, stationären Reha. Gestern hat meine Mutter auf der Station Bescheid gesagt, dass sie mit meinem Vater (und mir, draußen wartend) zum benachbarten Frisör im Rollstuhl fahren will. Da wurde sie von der Schwester total angepflaumt, dass das nicht erlaubt wäre, dass mein Vater das Krankenhausgelände nicht verlassen dürfe, da er sonst nicht versichert sei. Der Frisör liegt ca. 300 m vom Haupteingang entfernt. Nun fragen wir uns, was es mit der Versicherung auf sich hat und was im Ernstfall passieren würde. Stürzt mein Vater im Krankenhaus selbst, zahlt dann die Versicherung des Krankenhauses für Behandlungs- und Folgeschäden ? Stürzt er auf dem Weg zum Frisör, zahlt das Krankenhaus nicht, doch aber seine eigene Krankenversicherung, oder nicht ? Was genau bedeutet die Aussage "das ist dann nicht versichert" ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Eltern im Fall der Fälle mit ihrem Privatvermögen für Behandlungs- und Folgekosten eines Sturzes o.ä. aufkommen müssten. Liebe Grüße, Gold-Locke
Das ist wie mit der schule. Kinder dürfen das gelände nicht verlassen dann sind sie nicht versichert, wurde mir als kind weil alle zum bäcker gegenüber wollten eingetrichtert. Ich verstehe das so, dass wenn die Behandlung. Z.b 5 Wochen KH aufenthalt bedeutet diese so abgerechnet wird oder z.b 6 std. Schule tgl. Wenn man außerhalb des geländes ein unfall hat greift keine Versicherung und man muss selbst zahlen (eigenverschulden). Bis die Behandlung abgeschlossen ist darf man also das gelände nicht verlassen. Also ja meiner Meinung nach müssen dann deine Eltern im fall der Fälle selbst zahlen. Aber ganz ehrlich? Bei 300 Meter würde ich trotzdem rüber bei 2 Aufsichtspersonen denke ich ist die Wahrscheinlichkeit für einen unfall sehr gering. Allerdings würde ich mir mehr sorgen machen darüber das die Naht oder so aufgeht, einfach selber eine elektrische Maschine mitnehmen und die Haare selbst schneiden.
In dem Fall Schulhof greift trotzdem die eigene Krankenversicherung. Du hast nur keine Ansprüche gegen den Gemeindeunfallverband.
Es geht ja nicht um den schulhof, sondern raus aus der schule über die Straße zum bäcker also komplettes verlassen des Schulgeländes
Genauso habe ich das verstanden. Die eigene Krankenversicherung zählt trotzdem.
Während der schulzeit?? Also das kann ich mir nicht vorstellen aber wie gesagt ich kenne es nur vom hörensagen und vom eigenen erleben das wir immer von den lehrern zurück geschickt wurden weil wir nicht zum Bäcker durften, weil die versicherung nicht greifen würde und Eltern haften für Ihre Kinder
Eltern haften für ihre Kinder bedeutet das Eltern für den Schaden aufkommen müssen den ihre Kinder veranstalten, was aber auch nicht stimmt Aber selbstverständlich greift die Krankenkasse wenn kind vom Schulhof geht
https://www.juraforum.de/news/schild-eltern-haften-fuer-ihre-kinder-ein-rechtsirrtum_247553
noch dazu bei Schülern, die sich schon selbst Brötchen kaufen gehen, outet man sich aber als....unwissend
Das ich es nicht genau weiss sagte ich bereits also kann man vom outen nicht reden. Das ich es nur vom hörensagen und erleben von der Schule damals kenne. Und dieses Eltern haften für Ihre Kinder hatte auch immer eine Lehrerin gesagt, deshalb hatte ich es dazu geschrieben. Ihr habt mich aufgeklärt, danke dafür.
Ich denke es geht hier um die Haftpflicht des Krankenhauses. Prinzipiell kann man sich als Patient ja immer entscheiden das Krankenhaus zu verlassen. Wenn der behandelnde Arzt nicht einverstanden ist, geht das soweit ich weiß, allerdings nur auf eigenes Risiko. Wenn man sich z. B. gegen den Rat des Arztes nach einer Operation früher nach Hause entlassen lässt, muss man ja auch dafür unterschreiben, dass man über das Risiko informiert wurde. Das Krankenhaus haftet dann nicht dafür, wenn sich der Zustand des Patienten dadurch verschlechtert. Geht es dem Patienten allerdings Zuhause schlechter, kann man natürlich trotzdem jederzeit wieder ins Krankenhaus kommen und die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse bezahlt.
Hey, der ist dann nicht mehr versichert und vielleicht zahlt dann noch eine private Unfallversicherung. Finde das irgendwie mies, dass die ihn quasi einsperren. Manche Frisöre sind auch in Krankenhäusern. Wäre das keine Option?
Ja, Versicherungsbranche. Ihr müsst das schriftlich mit dem Arzt klären. Kleine Formalität. Ansonsten würde im Fall der Fälle eure KK das Geld von der Versicherung des KHs holen wollen. Unfassbarer Papieraufwand und im Zweifelsfall viele Juristen, die das Ganze dem Patienten anlasten. Dann zahlt keine Versicherung. Redet mit dem Arzt/der Stationsleitung. Dann ist das kein Problem. Die haben das Formular eigentlich im Schreibtisch. (Die Ottonormalschwester war wohl überfordert.)
Da wird man für ein paar Stunden "beurlaubt". Hätte die Schwester aber auch wissen dürfem, dass es sowas gibt...
Mit der stationären Behandlung sind alle Kosten abgegolten, das bedeutet wenn er stürzt, dann trägt das Krankenhaus mögliche Mehrkosten, die Krankenkasse bezahlt das nicht. Eine Versicherung gibt es da nicht. Ich arbeite auch im Krankenhaus (Psychotherapie) und wir erlauben aus diesem Grund manchen Patienten nichtmal Fahrrad oder Auto zu fahren und schon gar nicht sowas wie (bei jungen Leuten sehr beliebt) Longboard. Wer gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist darf das Gelände nicht verlassen. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss dann halt im Falle eines Falles mögliche Folgekosten selbst tragen. Im Rollstuhl in Begleitung von Angehörigen erlauben wir es aber nahezu jedem.
Müssen Patienten, die eine stationäre Reha kurz verlassen und dann stürzen, Folgekosten tatsächlich selbst zahlen ? Das kann ich in Deutschland kaum glauben. Wenn der Patient nach dem Sturz operiert werden muss, muss er doch nicht z.B. 10.000 € OP-Kosten selbst zahlen, das kann ich mir echt nicht vorstellen. Das würde doch dann die Krankenversicherung des Patienten zahlen, oder nicht ? Mein Vater ist in der gereatrischen Reha innerhalb eines Krankenhauses. Die Hüft-OP ist 4 Wochen her und fand in einem anderen Krankenhaus statt. Eine Reha kann doch kein Gefängnis sein. Das aktuelle Krankenhaus hat keinerlei Außenfläche, vom Eingang mit 4 Bänken abgesehen. Würden wir meinen Vater nicht im Rollstuhl IN UNMITTELBARER NÄHE des Krankenhauses mal etwas herum fahren, dann hätte er seit Wochen kein Tageslicht, kein Grün etc. gesehen. Wir sind gestern übrigens einfach zum benachbarten Frisör mit dem Rollstuhl gefahren und waren vor ein paar Tagen auch schon mit ihm in einem nahen Eiscafe, Fußweg 2 Minuten. Etwas verunsichert sind wir nun durch die mahnende Aussage der Schwester schon und heute erstmal "brav" auf einer Bank am Eingang geblieben. Liebe Grüße, Gold-Locke
Hallo Gold-Locke, das Problem ist, dass der Rehapatient während der Rehabilitation über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, also stürzt er in der Klinik, wird ein Unfallbericht erstellt und dann trägt die Unfallversicherung diese kosten. Passiert der Unfall außerhalb des Geländes, tritt der Unfallschutz nicht ein und die Unfallkasse zahlt nicht. Somit würde der Fall an die Krankenkasse gehen, die dann aber auch bei einem Unfall einen Bericht einfordert und während der Reha sich nicht zuständig sieht. D.h. keiner würde diese Kosten übernehmen. Sofern eine Beurlaubung z.B. über das Wochenende erfolgt, müsste der Arzt das medizinisch begründen oder es erfolgt auf eigenes Risiko (mit Unterschrift des Patienten). Was anderes wäre eine sogenannte interkurrente Erkrankung, also z.B. Grippe, Corona, starke Erkältung, für diese könnte die Reha sogar unterbrochen werden, dann zahlt die Krankenkasse wieder fit diese Behandlung. Braucht der Patient lediglich zusätzliche Medikamente, geht das alles zu Lasten der Klinik und ist in den Rehabilitationskosten bereits abgegolten. Rechtlich ist das alles sehr kompliziert und im schlimmsten Fall bleibt eine Partei (die Klinik oder sein Vater) auf den Kosten sitzen. Daher wird darauf geachtet, dass es gar nicht erst zu einer solchen Situation kommt. Hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt. Liebe Grüße
Natürlich zahlt eine Krankenkasse mögliche Verletzungen, wie OPs etc. Sie zahlt aber halt keine Folgekosten, wie Verdienstausfall etc. Je nachdem was passiert, würde sonst die Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung einspringen. Diese muss aber nicht leisten, wenn ihr nicht mehr auf dem Gelände seid und es nicht hättet verlassen dürfen. Bei sehr schweren Verletzungen/Tod kann das halt schnell mal richtig viel ausmachen. Es ist immer besser, sich in der Schule/im Krankenhaus oder alternativ mit dem Auto etc. zu verletzen, als privat, weil dann der Leistungsumfang ein ganz anderer ist :) passieren wird da bei euch eher nix. Aber wenn doch, ist halt immer die Frage ob das ein Friseurbesuch wert war.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Nun kann ich es gut nachvollziehen, dass es in bestimmten Fällen zu Rechtsstreitereien kommen kann, wer nun für eventuelle Kosten aufkommen muss. Ich denke, dass wir es verantworten können, meinen Vater im unmittelbaren Umfeld mal im Rollstuhl herum zu fahren und in die Sonne zu schieben. Er selbst sollte dann mit seinen Krücken wohl besser nur im Krankenhausgebäude üben. Liebe Grüße, Gold-Locke
Verbieten kann es keiner, der Mann ist erwachsen und selbstverantwortlich. Wenn er gar nicht körperlich in der Lage ist, das KH zu verlassen, dann wird er es auch nicht tun. Die Mitarbeiter des KH wissen nicht, welche Versicherungen dein Vater hat, daher können sie auch nicht wissen, dass die ausfallen. Gefangen gehalten wird keiner, aber nicht selten mit "Nicht versichert" eingeschüchtert.
Ich war 2 x auf Reha, mein Mann auch, wir wurden nie "eingesperrt" und durften jederzeit das Gelände verlassen. Man mußte sich nur abmelden, damit die Station Bescheid wußte. Unterschreiben mußten wir auch nie irgendwas.
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